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   BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60   

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https://dejure.org/1962,3819
BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60 (https://dejure.org/1962,3819)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1962 - I ZR 47/60 (https://dejure.org/1962,3819)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1962 - I ZR 47/60 (https://dejure.org/1962,3819)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Auszug aus BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60
    Hierbei hat es offenbar an den Fall gedacht, daß die Erfindung am Anmeldetage bereits völlig oder zu einem rechtlich trennbaren Teil durch den Stand der Technik oder durch ein älteres Recht vorweggenommen war und der Schutzumfang des Patents daher auf den reinen Wortlaut des Patentanspruchs, den sogenannten "unmittelbaren" Gegenstand der Erfindung zu beschränken ist (BGH GRUR 1960, 478, 479 linke Spalte, Blockpedale - m.w.Nachw.).

    Bei der Bestimmung des Gegenstandes der Erfindung ist die technische Lehre zu ermitteln, die der mit den durchschnittlichen technischen Kenntnissen am Anmeldetage ausgerüstete Fachmann ohne erfinderische Bemühung dem Patentanspruch, bei sinngemäßer Auslegung unter Heranziehung der Beschreibung, des allgemeinen Fachwissens und des in unwiderlegbarer Vermutung als bekannt vorausgesetzten Standes der Technik entnimmt (BGH GRUR 1960, 478, 479 - Blockpedale m.w.Nachw.).

  • BGH, 12.07.1955 - I ZR 141/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60
    Insoweit, als der Patentanspruch durch die Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren beschränkt oder klargestellt worden ist, treten dabei die Gründe dieser Entscheidung an die Stelle der Beschreibung (BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschelle).
  • BGH, 31.01.1961 - I ZR 66/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60
    Denn auch die Anerkennung eines allgemeinen Erfindungsgedankens könnte nicht zu einer Schutzerstreckung führen, die mit der Klarstellung im Nichtigkeitsverfahren im Widerspruch stände (BGH GRUR 1961, 335, 337; Krauße/Katluhn/Lindenmaier Patentgesetz 4. Aufl. § 6 Randzahl 24).
  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 90/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60
    Der Inhalt von Erteilungsakten kann auch dann, wenn daraus keine unzweideutigen Beschränkungen oder ausdrücklichen Verzichtserklärungen zu entnehmen sind, für die Ermittlung des in der Patentschrift Offenbarten beachtlich sein; denn einmal können diese Akten Anhaltspunkte dafür bieten, was die mit Fachleuten besetzten Stellen des Patentamts nach den Anmeldeunterlagen als offenbart angesehen haben, und zum anderen können die Darlegungen der Anmelder im Erteilungsverfahren als fachmännische Äußerungen Rückschlüsse darauf gestatten, was der Durchschnittsfachmann als die in der Patentschrift offenbarte Lehre betrachtet (vergl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. April 1961 - I ZR 90/59 - Ziegelstein).
  • BGH, 05.07.1960 - I ZR 76/59

    Anspruch auf Schadensersatz - Verletzung eines Patentanspruchs - Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60
    Dies gilt auch dann, wenn man in dem Bescheid des Reichspatentamts vom 12. August 1936? dem die Anmelder sich ungeachtet der veränderten Formulierung im Grundsatz gebeugt haben, trotz des darin vorkommenden Wortes "beschränken" keine unzweideutige, den Verletzungsrichter bindende Beschränkung (vergl. BGH GRUR 1961, 77, 78 - Blinkleuchte) und in der Stellungnahme der Anmelder keinen eindeutigen Verzicht erblickt; denn in jedem Falle unterstützen diese Vorgänge im Ermittlungsverfahren die sich schon aus dem klargestellten Patentanspruch und der Patentbeschreibung zu ziehende Folgerung, wonach es ein Wesensmerkmal des geschützten Verfahrens ist, daß beim Formen kein anderer als derjenige Druck angewendet wird, der zur Erzielung der äußeren Gestalt des Körpers unvermeidlich ist.
  • BGH, 30.06.1953 - I ZR 133/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60
    In dem von der Beklagten eingeleiteten Nichtigkeitsverfahren hat dieser Anspruch durch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Juni 1953 - I ZR 133/52 - zur Klarstellung folgende Fassung erhalten:.
  • BGH, 08.05.1962 - I ZR 141/59
    Auszug aus BGH, 08.05.1962 - I ZR 47/60
    Die Gutachten sind zum Teil in dem ähnlich liegenden Rechtsstreit der Klägerinnen gegen die Firma F.-P. GmbH - 2 U 13/53 OLG Düsseldorf = I ZR 141/59 des erkennenden Senats - erstattet worden.
  • BGH, 08.05.1962 - I ZR 141/59

    Rechtsmittel

    B. GmbH in Su.-Ba., der Beklagten des Parallelprozesses I ZR 47/60, eingeleiteten Nichtigkeitsverfahren hat dieser Anspruch durch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Juni 1953 - I ZR 133/52 - zur Klarstellung folgende Fassung erhalten:.
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