Rechtsprechung
BGH, 08.05.1990 - KRB 2/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG §§ 85 88; StPO § 359 Abs. 5
Bußgeldverfahren bei mehreren Beteiligten - Voraussetzungen für die Wiederaufnahme bei fortgesetzter Tat und Dauerdelikt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschöpfen von Rechtsbehelfen - Betroffener - Nichtbetroffener - Rechtsmittelverfahren
Verfahrensgang
- KG, 20.10.1989 - Kart 1/87
- BGH, 08.05.1990 - KRB 2/90
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
gg) Noch nach rechtskräftigem Verfahrensabschluß können von der Annahme fortgesetzter Handlung insofern täternachteilige Folgen ausgehen, als ein Wiederaufnahmeantrag nach herrschender Auffassung unzulässig ist, wenn mit ihm nicht alle Einzelakte oder nicht wenigstens alle bis auf einen angegriffen werden (vgl. BGH wistra 1991, 30, 31;… Schmidt in KK-StPO 3. Aufl. § 359 Rdn. 33 m.w.Nachw.). - BGH, 21.06.2019 - KRB 10/18
Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das …
d) Die Urteilsaufhebung ist gemäß § 357 Satz 1 StPO (vgl. zu dessen Anwendbarkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren BGH, Beschluss vom 8. Mai 1990 - KRB 2/90, wistra 1991, 30;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 357 Rn. 1;… Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 79 Rn. 36) auf die Betroffenen zu 5 und 6 sowie den Nebenbetroffenen zu 5 zu erstrecken, die kein Rechtsmittel eingelegt haben. - OLG Koblenz, 25.06.2009 - 1 SsBs 31/09
Verfahrensverbindung bei Verfahren gegen juristische Person und deren …
Soweit das Amtsgericht sich in seiner Entscheidung auf den Beschluss des BGH vom 8.5.1990 ( KRB 2/90, zitiert nach Juris) beruft, ist anzuführen, dass diese Entscheidung zu einer anderen Rechtslage ergangen ist. - OLG Hamm, 24.09.2002 - 1 Ss OWi 584/02
Strahlenschutzbeauftragter; Pflichtenkreis, abschließende gesetzliche Regelung
Die - beantragte - Aufhebung der die Verurteilung des Betroffenen A.H. tragenden Feststellungen werden hiervon nicht berührt (…zu vgl. auch: Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 357 Rdnr. 14; zu Revisionserstreckung bei fehlendem gemeinsamen Revisionsgrund: KG, NStZ 1998, Seite 55 f.; für das Rechtsbeschwerdeverfahren: vgl. BGH wistra 1991, Seite 30 f.).