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BGH, 08.05.2019 - 5 StR 108/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 29a BtMG; § 52 StGB
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (verschiedene Betäubungsmittelmengen; gleichzeitige Aufbewahrung; teilidentische Absatzbemühungen; einheitliche Tat; Bewertungseinheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von …
Wird beispielsweise sowohl die vielfache Überschreitung des Grenzwertes als auch die Gesamtmenge strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 5 StR 108/19 Rn. 5, zum Wirkstoffgehalt neben der vielfachen Überschreitung der nicht geringen Menge), kommt der Wirkstoffkonzentration, die sich aus den beiden anderen Faktoren ergibt, im Hinblick auf die Gefährlichkeit des gehandelten Rauschgifts keine eigenständige Bedeutung mehr zu. - BGH, 03.05.2022 - 6 StR 147/22
Konkurrenzen beim Betäubungsmittelhandel: Zeitliche Überschneidungen der …
Angesichts der verbleibenden Strafen kann ausgeschlossen werden, dass das Landgericht ohne die wegfallende Strafe auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte, zumal die abweichende rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht beeinflusst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2019 - 5 StR 108/19; vom 3. November 2021 - 3 StR 231/21).