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   BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83   

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https://dejure.org/1985,1178
BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83 (https://dejure.org/1985,1178)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1985 - IVa ZR 230/83 (https://dejure.org/1985,1178)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1985 - IVa ZR 230/83 (https://dejure.org/1985,1178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit von Testamentsverfügungen - Anfechtungsberechtigte einer testamentarischen Verfügung - Wirkung der Anfechtung bei mehreren Anfechtungsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2080, 2078
    Anfechtbarkeit von Verfügungen von Todes wegen; Wirkung der Anfechtung eines von mehreren Berechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2025
  • MDR 1985, 827
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 129/62

    Feststellung der Unwirksamkeit der Anfechtung eines Erbvertrages - Anfechtung

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83
    Sollte dem Beklagten der ihm hier obliegende Beweis (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.1962 - V ZR 129/62 - LM BGB § 2078 Nr. 8) nicht gelingen, dann wäre weiter zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 2085 BGB erfüllt sind (zur Beweislast vgl. Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht Bd. 2 § 2085 BGB).
  • RG, 11.03.1909 - IV 304/08

    Kann die Erbeseinsetzung der gesetzlichen Erben wegen Irrtums über den Kreis der

    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist im Rahmen des § 2078 Abs. 1, 2 BGB nicht das Testament als solches, sondern es sind immer nur einzelne in ihm enthaltene letztwillige Verfügungen (RGZ 70, 391, 394) anfechtbar; dabei geht die Anfechtbarkeit im Hinblick auf den ausdrücklichen Wortlaut des § 2078 BGB nur so weit, wie der Irrtum gereicht und auf den Inhalt der Erklärung eingewirkt hat (RGZ 70, 391, 395).
  • BGH, 14.07.1961 - V ZR 76/60
    Auszug aus BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 21.12.1960 - V ZR 76/60 = LM BGB § 2080 Nr. 1) und nach der im Schrifttum fast einmütig vertretenen Auffassung wirkt eine begründete Anfechtung einer Verfügung gemäß § 2078 BGB, auch wenn sie nur von einem der mehreren Anfechtungsberechtigten (rechtzeitig) erklärt wird, nicht nur zu dessen Gunsten, sondern absolut und kommt auch den übrigen Beteiligten zugute.
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02

    Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall

    Die von dem dritten Miterben mithin wirksam erklärte Anfechtung komme nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 8. Mai 1985 - IVa ZR 230/83 - NJW 1985, 2025 unter III) auch der Klägerin zugute.
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 15 W 14/14

    Ehemann verstorben - zweite Ehefrau kann Erbeinsetzung der ersten, geschiedenen

    Dies ist durch einen Vergleich mit der Rechtslage zu beurteilen, wie sie sich infolge der Anfechtung darstellen würde (BGH NJW 1985, 2025).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 153/03

    Arbeitsvertrag auf Lebenszeit des Arbeitgebers

    Dabei ist jedoch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu langfristigen (Bierbezugs-, Automatenaufstell- und Haarteil-Service-) Verträgen anerkannt, dass die Dauer der Bindung für sich alleine noch nicht entscheidend ist und dass vielmehr die gesamten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Grad der Einschränkung der wirtschaftlichen Beweglichkeit und die Größe der zum Ausgleich gewährten Gegenleistung zu berücksichtigen sind (BGH - V ZR 122/77 - NJW 1979, 2149; 6. Oktober 1982 - VIII ZR 201/8 - NJW 1983, 159; 8. Mai 1985 - IVa ZR 230/83 - NJW 1985, 2693 und 22. April 1986 - X ZR 59/85 - NJW-RR 1986, 982).
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    So hat die Rechtsprechung die Anfechtung nicht daran scheitern lassen, daß die nicht bedachten Änderungen der Verhältnisse erst nach dem Erbfall eingetreten sind (RG, JW 1922, 1344 für den inflationsbedingten Wertverfall des Kapitals; BGH, DB 1966, 379; BGH, NJW 1985, 2025 für den Verstoß des Erben nach dem Erbfall gegen einen im Testament festgehaltenen Wunsch des Erblassers; BayObLG, JFG 3, 144 [150] für den Fortbestand der Währungs- und Wirtschaftsverhältnisse; BayObLGZ 1971, 149; OLG München, NJW 1983, 2577 für die spätere Zugehörigkeit des Erben zur Hare-Krishna-Sekte).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 20 W 380/13

    Geschäftswert für Beschwerdeverfahren betreffend Beschluss nach § 352 Abs. 1

    Zwar ist in der Regel im Rahmen des § 2078 BGB nicht das Testament als solches, sondern es sind immer nur einzelne in ihm enthaltene letztwillige Verfügungen anfechtbar; dabei geht die Anfechtbarkeit im Hinblick auf den ausdrücklichen Wortlaut des § 2078 BGB aber so weit, wie der Irrtum gereicht und auf den Inhalt der Erklärung eingewirkt hat (BGH NJW 1985, 2025 [BGH 08.05.1985 - IVa ZR 230/83] ; vgl. auch die Nachweise bei Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 2078 Rz. 58).
  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

    Hätte seine Anfechtung Erfolg, würde sie absolut wirken, also auch zugunsten der - ebenfalls anfechtungsberechtigten - Beteiligten zu 1 und 2, die selbst keine Anfechtungserklärung abgegeben haben (BGH NJW 1985, 2025).
  • BayObLG, 10.04.1991 - BReg. 1a Z 60/90

    Bindung des überlebenden Ehegatten an den Inhalt der Schlusserbenanordnung beim

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  • OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21

    Pflichtteilsentziehung bei Verzeihung

    Rechtfertigung der dann möglichen Anfechtung ist es, dem Erblasserwillen zur Geltung zu verhelfen (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.1985 - IVa ZR 230/83 -, juris Rn. 20; Harke, in: BeckOGK, Stand: 01.01.2023, § 2078 BGB Rn. 7).
  • BayObLG, 20.07.1994 - 1Z BR 108/93

    Absehen von der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens über ein

    (2) Im Rahmen des § 2078 BGB ist nicht das Testament als solches anfechtbar, sondern immer nur die einzelnen in ihm enthaltenen Verfügungen (BGH NJW 1985, 2025/2026).
  • BayObLG, 10.09.1991 - BReg. 1 Z 29/91

    Auslegung eines Testaments; Begriff "übrige Verwandte"

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  • BayObLG, 22.01.1997 - 1Z BR 127/96

    Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen angeblichen Motivirrtums des Erblassers

  • OLG Hamm, 12.08.2021 - 15 W 257/21

    Wenn die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments ergibt, dass der Erblasser

  • OLG Frankfurt, 22.01.1993 - 20 W 408/91

    Nachlaßspaltung bezüglich in der früheren DDR gelegener Grundstücke bei einem

  • KG, 17.11.1994 - 12 U 2775/94

    Auslegung und Anfechtung eines Testamentes eines Erblassers mit Wohnsitz in der

  • BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86

    Verzicht auf Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Verfahren der Freiwilligen

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