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   BGH, 08.05.1958 - 4 StR 404/57   

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https://dejure.org/1958,3115
BGH, 08.05.1958 - 4 StR 404/57 (https://dejure.org/1958,3115)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1958 - 4 StR 404/57 (https://dejure.org/1958,3115)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1958 - 4 StR 404/57 (https://dejure.org/1958,3115)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 08.05.1958 - 4 StR 404/57
    Auf die Verletzung des § 55 Abs. 2 StPO kann die Revision nicht gestützt werden (Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 21. Januar 1958 - GSSt 4/57 - NJW 1958, 557).
  • BGH, 16.01.1951 - 3 StR 34/50

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Mordes durch die Beibringung von Gift -

    Auszug aus BGH, 08.05.1958 - 4 StR 404/57
    Der Begründungszwang des § 64 StPO hat den Zweck, die Beteiligten über den Rechtsgrund zu unterrichten, aus dem der Zeuge unvereidigt bleiben soll, um ihnen Gelegenheit zu geben, durch ihre Ausführungen oder den Antritt von Beweisen den vermeintlichen Eideshinderungsgrund auszuräumen ( BGH 3 StR 34/50 vom 16. Januar 1951).
  • RG, 29.10.1934 - 2 D 1159/34

    1. Wie ist zu verfahren, wenn gemäß §§ 61 Nr. 3, 64 n. F. StPO. von der

    Auszug aus BGH, 08.05.1958 - 4 StR 404/57
    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 68, 394) muß nach dem Sinne der Vorschrift des § 64 StPO für alle Beteiligten Klarheit darüber geschaffen werden, aus welchem Grunde die Vereidigung unterbleibt.
  • BGH, 31.07.1973 - 1 StR 241/73

    Anforderungen an den Begründungszwang im Rahmen der Nichtvereidigung

    Daß ein gesetzlicher Grund vorliegt, genügt allein nicht; er muß auch den Beteiligten bezeichnet werden (BGH, Urteil vom 8. Mai 1958 - 4 StR 404/57 - im Anschluß an RGSt 68, 394, 395).

    Das ist jedoch unschädlich, wenn bei allen Verfahrensbeteiligten die Gründe für die Nichtbeeidigung unzweifelhaft sind (BGH, Urteil vom 8. Mai 1958 - 4 StR 404/57).

  • BGH, 13.12.1988 - 5 StR 550/88

    Kenntnis aller Verfahrensbeteiligten von dem Grund der Unvereidigung eines Zeugen

    Es mag zwar ausnahmsweise Fälle geben, in denen aufgrund einer eindeutigen Sachlage oder eines unzweideutigen Verfahrensganges alle Verfahrensbeteiligten den Grund der Nichtvereidigung eines Zeugen erkennen können (vgl. BGHSt 10, 109, 112; BGH VRS 31, 188, 190; BGH NStZ 1981, 71; NStZ 1987, 374; BGH Urt. vom 8. Mai 1958 - 4 StR 404/57; Beschl. vom 8. Juli 1976 - 5 StR 210/76).
  • BGH, 09.07.1968 - 1 StR 176/68

    Zweck der Erforderlichkeit der Angabe von Gründen für das Unterlassen der

    Zweck dieser Vorschrift ist es, die Beteiligten über den Rechtsgrund zu unterrichten, aus dem der Zeuge unvereidigt bleiben soll, um ihnen Gelegenheit zu geben, durch ihre Ausführungen oder den Antritt von Beweisen den vermeintlichen Eideshinderungsgrund auszuräumen (RGSt 24, 130, 132; BGH 3 StR 34/50 vom 16. Januar 1951; 4 StR 404/57 vom 8. Mai 1958; 5 StR 232/61 vom 18. Juli 1961).
  • BGH, 21.07.1993 - 3 StR 102/93

    Begründung der Revision mit fehlender Anschlussbefugnis des Nebenklägers

    Zur Rüge der Verletzung des § 59 StPO wird ergänzend auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. Mai 1958 - 4 StR 404/57 - Bezug genommen.
  • BGH, 18.07.1961 - 5 StR 232/61

    Rechtsmittel

    Der Zweck dieser Vorschrift ist es, die Beteiligten aber den Rechtsgrund zu unterrichten, aus dem der Zeuge unvereidigt bleiben soll, um ihnen Gelegenheit zu geben, durch ihre Ausführungen oder den Antritt von Beweisen den vermeintlichen Eideshinderungsgrund auszuräumen (so BGH 3 StR 34/50 vom 16. Januar 1951; 4 StR 404/57 vom 8. Mai 1958).
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