Rechtsprechung
BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 267 Abs. 3 StPO; § 266 StGB
Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim gutgläubiger Erwerb: Makeltheorie; Urteilsgründe); Untreue; Bestimmtheitsgrundsatz - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 StGB
Betrug: Feststellung des Vermögensschadens; gutgläubiger Eigentumserwerbs des getäuschten Käufers - Wolters Kluwer
Bei einem Schuldspruch wegen Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung sind Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens notwendig; Folgen des Fehlens von Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266 Abs. 1; StPO § 101 Abs. 7 S. 2 bis 4
Bei einem Schuldspruch wegen Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung sind Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens notwendig; Folgen des Fehlens von Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Das Bestimmtheitsgebot verlangt eigenständige Feststellungen zum Vermögensschaden - Ein Prozessrisiko als Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB muss konkret beziffert werden
Sonstiges
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 08.06.2011, Az.: 3 StR 115/11 (Vermögensschaden beim gutgläubigen Kfz-Erwerb)" von RA Dr. Jan Schlösser, original erschienen in: NStZ 2013, 162 - 163.
Verfahrensgang
- LG Hannover, 24.09.2010 - 98 KLs 8/10
- BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 162 (Ls.)
- NStZ 2013, 37
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 15.04.2015 - 1 StR 337/14
Vortäuschen einer Straftat (falsche Darstellung einer tatsächlich begangenen Tat: …
Im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG ist der Vermögensschaden - auch in Fällen schadensgleicher Vermögensgefährdung - der Höhe nach zu beziffern; zudem ist seine Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37; BVerfG…, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 und 2 BvR 1857/10 Rn. 176, BVerfGE 130, 1 sowie betreffend den Straftatbestand der Untreue BVerfG…, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09 und 2 BvR 491/09 Rn. 151, BVerfGE 126, 170, 211 f.).Sie konnte gleichwohl das Eigentum unter den Voraussetzungen des § 932 BGB gutgläubig vom Nichtberechtigten erwerben, weil das Fahrzeug nicht im Sinne des § 935 BGB abhandengekommen war (vgl. zum gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen unter Vorlage gefälschter Zulassungsbescheinigungen BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 23. Mai 1966 - VIII ZR 60/64, BB 1966, 720 f.; OLG München…, Urteil vom 26. Mai 2011 - 23 U 434/11, juris Rn. 20 ff.;… MüKo-BGB/Oechsler BGB, 6. Aufl., § 932 Rn. 56).
(b) Der Senat verkennt dabei nicht, dass das Prozessrisiko, nach gutgläubigem Erwerb einer Sache von dem vorherigen Eigentümer auf Herausgabe verklagt zu werden, regelmäßig nicht zur vollständigen Entwertung der Eigentümerposition und damit zu einer schadensgleichen Vermögensgefährdung in diesem Umfang führt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37; Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, JR 1990, 517, 518; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02, wistra 2003, 230; Begemeier/Wölfel, JuS 2015, 307, 309).
- BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des zur Urteilsfindung berufenen …
Von einfach gelagerten und eindeutigen Fallgestaltungen abgesehen, bedeutet dies, dass der Schaden der Höhe nach zu beziffern und seine Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darzulegen ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 211 f.; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75). - BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15
Betrug durch Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses …
Zwar kann ein nicht unerhebliches Prozessrisiko unter dem Gesichtspunkt der schadensgleichen Vermögensgefährdung einen Betrugsschaden begründen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, BGHGR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 24; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75 mwN).Weder ist ersichtlich, nach welchen wirtschaftlich nachvollziehbaren Maßstäben ein bezifferbarer Vermögensschaden allein in dem Bestehen eines - hier zudem nicht ohne Weiteres ersichtlichen, jedenfalls nicht näher festgestellten - zivilrechtlichen Prozessrisikos liegen kann, noch werden Parameter für die Berechnung der Höhe eines solchen Schadens erkennbar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75).
- BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13
Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei …
Zur Frage, ob die Geschädigte Eigentum an dem Fahrzeug erlangt hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37 f.), verhält sich das Urteil nicht. - BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische …
Bei wirtschaftlicher Betrachtung kommt der bloß faktischen Ermöglichung einer unrechtmäßigen Nutzung - wie in Fällen des Verkaufs gestohlener Ware, an der kein gutgläubiger Erwerb möglich ist - kein die Kaufpreiszahlung kompensierender Gegenwert zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11 Rn. 6 …und vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 25). - BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das …
Dem steht auch nicht die - in gleicher Weise für das Merkmal des Vermögensschadens nach § 263 Abs. 1 StGB relevante (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, wistra 2011, 387 Rn. 7) - neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vermögensnachteil i.S. des § 266 StGB (BVerfGE 126, 170, 205 ff.) entgegen, soweit sich der Gefährdungsschaden hinreichend konkret beziffern lässt (…BVerfG aaO 211 f.). - OLG Hamm, 30.06.2016 - 4 RVs 58/16
Betrug; Untreue; Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht
Allerdings wird, um die Gefahr einer Ausuferung des Tatbestandes zu minimieren, verlangt, dass die Höhe des Gefährdungsschadens vom Gericht konkret festgestellt und beziffert wird (BGH, Beschluss v. 08.06.2011 - 3 StR 115/11, BeckRS 2011, 19173;… Fischer, StGB, 63. Auflage, § 263 Rdn. 161a). - BGH, 21.05.2019 - 4 StR 574/18
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verurteilung …
Zwar hätte er unter den Voraussetzungen des § 932 BGB vom Nichtberechtigten Eigentum erwerben können, weil das Fahrzeug dem Eigentümer nicht im Sinne des § 935 BGB abhandengekommen ist (zum gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen unter Vorlage gefälschter Zulassungsbescheinigungen vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37 f.; Urteil vom 15. April 2015 - 1 StR 337/14, NStZ 2015, 514 f.). - BGH, 21.05.2019 - 4 StR 567/18
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen vollendeten Betrugs
Zwar hätte er unter den Voraussetzungen des § 932 BGB vom Nichtberechtigten Eigentum erwerben können, weil das Fahrzeug dem Eigentümer nicht im Sinne des § 935 BGB abhandengekommen ist (zum gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen unter Vorlage gefälschter Zulassungsbescheinigungen vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37 f.; Urteil vom 15. April 2015 - 1 StR 337/14, NStZ 2015, 514 f.).
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.