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   BGH, 08.05.2008 - 4 StR 166/08   

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https://dejure.org/2008,14513
BGH, 08.05.2008 - 4 StR 166/08 (https://dejure.org/2008,14513)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2008 - 4 StR 166/08 (https://dejure.org/2008,14513)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 4 StR 166/08 (https://dejure.org/2008,14513)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Mobiltelefons des Angeklagten; Mobiltelefon als so genannter Beziehungsgegenstand bzw. als Tatwerkzeug beim Betäubungsmittelhandel

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 4; ; BtMG § 33

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 33
    Einziehung eines Mobiltelefons

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.09.2002 - 3 StR 251/02

    Einziehung (Beziehungsgegenstand; Tatmittel)

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 4 StR 166/08
    Es handelt sich bei dem Mobiltelefon nicht um einen so genannten Beziehungsgegenstand (vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 1, BGH Beschluss vom 04.09.2002 - 3 StR 251/02).
  • BGH, 28.05.1991 - 1 StR 731/90

    Einziehung von Gegenständen, die einem an der Tat strafrechtlich nicht

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - 4 StR 166/08
    Es handelt sich bei dem Mobiltelefon nicht um einen so genannten Beziehungsgegenstand (vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 1, BGH Beschluss vom 04.09.2002 - 3 StR 251/02).
  • OLG Oldenburg, 23.06.2021 - 1 Ss 235/20

    Hemmung der Unterbrechungsfrist von Verfahren aufgrund COVID-bedingter

    In entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO vermochte der Senat diese Entscheidung selbst treffen, zumal auszuschließen ist, dass insoweit weitere Feststellungen getroffen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2008 - 4 StR 166/08, juris Rn. 2).

    Eine Kostenermäßigung nach § 473 Abs. 4 StPO war nicht veranlasst, weil das unbeschränkte Rechtsmittel des Angeklagten nur zu einer geringen Änderung des angefochtenen Urteils geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2008 - 4 StR 166/08, juris Rn. 4).

  • BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (unterlassene Bescheidung eines Beweisantrages:

    Es handelt sich bei dem Mobiltelefon nicht um einen so genannten Beziehungsgegenstand (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 4 StR 166/08 m.w.N.).
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