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BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verwirklichung der qualifizierenden Umstände bei Teilakt des Handelstreibens, der sich auf eine geringe Menge Betäubungsmittel bezieht) - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Be...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen; Konkurrenzrechtliche Bewertung mehrerer Straftaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 30.11.2018 - 1 KLs 23/18
- BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 220
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