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   BGH, 08.06.1983 - 3 StR 476/82 (S)   

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https://dejure.org/1983,1076
BGH, 08.06.1983 - 3 StR 476/82 (S) (https://dejure.org/1983,1076)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1983 - 3 StR 476/82 (S) (https://dejure.org/1983,1076)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1983 - 3 StR 476/82 (S) (https://dejure.org/1983,1076)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Herstellens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Aufstachelung zum Rassenhaß - Anordnung der Einziehung beschlagnahmter Schriftstücke - Plan des körperlichen Verbreitens eines Manuskripts - Erhebliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 86 Abs. 1, § 131 Abs. 1 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Manuskript - Vorlage - Vervielfältigung - Zu veröffentlichender Inhalt

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 1
  • NJW 1983, 2270
  • MDR 1983, 855
  • StV 1983, 415
  • afp 1983, 394
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.1966 - 3 StR 1/66

    Verurteilung wegen Verbreitung der staatsgefährdenden Schrift "German W.,

    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - 3 StR 476/82
    Doch braucht der Senat diese Frage nicht abschließend zu entscheiden, denn jedenfalls steht eine gegenüber § 131 Abs. 1 Nr. 4 StGB weiter gehende Auslegung der Fassung des § 86 StGB außer Betracht; die Entscheidung BGH MDR 1966, 687 zu § 93 StGB i.d.F. des 3. StÄG, die das Anfertigen des einem Verleger angebotenen und von diesem abgelehnten Manuskripts bereits als Herstellung wertete, ist durch die Fassung des § 86 StGB überholt, die nicht mehr, wie § 93 StGB aF, das bloße Herstellen genügen läßt, sondern ein Herstellen zur Verbreitung verlangt (Willms a.a.O.).
  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - 3 StR 476/82
    Sie geht einem Freispruch von einem Vergehen nach den §§ 86, 131 StGB vor, da ein solcher einer Verfolgung der Beleidigung und einer Möglichkeit der davon Betroffenen, Genugtuung zu erlangen, entgegenstehen würde (vgl. BGHSt 1, 231, 235 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256, 261).
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82

    Revisionsrechtliche Verfahrensrüge wegen Ablehnungsgesuchs gegen einen Schöffen -

    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - 3 StR 476/82
    Es ist daher geboten, die Sache zur Entscheidung dieser Frage an die Vorinstanz (I. Große Strafkammer in der für Beschlußentscheidungen vorgesehenen Besetzung) abzugeben [vgl. BGHSt 29, 168; Senatsbeschluß vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 (S)].
  • BGH, 19.12.1979 - 3 StR 396/79

    Entschädigung für die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft - Verjährung

    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - 3 StR 476/82
    Es ist daher geboten, die Sache zur Entscheidung dieser Frage an die Vorinstanz (I. Große Strafkammer in der für Beschlußentscheidungen vorgesehenen Besetzung) abzugeben [vgl. BGHSt 29, 168; Senatsbeschluß vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82 (S)].
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - 3 StR 476/82
    Sie geht einem Freispruch von einem Vergehen nach den §§ 86, 131 StGB vor, da ein solcher einer Verfolgung der Beleidigung und einer Möglichkeit der davon Betroffenen, Genugtuung zu erlangen, entgegenstehen würde (vgl. BGHSt 1, 231, 235 [BGH 12.06.1951 - 1 StR 102/51]; 7, 256, 261).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 353/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unzulässige nachteilige Schlüssen aus der

    Da dies indes noch nachgeholt werden kann, war anstelle von Freispruch der Angeklagten auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen (§ 206a Abs. 1 StPO), da dieses nach derzeitigem Sachstand insoweit nicht weiterbetrieben werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1951 - 1 StR 102/51, BGHSt 1, 231, 235; Beschluss vom 8. Juni 1983 - 3 StR 476/82, NJW 1983, 2270, 2271 f.; siehe auch Palder, JR 1986, 94, 95 f.; aA Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 354 Rn. 6).
  • BGH, 25.05.2023 - 4 StR 479/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); Gegenstand des Urteils

    Schon allein eine (Versuchs-)Strafbarkeit des Angeklagten nach § 223 StGB hätte trotz der zum Urteilszeitpunkt fehlenden Voraussetzungen des § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB - nunmehr hat der Generalbundesanwalt das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht - einen Freispruch des Angeklagten gehindert (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1983 - 3 StR 476/82 (S), BGHSt 32, 1, 10; …
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