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   BGH, 08.06.2010 - IX ZR 1/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15259
BGH, 08.06.2010 - IX ZR 1/08 (https://dejure.org/2010,15259)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2010 - IX ZR 1/08 (https://dejure.org/2010,15259)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - IX ZR 1/08 (https://dejure.org/2010,15259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Ablehungsgesuch eines Klägers hinsichtlich der am Verfahren beteiligten Richter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Erinnerung gegen Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - IX ZR 1/08
    Der Senat ist in der geschäftsplanmäßigen Besetzung zur Entscheidung berufen, weil die pauschale Ablehnung sämtlicher an der Senatsentscheidung vom 18. März 2010 beteiligten Richter wegen ihrer in diesem Beschluss vertretenen Rechtsansicht missbräuchlich und daher unbeachtlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984; v. 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847).
  • BGH, 29.01.2003 - IX ZR 137/00

    Befangenheit eines Richters; Zugehörigkeit zum GRUR-Verein

    Auszug aus BGH, 08.06.2010 - IX ZR 1/08
    Der Senat ist in der geschäftsplanmäßigen Besetzung zur Entscheidung berufen, weil die pauschale Ablehnung sämtlicher an der Senatsentscheidung vom 18. März 2010 beteiligten Richter wegen ihrer in diesem Beschluss vertretenen Rechtsansicht missbräuchlich und daher unbeachtlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984; v. 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847).
  • BGH, 10.06.2015 - IX ZA 8/15

    Bewertung einer pauschalen Ablehnung sämtlicher an einem Beschluss beteiligten

    Der Senat ist in der geschäftsplanmäßigen Besetzung zur Entscheidung berufen, weil die pauschale Ablehnung sämtlicher an dem Beschluss vom 8. April 2015 beteiligten Richter wegen ihrer in dieser Entscheidung vertretenen Rechtsansicht missbräuchlich und daher unbeachtlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847; vom 8. Juni 2010 - IX ZR 1/08, nv).
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