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BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
§ 312 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 37 Abs. 2 FamFG, § 316 FamFG, § 325 Abs. 1 FamFG, § 288 Abs. 1 FamFG, § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, § 62 FamFG, § 321 Abs. 1 FamFG, § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
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Ersetzung der notwendigen persönlichen Bekanntgabe an den Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren durch die Bekanntgabe des Sachverständigengut...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbringungsverfahren, Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens, Bekanntgabe an den Betroffenen, Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger, Bekanntgabe an den Betreuer
- rewis.io
Unterbringungsverfahren: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen persönlich
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Ersetzung der notwendigen persönlichen Bekanntgabe an den Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren durch die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer; Rechtsbeschwerde gegen die Genehmigung der Einwilligung des ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens in Unterbringungsverfahren
- famrz.de (Kurzinformation)
Bekanntgabe des SV-Gutachtens an den Betroffenen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Notwendige Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen selbst
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 06.12.2018 - 67 XVII (M) 6152
- OLG Oldenburg, 06.12.2018 - 67 XVII (M) 6152
- LG Oldenburg, 21.12.2018 - 8 T 859/18
- BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 1091
- MDR 2019, 1150
- FamRZ 2019, 1181
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.05.2018 - XII ZB 542/17
Klärung der Bekanntgabe des für die Entscheidung maßgeblichen Gutachtens …
Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19
Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 6 mwN).Die Entscheidungen von Amts- und Landgericht zur Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in die regelmäßige Freiheitsentziehung zur zwangsweisen Verabreichung einer Medikation haben die Betroffene in ihren Rechten verletzt, was nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG festzustellen ist (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 7 mwN).
Die Betroffene ist durch die mit den angegriffenen Entscheidungen erteilte Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in die regelmäßige Freiheitsentziehung zur zwangsweisen Verabreichung einer Medikation in ihrer durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG grundrechtlich geschützten körperlichen Integrität und dem vom Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG mitumfassten Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich ihrer körperlichen Integrität verletzt worden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 13 mwN).
Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel eines rechtswidrigen Eingriffs in die grundrechtlich geschützte körperliche Integrität und in das Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen hinsichtlich seiner körperlichen Integrität hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 14 mwN).
Die gerichtliche Genehmigung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 16. Mai 2018 - XII ZB 542/17 - FamRZ 2018, 1196 Rn. 16 mwN).
- BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17
Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des …
Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19
In einem Unterbringungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17, FamRZ 2018, 707).Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 9 …und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).
Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 12 mwN …und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN).
Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 15 mwN).
- BGH, 08.03.2017 - XII ZB 516/16
Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Gutachtens an den …
Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19
Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 9 und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 12 mwN und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN).
- BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in …
Auszug aus BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19
Selbst wenn der Betreuer mit der Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch der Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 12 mwN).
- BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur …
Vielmehr kommt es dann im Rahmen der vom Rechtsbeschwerdegericht in formeller und materieller Hinsicht zu prüfenden Beschwer des Beschwerdeführers allein auf dessen materielle Beschwer an (…st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 7 …und vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - FamRZ 2016, 2088 Rn. 2; vgl. auch zu Unterbringungssachen Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 3 f.;… vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 3 f.; vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068;… Rn. 3 f. …und vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 3 f.). - BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20
Zum Umfang der Anhörungspflicht, wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner …
Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall einer - hier vorliegenden - Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Satz 1 Nr. 3 FamFG aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 6 mwN).Nach der im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG ist der Feststellungsantrag auch im Übrigen zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn.7 mwN).
- BGH, 24.03.2021 - XII ZB 430/20
Verwirft das Beschwerdegericht die Beschwerde als unzulässig und führt hilfsweise …
Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall einer - hier vorliegenden - Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 312 Satz 1 Nr. 1 FamFG aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 6 mwN).Nach der im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG ist der Feststellungsantrag auch im Übrigen zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 7 mwN).
- BGH, 26.01.2022 - XII ZB 439/21
Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme …
Die statthafte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 6) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet.Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel eines rechtswidrigen Eingriffs in die grundrechtlich geschützte körperliche Integrität und in das Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen hinsichtlich seiner körperlichen Integrität hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 18).
- BGH, 02.12.2020 - XII ZB 291/20
Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einer durch …
Davon kann nur unter den Voraussetzungen des entsprechend anwendbaren § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 9 mwN).Selbst wenn der Betreuer mit der Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch der Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 13 mwN).
- BGH, 21.10.2020 - XII ZB 183/20
Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als …
Die Feststellung, dass die Betroffene durch die angefochtenen Beschlüsse im Sinne des § 62 Abs. 1 FamFG in ihren Rechten verletzt ist, wird sowohl durch die aufgezeigte Fehlerhaftigkeit des Verfahrens (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 18 f.) als auch dadurch gerechtfertigt, dass Amts- und Landgericht zum Fehlen des freien Willens der Betroffenen als materiell-rechtliche Voraussetzung der Unterbringungsgenehmigung keine ausreichenden Feststellungen getroffen haben. - BGH, 30.06.2021 - XII ZB 573/20
Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die …
Die statthafte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 2/19 - FamRZ 2019, 1181 Rn. 6) und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. - LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22
Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens
Liegen die Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG nicht vor, so genügt allein die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer nicht, da diese - anders als ein Verfahrensbevollmächtigter - nicht Vertreter des Betroffenen sind (s.o.) und daher die gesetzlich notwendige Bekanntgabe an der Betroffenen nicht ersetzen kann (BGH, Beschluss vom 08. März 2017 - XII ZB 516/16; Beschluss vom 07. Februar 2018 - XII ZB 334/17; Beschluss vom 08. Mai 2019 - XII ZB 2/19); dies gilt selbst dann, wenn der Verfahrenspfleger oder Betreuer das Gutachten tatsächlich erhalten und mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hat (BGH, Beschluss vom 07. Februar 2018 - XII ZB 334/17; Beschluss vom 08. Mai 2019 - XII ZB 2/19 jew. m.w.N.).