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   BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94   

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BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94 (https://dejure.org/1995,12868)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94 (https://dejure.org/1995,12868)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1995 - NotSt (Brfg) 3/94 (https://dejure.org/1995,12868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Notars aus dem Dienst auf Grund zweifachen Dienstvergehens - Im Disziplinarrecht geltendes Einheitsprinzip - Pflichtenverstoß eines Notars bei Führung der Urkundenrolle - Rechtfertigung von Sozietätsverboten für Notare

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 16.06.1993 - 1 BvR 970/89

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Amtstätigkeit eines Notars auf einen

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94
    Diese zunächst zur Rechtfertigung von Sozietätsverboten für Notare angewandten Grundsätze hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auf die Frage der Beschränkung der Amtstätigkeit des Notars auf einen engeren räumlichen Amtsbereich erstreckt und die gesetzliche Grundlage für eine entsprechende Dienstpflicht im wesentlichen aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Zuweisung eines Amtssitzes (§ 10 Abs. 1 Satz 1 BNotO), an dem die Geschäftsstelle zu halten ist (§ 10 Abs. 2 Satz 2 BNotO), und aus dem Verbot ungenehmigter auswärtiger Sprechtage (§ 10 Abs. 4 BNotO) abgeleitet (vgl. BVerfG DNotZ 1993, 748, 749; vgl. auch schon BVerfG DNotZ 1988, 648).

    An dieser Rechtsprechung, der andere Oberlandesgerichte im Ergebnis gefolgt sind (vgl. OLG Celle DNotZ 1966, 632; OLG Köln DNotZ 1988, 649), hält der Senat für die "Altfälle" vor dem Inkrafttreten des § 10 a BNotO mit der vom Bundesverfassungsgericht (DNotZ 1993, 748, 749) gegebenen Begründung auch nach Würdigung der vom Oberlandesgericht dagegen geltend gemachten Gründe fest.

  • BGH, 13.12.1971 - NotSt (Brfg) 3/70

    Dienstvergehen durch einen Notar - Unzulässige Beurkundung von Vereinbarungen -

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94
    Damit ist die seit langem in ständiger Rechtsprechung zum alten Rechtszustand vertretene Auffassung des Senats, daß eine nicht durch besondere Umstände zugelassene Urkundstätigkeit des Notars außerhalb des Amtsgerichtsbezirks seines Amtssitzes auch dann disziplinarisch geahndet werden konnte, wenn er sich dabei an die Grenzen des Amtsbezirks im Sinne von § 11 Abs. 1 BNotO gehalten hatte, im Ergebnis verfassungsgerichtlich gebilligt worden (vgl. BGH DNotZ 1966, 409, 413 f.; 1967, 448, 449 ff.; 1973, 174, 176; BGH, Beschluß vom 5. April 1976 - NotZ 10/75).

    § 11 a Satz 1 HDO steht der Verhängung der mit einem Verweis verbundenen Geldbuße schon deswegen nicht entgegen, weil es sich bei diesen verbundenen Maßnahmen, die in § 97 Abs. 1 Satz 2 BNotO ausdrücklich vorgesehen, nach allgemeinem Disziplinarrecht jedoch in dieser Verbindung grundsätzlich unzulässig sind (vgl. Schütz, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, 3. Aufl. Bd. I § 5 DONW Rdn. 12; Lindgen, Handbuch des Disziplinarrechts Bd. I, 1966, S. 135 f.), im Vergleich zu der jeweils isolierten Verhängung eines Verweises oder einer Geldbuße um ein eigenständiges und schwerwiegenderes Ahndungsmittel handelt, das von § 11 a Satz 1 HDO nicht erfaßt wird (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1971 - NotSt (Brfg) 3/70 = DNotZ 1973, 174, 180 zur Anwendung von § 4 BDO vor Einführung des § 95 a BNotO; ferner BGHSt 17, 149, 155).

  • BGH, 21.03.1977 - NotSt (Brfg) 2/76

    Entfernung eines Notars von seinem bisherigen Amtssitz - Falschbeurkundung im Amt

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94
    In aller Regel sind derartige vorsätzliche Falschbeurkundungen, jedenfalls wenn sie wiederholt begangen worden sind, von solchem Gewicht, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, UA S. 8; vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 - und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76).

    Im Disziplinarrecht gilt nichts anderes (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76 - UA S. 8).

  • BGH, 18.07.1994 - NotSt (Brfg) 1/93

    Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Notar - Unzulässige Beurkundungen

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94
    In aller Regel sind derartige vorsätzliche Falschbeurkundungen, jedenfalls wenn sie wiederholt begangen worden sind, von solchem Gewicht, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, UA S. 8; vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 - und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76).
  • BGH, 02.08.1993 - NotSt (Brfg) 2/92

    Verzögerte Abwicklung eines Grundstücksgeschäfts durch einen Notar - Benutzung

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94
    Werden einzelne der zum Vorwurf gemachten Pflichtverletzungen nicht festgestellt, ist wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Dienstvergehens für einen Teilfreispruch in der Urteilsformel kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 2. August 1993 - NotSt (Brfg) 2/92 - UA S. 25; Köhler/Ratz BDO 2. Aufl. § 76 Rdn. 1; Claussen/Janzen BDO 7. Aufl. § 76 Rdn. 1).
  • BGH, 13.06.1983 - NotSt (Brfg) 2/82

    Disziplinarverfahren gegenüber einem Notar - Entfernung eines Notars aus dem Amt

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94
    In aller Regel sind derartige vorsätzliche Falschbeurkundungen, jedenfalls wenn sie wiederholt begangen worden sind, von solchem Gewicht, daß die Annahme dauernder oder doch zeitlich begrenzter Ungeeignetheit für das Notaramt gerechtfertigt und deswegen die Entfernung des Notars aus seinem Amt auf Dauer oder wenigstens auf Zeit geboten ist (vgl. BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; BGH, Urteile vom 18. Juli 1994 - NotSt (Brfg) 1/93, UA S. 8; vom 13. Juni 1983 - NotSt (Brfg) 2/82 - und vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76).
  • BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65

    Bestrafung leichterer Dienstvergehen - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94
    Damit ist die seit langem in ständiger Rechtsprechung zum alten Rechtszustand vertretene Auffassung des Senats, daß eine nicht durch besondere Umstände zugelassene Urkundstätigkeit des Notars außerhalb des Amtsgerichtsbezirks seines Amtssitzes auch dann disziplinarisch geahndet werden konnte, wenn er sich dabei an die Grenzen des Amtsbezirks im Sinne von § 11 Abs. 1 BNotO gehalten hatte, im Ergebnis verfassungsgerichtlich gebilligt worden (vgl. BGH DNotZ 1966, 409, 413 f.; 1967, 448, 449 ff.; 1973, 174, 176; BGH, Beschluß vom 5. April 1976 - NotZ 10/75).
  • BVerfG, 14.07.1988 - 1 BvR 201/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung von Disziplinarmaßnahmen gegen einen Notar

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94
    Diese zunächst zur Rechtfertigung von Sozietätsverboten für Notare angewandten Grundsätze hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auf die Frage der Beschränkung der Amtstätigkeit des Notars auf einen engeren räumlichen Amtsbereich erstreckt und die gesetzliche Grundlage für eine entsprechende Dienstpflicht im wesentlichen aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen über die Zuweisung eines Amtssitzes (§ 10 Abs. 1 Satz 1 BNotO), an dem die Geschäftsstelle zu halten ist (§ 10 Abs. 2 Satz 2 BNotO), und aus dem Verbot ungenehmigter auswärtiger Sprechtage (§ 10 Abs. 4 BNotO) abgeleitet (vgl. BVerfG DNotZ 1993, 748, 749; vgl. auch schon BVerfG DNotZ 1988, 648).
  • OLG Köln, 08.01.1988 - 2 X (Not) 2/87
    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94
    An dieser Rechtsprechung, der andere Oberlandesgerichte im Ergebnis gefolgt sind (vgl. OLG Celle DNotZ 1966, 632; OLG Köln DNotZ 1988, 649), hält der Senat für die "Altfälle" vor dem Inkrafttreten des § 10 a BNotO mit der vom Bundesverfassungsgericht (DNotZ 1993, 748, 749) gegebenen Begründung auch nach Würdigung der vom Oberlandesgericht dagegen geltend gemachten Gründe fest.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Berufsrecht der Notare war und ist anerkannt, daß selbst ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung dem Gebot des Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 GG im Bereich des Notarwesens Genüge getan ist, wenn sich die gesetzgeberische Entscheidung über Umfang und Grenzen des Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit aus den einschlägigen Vorschriften und ihrem Gesamtzusammenhang ergeben (BVerfGE 54, 237, 247 [BVerfG 01.07.1980 - 1 BvR 247/75] und 80, 269, 279).
  • BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62

    Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem

  • BGH, 26.02.1962 - AnwSt (R) 8/61

    Auslegung des § 115 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vor dem Hintergrund

  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 10/75

    Engerer räumlicher Amtsbereich des Notars

  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

  • BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85

    Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose

  • BGH, 05.12.1966 - NotSt (Brfg) 3/66

    Vornahme eines Amtsvergehens durch einen Notar - Vornahme von Beurkundungen

  • KG, 01.06.2012 - Not 27/11

    Berufsrecht der Notare: Genehmigung einer EU-Auslandsbeurkundung

    Verstößt der Notar gegen diese Regelungen handelt er amtspflichtwidrig (BT-Drucks 11/8307, S. 18) und kann von der Aufsichtsbehörde disziplinarrechtlich in Anspruch genommen werden (BVerfG, NJW-RR 2011, 855; BGH, Urteil vom 8. Mai 1995 - NotSt (Brfg) 3/94 - Juris).
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