Rechtsprechung
BGH, 08.06.2004 - X ZR 7/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einordnung eines Vertrages über Arbeiten, mit denen eine Alarmanlage wieder instandgesetzt werden soll, als Werkvertrag - Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung wegen eines durch ein fehlerhaftes Sicherheitssystem bedingten Mangelfolgeschadens - Darlegungs- und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631 § 633 § 635; ZPO § 286
Beweis der Mangelhaftigkeit einer Alarmanlage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 10.01.2013 - 19 U 127/12 Mit (fingierter) Abnahme geht die Beweislast hinsichtlich des Vorliegens des Mangels sowie der Ursächlichkeit des Gewerks des Unternehmers für den eingetretenen Schaden auf den Besteller über (BGH, Urt. v. 08.06.2004, -X ZR 7/02-; zitiert nach juris), so dass die Beklagte das Vorliegen von Sachmängeln beweisen muss.
- LG Karlsruhe, 13.02.2007 - 2 O 274/06 Da die Werkleistung nicht abgenommen ist, verbleibt es bei der Beweislast der Beklagten für die Mangelfreiheit (vgl. BGH, BauR 1997, 129, 130 ; NJW 1994, 942, 944; BGH, Urteil vom 08.06.2004, X ZR 7/02 , zitiert nach Juris, Rn 15;… a.A. Mahler, a.a.O., Rn 62).