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   BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56   

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https://dejure.org/1956,4710
BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56 (https://dejure.org/1956,4710)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1956 - 1 StR 15/56 (https://dejure.org/1956,4710)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1956 - 1 StR 15/56 (https://dejure.org/1956,4710)
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  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
    Der Angeklagte wäre gegebenenfalls wegen zweier sachlich zusammentreffender Verbrechen der erfolglosen Anstiftung zum Menschenraub in Tateinheit mit erfolgloser Anstiftung zum Morde (§§ 49 a, 234, 211, 73, 74 StGB) zu verurteilen (vgl RGSt 70, 26; RG JW 1916, 54 Nr. 2; BGHSt 1, 20).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
    Bei der erneuten Entscheidung über die Anrechnung der Untersuchungshaft wird im übrigen das Urteil des Bundesgerichtshofs BGHSt 1, 105 zu beachten sein.
  • BGH, 31.01.1952 - 5 StR 6/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
    Dafür genügt, worauf der Bundesgerichtshof bereits wiederholt hingewiesen hat, ein solches Maß an Sicherheit, daß vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (vgl BGH NJW 1951, 83 Nr. 23; 122 Nr. 16; BGH 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952, LM Nr. 6 zu, § 261 StPO m.A. Neumann;3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953, LM Nr. 14 zu § 261 StPO).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
    Auf alle Fälle liegt aber in der Beweiswürdigung des Tatrichters ein sachlichrechtlicher Mangel insofern, als das angefochtene Urteil nicht erkennen läßt, weshalb es den wenigstens bedingten Vorsatz des Angeklagten, A. und T. sinngemäß zur Tötung des Kindes aufzufordern, verneint hat; es ist insoweit unklar und lückenhaft (BGHSt 3, 213; BGH 5 StR 863/52 vom 13. Mai 1953; 2 StR 383/54 vom 23. November 1954).
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 417/52

    Aufsichts- und Betreuungsverhältnis zwischen Stiefvater und Stieftochter -

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
    Die Verurteilung des Angeklagten wegen erfolgloser Anstiftung zur Fremdabtreibung nach § 218 Abs. 3 StGB (anstatt zur Selbstabtreibung nach § 218 Abs. 1 StGB) entspricht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 3, 228.
  • BGH, 13.05.1953 - 5 StR 863/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
    Auf alle Fälle liegt aber in der Beweiswürdigung des Tatrichters ein sachlichrechtlicher Mangel insofern, als das angefochtene Urteil nicht erkennen läßt, weshalb es den wenigstens bedingten Vorsatz des Angeklagten, A. und T. sinngemäß zur Tötung des Kindes aufzufordern, verneint hat; es ist insoweit unklar und lückenhaft (BGHSt 3, 213; BGH 5 StR 863/52 vom 13. Mai 1953; 2 StR 383/54 vom 23. November 1954).
  • BGH, 23.11.1954 - 2 StR 383/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
    Auf alle Fälle liegt aber in der Beweiswürdigung des Tatrichters ein sachlichrechtlicher Mangel insofern, als das angefochtene Urteil nicht erkennen läßt, weshalb es den wenigstens bedingten Vorsatz des Angeklagten, A. und T. sinngemäß zur Tötung des Kindes aufzufordern, verneint hat; es ist insoweit unklar und lückenhaft (BGHSt 3, 213; BGH 5 StR 863/52 vom 13. Mai 1953; 2 StR 383/54 vom 23. November 1954).
  • RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34

    Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
    Der Angeklagte wäre gegebenenfalls wegen zweier sachlich zusammentreffender Verbrechen der erfolglosen Anstiftung zum Menschenraub in Tateinheit mit erfolgloser Anstiftung zum Morde (§§ 49 a, 234, 211, 73, 74 StGB) zu verurteilen (vgl RGSt 70, 26; RG JW 1916, 54 Nr. 2; BGHSt 1, 20).
  • BGH, 21.05.1953 - 3 StR 9/53

    Vergehen der miteinander begangenen gleichgeschlechtlichen Unzucht

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
    Dafür genügt, worauf der Bundesgerichtshof bereits wiederholt hingewiesen hat, ein solches Maß an Sicherheit, daß vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (vgl BGH NJW 1951, 83 Nr. 23; 122 Nr. 16; BGH 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952, LM Nr. 6 zu, § 261 StPO m.A. Neumann;3 StR 9/53 vom 21. Mai 1953, LM Nr. 14 zu § 261 StPO).
  • BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56
    Daß die Frage, ob der Angeklagte gegebenenfalls wegen erfolgloser Anstiftung zum Morde oder zum Totschlag zu bestrafen ist, sich danach richtet, ob A. und T. bei Befolgung der an sie gerichteten Aufforderungen nach § 211 oder § 212 StGB zu verurteilen gewesen wären (vgl BGH NJW 1953, 1440 Nr. 21), und daß diese beiden als "gedungene Mörder" voraussichtlich nach § 211 StGB hätten behandelt werden müssen, hat das Schwurgericht zutreffend dargelegt.
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