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   BGH, 08.06.1965 - V ZR 78/63   

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https://dejure.org/1965,2855
BGH, 08.06.1965 - V ZR 78/63 (https://dejure.org/1965,2855)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1965 - V ZR 78/63 (https://dejure.org/1965,2855)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1965 - V ZR 78/63 (https://dejure.org/1965,2855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erbschaft eines in westfälischer Gütergemeinschaft lebenden Anerben - Reichserbhofgesetz (REG) - Aufhebung des Reichserbhofrechts - Gesamtgut der fortgesetzten westfälischen Gütergemeinschaft - Rechtsgeschäftliche Natur der Erklärung eines Erblassers - Eintritt eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 819
  • DB 1965, 1212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 98/62
    Auszug aus BGH, 08.06.1965 - V ZR 78/63
    Die Unterlassung einer Regelung der Abfindungen hat jedoch nicht die Unwirksamkeit der Verfügung des überlebenden Ehegatten zur Folge; vielmehr steht in einem solchen Fall den Kindern nur ein schuldrechtlicher Anspruch auf den Pflicht- und Schichtteil oder, wenn die festgesetzten Abfindungen unzureichend sind, ein Anspruch auf Ergänzung zu (Urteil des Senats vom 13. November 1963, V ZR 98/62, LM Westf. Güterrecht Nr. 6).
  • BGH, 06.02.1962 - V BLw 8/61

    Wirksamkeit einer formlosen Vereinbarung über die Hofnachfolge aus dem

    Auszug aus BGH, 08.06.1965 - V ZR 78/63
    Der erkennende Senat hat als Senat für Landwirtschaftssachen im Beschluß vom 6. Februar 1962 (V BLw 8/61) einen Fall behandelt, in dem ein Ehemann, der mit seiner Ehefrau in allgemeiner Gütergemeinschaft lebte, im Jahre 1939 im Wege der Erbfolge einen Erbhof erworben hatte, und dazu in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1952, 262, 264 ff) ausgeführt, daß der Erbhof, der als Sondergut im Alleineigentum des Ehemannes gestanden habe, mit der Aufhebung der die Sondergutseigenschaft begründenden Vorschriften des Reichserbhofgesetzes ohne weiteres gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten und damit Gesamtgut der Gütergemeinschaft geworden sei.
  • BGH, 15.10.1963 - V BLw 11/63

    Ausgleichsanspruch der weichenden Hoferben

    Auszug aus BGH, 08.06.1965 - V ZR 78/63
    Die Frage, ob der restliche Grundbesitz bereits durch die Veräußerung der Ländereien im Jahre 1952 die Hofeigenschaft verloren hat (Barnstedt/Meyer, LVO § 35 Anm. 15; Lange/Wulff, HöfeO 5. Aufl. § 1 Anm. 22; Hugenroth, RdL 1964, 232, BGHZ 40, 172, 177) [BGH 15.10.1963 - V BLw 11/63] oder ob der Verlust der Hofeigenschaft erst mit der Löschung des Hofvermerks im Jahre 1958 eingetreten ist (Wöhrmann, RdL 1963, 332), kann im gegenwärtigen Rechtsstreit offen bleiben.
  • BGH, 20.03.1952 - IV ZR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1965 - V ZR 78/63
    Sie ist, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 20. März 1952 (IV ZR 153/51, LM BGB § 2084 Nr. 3) ausgeführt hat, über ihren Wortlaut hinaus auch dann anwendbar, wenn es sich darum handelt, ob eine Erklärung des Erblassers als Rechtsgeschäft unter Lebenden oder als eine letztwillige Verfügung anzusehen ist.
  • BGH, 11.01.1984 - IVa ZR 30/82

    Klage des Erben auf Herausgabe von Geld und Wertpapieren gegen die

    Die Verwirklichung des Willens soll nicht an Zweifeln über die rechtliche Natur einer Anordnung scheitern (BGH, Urteil vom 20.3.1952 - IV ZR 153/51 - LM BGB § 2084 Nr. 3; Urteil vom 8.6.1965 - V ZR 78/63 - LM BGB § 2084 Nr. 13; RGRK-Johannsen § 2084 Rdn. 28).
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