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   BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10   

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https://dejure.org/2010,9953
BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10 (https://dejure.org/2010,9953)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2010 - 1 StR 181/10 (https://dejure.org/2010,9953)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 1 StR 181/10 (https://dejure.org/2010,9953)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 StPO, § 273 Abs 1 StPO
    Strafverfahren: Protokollierung einer ausschnittsweisen Verlesung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Möglichkeit einer Fremdsuggestion durch die Mutter der Geschädigten i.R.e. Falles von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern

  • rewis.io

    Strafverfahren: Protokollierung einer ausschnittsweisen Verlesung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Protokollierung einer ausschnittsweisen Verlesung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Möglichkeit einer Fremdsuggestion durch die Mutter der Geschädigten i.R.e. Falles von schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 110
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 62/08

    Überlange Verfahrensdauer (Recht auf Verfahrensbeschleunigung)

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10
    Eine Revisionsgegenerklärung der Staatsanwaltschaft (§ 347 Abs. 1 Satz 2 StPO) hätte im vorliegenden Fall möglicherweise zur Klärung des Umfangs der Anhörung des aufgezeichneten Gesprächs in der Hauptverhandlung beitragen können und wäre deshalb zweckmäßig gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 503/06 Rdn. 10; 11. April 2007 - 3 StR 114/07 Rdn. 11; 19. Februar 2008 - 1 StR 62/08).
  • BGH, 25.10.2006 - 1 StR 424/06

    Verlesbare Urkunde nach § 256 StPO; wesentliche Förmlichkeit (keine

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10
    Die bloße Dokumentation einer "teilweisen" Verlesung oder Anhörung genügt in aller Regel nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Juli 2003 - 1 StR 34/03; 25. Oktober 2006 - 1 StR 424/06; 21. November 2006 - 1 StR 477/06).
  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 114/07

    Aufklärungspflicht; rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines auf Indiztatsachen

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10
    Eine Revisionsgegenerklärung der Staatsanwaltschaft (§ 347 Abs. 1 Satz 2 StPO) hätte im vorliegenden Fall möglicherweise zur Klärung des Umfangs der Anhörung des aufgezeichneten Gesprächs in der Hauptverhandlung beitragen können und wäre deshalb zweckmäßig gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 503/06 Rdn. 10; 11. April 2007 - 3 StR 114/07 Rdn. 11; 19. Februar 2008 - 1 StR 62/08).
  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 477/06

    Vorgaben zur Protokollierung (Einheitlichkeit bei gleichartigen Vorgängen;

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10
    Die bloße Dokumentation einer "teilweisen" Verlesung oder Anhörung genügt in aller Regel nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Juli 2003 - 1 StR 34/03; 25. Oktober 2006 - 1 StR 424/06; 21. November 2006 - 1 StR 477/06).
  • BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06

    Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10
    Eine Revisionsgegenerklärung der Staatsanwaltschaft (§ 347 Abs. 1 Satz 2 StPO) hätte im vorliegenden Fall möglicherweise zur Klärung des Umfangs der Anhörung des aufgezeichneten Gesprächs in der Hauptverhandlung beitragen können und wäre deshalb zweckmäßig gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 503/06 Rdn. 10; 11. April 2007 - 3 StR 114/07 Rdn. 11; 19. Februar 2008 - 1 StR 62/08).
  • BGH, 17.07.2003 - 1 StR 34/03

    Verwertung von Beweismitteln bei der Beweisführung die nicht prozessordnungsgemäß

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10
    Die bloße Dokumentation einer "teilweisen" Verlesung oder Anhörung genügt in aller Regel nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Juli 2003 - 1 StR 34/03; 25. Oktober 2006 - 1 StR 424/06; 21. November 2006 - 1 StR 477/06).
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17

    Selbstleseverfahren (Bezeichnung der Urkunden; Bestimmtheit;

    Darüber hinaus entspricht es allgemeiner Meinung, dass Feststellungen im Hauptverhandlungsprotokoll auslegungsfähig sind und für die Auslegung auch außerhalb desselben liegende Erkenntnisquellen zur Verfügung stehen (s. BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - 2 StR 492/03, NStZ-RR 2004, 237; zur freibeweislichen Klärung in Fällen der teilweisen Verlesung von Urkunden vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - 1 StR 34/03, NStZ 2004, 279; vom 8. Juni 2010 - 1 StR 181/10, juris); hierzu gehören insbesondere die Akten.
  • OLG Hamburg, 03.03.2011 - 2-25/10

    Strafverfahren: Inbegriffsrüge bei nur teilweise verlesenen Schriftstücken

    Wird eine Urkunde nur teilweise verlesen, sind die verlesenen Teile im Hauptverhandlungsprotokoll genau zu bezeichnen; die - wie hier erfolgt - bloße Dokumentation einer nicht näher eingegrenzten auszugsweisen Verlesung genügt in aller Regel nicht (vgl. BGH Beschluss vom 8. Juni 2010, Az.: 1 StR 181/10; Meyer-Goßner, a.a.O., § 273 Rdn. 9 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - Ss (Z) 206/12

    Ordnungsgemäße Begründung einer Verfahrensrüge bei Rüge des Ruhens der

    Falls der Betroffene beanstanden wollte, dass es bei nur teilweiser Verlesung von Urkunden nach der Rechtsprechung erforderlich ist, die verlesenen Teile im Sitzungsprotokoll genau zu bezeichnen (so BGH NStZ 2011, 110 ; 2004, 279 ; NStZ-RR 2007, 52 ) und dass dies "ausweislich des Sitzungsprotokolls" vom 14.11.2011 nicht geschehen sei (S. 2, Bi. 27 d.A.), könnte auch dies der Verfahrensrüge nicht zum Erfolg verhelfen.
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