Rechtsprechung
BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 64 StGB
Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung zum offenen Mitsichführen); erforderlicher Grad des Feststehens der Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 250 Abs 2 Nr 1 StGB
Schwerer Raub: Begriff des Verwendens eines anderen gefährlichen Werkzeugs - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für Vorliegen eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei sichtbarem Mitsichführen eines Messers; Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Raubes durch Mitsichführen eines Messers beim Raub des Geldes einer Kasse in einer ...
- rewis.io
Schwerer Raub: Begriff des Verwendens eines anderen gefährlichen Werkzeugs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 354 Abs. 1
Voraussetzungen für Vorliegen eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei sichtbarem Mitsichführen eines Messers; Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Raubes durch Mitsichführen eines Messers beim Raub des Geldes einer Kasse in einer ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 15.12.2011 - 31 KLs 37/11
- BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 37
- StV 2013, 444
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14
Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für …
Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen des gefährlichen Werkzeugs und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, StV 2008, 470; und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37). - BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15
Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für …
Maßgeblich sind insofern die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung vor dem Tatrichter (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12). - BGH, 12.07.2016 - 3 StR 157/16
Besonders schwerer Raub (im Zeitpunkt der Begründung des Wegnahmevorsatzes …
Eine Waffe wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet', wenn der Täter sie als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und dadurch in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschüsse vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153; vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37). - BGH, 24.10.2019 - 4 StR 473/19
Verwerfung der Revision als unbegründet
Die Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) ist im Ergebnis rechtsfehlerfrei, weil jedenfalls ein Hang des Angeklagten, alkoholische Getränke oder berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, nicht sicher festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, juris Rn. 12 mwN).