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   BGH, 08.05.2008 - I ZR 88/06   

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https://dejure.org/2008,503
BGH, 08.05.2008 - I ZR 88/06 (https://dejure.org/2008,503)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2008 - I ZR 88/06 (https://dejure.org/2008,503)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - I ZR 88/06 (https://dejure.org/2008,503)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Vertragsstrafeneinforderung

    BGB § 340 Abs. 2

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Vertragsstrafeneinforderung - Der Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten für ein Anspruchsschreiben, das die Einforderung einer Vertragsstrafe enthält, erlischt nicht durch dieses Vertragsstrafeverlangen gemäß § 340 Abs. 2 BGB; besteht allerdings grundsätzlich nur im ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Anwaltskosten für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe sind nicht immer erstattungsfähig

  • IWW
  • JurPC

    BGB § 340 Abs. 2
    Vertragsstrafeneinforderung

  • aufrecht.de

    Vertragsstrafe nach Abmahnung

  • stroemer.de

    Vertragsstrafeinforderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechenbarkeit der für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe entstandenen Anwaltskosten auf den Schadensersatzanspruch des Gläubigers; Schutzzweck des § 340 BGB; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe

  • info-it-recht.de

    Vertragsstrafeneinforderung (hier: wettbewerbsrechtliches Vertragsstrafeversprechen)

  • Judicialis

    BGB § 340 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 340 Abs. 2
    Anspruch auf Ersatz der durch die Geltendmachung einer Vertragsstrafe entstandenen Anwaltskosten wird durch den Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe nicht berührt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 340 Abs. 2
    "Vertragsstrafeneinforderung"; Anrechnung der Vertragsstrafe auf den geltend gemachten Schadensersatzanspruch

  • rechtsportal.de

    BGB § 340 Abs. 2
    "Vertragsstrafeneinforderung"; Anrechnung der Vertragsstrafe auf den geltend gemachten Schadensersatzanspruch

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsstrafeneinforderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einforderung einer Vertragsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Anrechnung der Vertragsstrafe auf Schadenersatzanspruch?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Anrechnung der Vertragsstrafe auf Schadenersatzanspruch?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anrechnung der Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche (IBR 2008, 504)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2849
  • ZIP 2008, 1537
  • MDR 2008, 1172
  • GRUR 2008, 929
  • VersR 2009, 990
  • MMR 2008, 738
  • MIR 2009, Dok. 013
  • afp 2009, 626
  • BauR 2008, 1620
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2002 - 5 U 238/00

    Akkzessorität von Vertragsstrafenabrede zu ErfüllungsanspruchZur Anwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - I ZR 88/06
    Nur soweit sich die betroffenen Interessen im Einzelfall decken, ist es gerechtfertigt, die Ansprüche des Gläubigers einzuschränken, damit dieser keine doppelte Entschädigung erhält (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2003, 259, 260; Staudinger/Rieble, BGB [2004], § 340 Rdn. 48 und 52; MünchKomm.BGB/Gottwald, 5. Aufl., § 340 Rdn. 15; jurisPK-BGB/Beater, 3. Aufl., § 340 Rdn. 16; Oberhauser, Vertragsstrafe - ihre Durchsetzung und Abwehr, 2003 Rdn. 220).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05

    Schadenersatzanspruch eines großen Unternehmens wegen Verstoßes gegen einen

    Auszug aus BGH, 08.05.2008 - I ZR 88/06
    Die gegen die teilweise Abweisung der Klage gerichtete (zugelassene) Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt OLG-Rep 2006, 783).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    (1) Unterwerfungserklärungen, die nach Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen abgegeben werden, dienen zwar auch der Schadenspauschalierung in Bezug auf zukünftige Rechtsverletzungen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2008 - I ZR 88/06, GRUR 2008, 929 Rn. 9 = WRP 2008, 1225 - Vertragsstrafeneinforderung; Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, GRUR 2009, 181 Rn. 42 = WRP 2009, 182 - Kinderwärmekissen).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Der Zweck einer Vertragsstrafevereinbarung besteht darin, die Unterlassungsverpflichtung abzusichern und den sich aus einer Zuwiderhandlung ergebenden Schaden in pauschalierter Form abzudecken (vgl. BGH, Urt. v. 6.5.1993 - I ZR 144/92, GRUR 1993, 926 = WRP 1993, 762 - Apothekenzeitschriften; Urt. v. 8.5.2008 - I ZR 88/06, GRUR 2008, 929 Tz. 9 = WRP 2008, 1225 - Vertragsstrafeneinforderung).
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15

    Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet

    Hinzu kommt, dass eine Vertragsstrafe - jedenfalls soweit Interessenidentität besteht - gemäß § 340 BGB auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen ist (BGH (U.v. 08.05.2008 - I ZR 88/06) - Vertragsstrafeneinforderung, Leitsatz i.V.m. Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2024 - 16 U 168/22

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung

    Ferner befand der Beklagte sich im Zeitpunkt des Anfallens der Anwaltskosten, nämlich im Zeitpunkt der Beauftragung des Prozessbevollmächtigten mit der Erstellung des Schreibens vom 23.06.2021, noch nicht mit der Zahlung der Vertragsstrafe oder der Abmahnkosten im Verzug, so dass es auch aus diesem Grunde an den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB fehlt (so auch BGH, GRUR 2008, 929, Rn. 12).

    Auch ein Aufwendungsersatzanspruch gem. §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB besteht im Streitfall schon deshalb nicht, weil der Kläger mit dem Schreiben vom 23.06.2021, mit dem er den Beklagten zur Zahlung der Vertragsstrafe aufgefordert hat, kein Geschäft des Beklagten geführt hat; insbesondere hat er nicht mit dem für die Anwendung der §§ 677 ff. BGB unverzichtbaren (vgl. § 687 Abs. 1 und 2 BGB) Fremdgeschäftsführungswillen gehandelt (BGH, GRUR 2008, 929, Rn. 15).

  • LG Berlin, 15.11.2011 - 27 O 393/11

    Beleidigung während Konzertmoderation

    Denn im Zeitpunkt ihres Anfalls befand sich der Beklagte nicht in Verzug gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB, und mit der Anforderung der Vertragsstrafe hat der Kläger kein Geschäft des Beklagten gemäß §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB geführt (BGH v. 8.5.2008, I ZR 88/06, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 12.02.2015 - 6 U 40/13

    Anforderungen an die Geltendmachung des Vorbehalts einer Vertragsstrafe

    Hinsichtlich des Anspruchs auf Ersatz solcher Anwaltskosten handelt es sich um einen ähnlichen Fall, wie er der o.a. Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2008, 2849 ; oben 14.) zugrunde lag.
  • OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 6 U 19/19

    Anspruch aus einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung

    Der durch mehrere Verstöße begründete Vertragsstrafenanspruch der Klägerin stellt jeweils einen vertraglichen Zahlungsanspruch und damit - entgegen ihrer Auffassung - keinen Schadensersatz dar, zu dessen Geltendmachung sie die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung nach §§ 280 Abs. 1, 249 ff. BGB verlangen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2008 - I ZR 88/06, Rn. 13, zit. nach juris).

    Da § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG einen Erstattungsanspruch allein für die Kosten einer Abmahnung vorsieht, käme allenfalls eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung in Betracht; sie scheidet indessen aus, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt (BGH, Urteil vom 08.05.2008 - I ZR 88/06, Rn. 14, zit. nach juris,).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11

    Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen

    Insbesondere hat sie nicht mit dem für die Anwendung der §§ 677 ff. BGB unverzichtbaren (vgl. § 687 Abs. 1 und 2 BGB) Fremdgeschäftsführungswillen gehandelt (vgl. BGH, GRUR 2008, 929, 930 - Vertragsstrafeneinforderung).

    Die Verzögerung seiner Erfüllung hätte nur dann einen Schadensersatzanspruch begründet, wenn die Bekl. sich dabei in Verzug befunden hätte, §§ 280 Abs. 2, 286 BGB (BGH, GRUR 2008, 929, 930 - Vertragsstrafeneinforderung).

  • LG Mannheim, 28.04.2015 - 2 O 46/15

    Zuständigkeit bei Vertragsstrafe - Sachliche Zuständigkeit: Zuständigkeit der

    aa) Zwar liegt in der Forderung einer Vertragsstrafe nicht die Geltendmachung eines gesetzlichen Anspruchs (hier aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), sondern eines vertraglichen Zahlungsanspruchs (BGH, GRUR 2008, 929 Rn. 13 - Vertragsstrafeneinforderung).
  • LG Mannheim, 02.08.2010 - 2 O 88/10

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen

    Dass Anlass für die Abgabe der Unterlassungserklärungen der Vorwurf unerlaubter Handlungen gewesen ist, ändert nichts daran, dass in der Forderung der Vertragsstrafe die Geltendmachung eines vertraglichen Anspruchs und nicht die Erhebung von Ansprüchen wegen unerlaubter Handlung, hier Patent- und/oder Geschmacksmusterverletzungen liegt (vgl. zur Unterscheidung von vertraglichen Zahlungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen wegen Wettbewerbsverstößen: BGH NJW 2008, 2849, 2850 Rn 13).
  • LG München I, 30.07.2018 - 33 O 7422/17

    Keine unlautere gezielte Behinderung auch bei zu Unrecht erfolgter

  • LG Leipzig, 07.10.2009 - 5 O 1508/08

    Höhe der Verragsstrafe bei rechtswidriger Bilderveröffentlichung nach

  • OLG Frankfurt, 10.12.2009 - 16 U 96/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vertragsstrafe und Geldentschädigung

  • AG Meldorf, 10.08.2010 - 84 C 200/10

    Internetanbieter dürfen ordnungsgemäß in den europäischen Warenverkehr

  • LG Düsseldorf, 11.12.2012 - 4a O 111/11

    Lenkachsen-Werbung

  • LG Hamburg, 06.11.2009 - 324 O 26/09
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