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   BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 204/10   

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https://dejure.org/2011,5753
BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 204/10 (https://dejure.org/2011,5753)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - VIII ZR 204/10 (https://dejure.org/2011,5753)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - VIII ZR 204/10 (https://dejure.org/2011,5753)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 558b Abs 1 BGB, § 894 ZPO
    Zustimmungsurteil zur Mieterhöhung: Auslegung des Tenors hinsichtlich des Zeitpunkts der geschuldeten Mieterhöhung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Tenors eines Urteils auf Zustimmung zur Erhöhung einer Wohnraummiete erfolgt bei fehlender Angabe des für die Erhöhung maßgeblichen Monats anhand von Tatbestand und Entscheidungsgründen; Auslegung des Tenors eines Urteils auf Zustimmung zur Erhöhung einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Mieterhöhung bei unklarem Urteilstenor

  • rewis.io

    Zustimmungsurteil zur Mieterhöhung: Auslegung des Tenors hinsichtlich des Zeitpunkts der geschuldeten Mieterhöhung

  • rewis.io

    Zustimmungsurteil zur Mieterhöhung: Auslegung des Tenors hinsichtlich des Zeitpunkts der geschuldeten Mieterhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558b Abs. 1; ZPO § 894
    Auslegung des Tenors eines Urteils auf Zustimmung zur Erhöhung einer Wohnraummiete bei fehlender Angabe des für die Erhöhung maßgeblichen Monats

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ab wann ist erhöhte Miete geschuldet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mieterhöhungsverlangen und das unvollständige Zustimmungsurteil

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Zahlung der erhöhten Miete nach Verurteilung zur Zustimmung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Nennt das Urteil, mit dem der Mieter zur Zahlung einer erhöhten Miete verurteilt wird, den Zeitpunkt der Erhöhung nicht, gilt der gesetzliche Erhöhungszeitpunkt gem. § 558b Abs. 1 BGB

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mieterhöhung: Zustimmungsurteil ohne Eintrittszeitpunkt

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Bestätigte Mieterhöhung kann rückwirkend gelten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhung: Fehlende Angabe des Erhöhungszeitpunkts und Urteilsauslegung (IMR 2011, 312)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1382
  • MDR 2011, 839
  • NZM 2012, 112
  • ZMR 2011, 790
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 204/10
    Denn zur Ermittlung des Inhalts der insoweit auslegungsbedürftigen Urteilsformel sind Tatbestand und Entscheidungsgründe, insbesondere auch der dort in Bezug genommene Parteivortrag im Prozess samt Antrag heranzuziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 1961 - III ZR 16/60, BGHZ 34, 337, 339).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 94/04

    Kein rückwirkender Verzug des Mieters mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 204/10
    Sie bewirkt, dass der Mieter nach § 558b Abs. 1 BGB den erhöhten Mietzins für die Zeit ab dem dritten auf das Erhöhungsverlangen des Vermieters folgenden Kalendermonat schuldet (Senatsurteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 94/04, NJW 2005, 2310 unter II 2 b aa).
  • BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 280/12

    Zu den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558b BGB bestimmten

    Der Vermieter ist nicht gehindert, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren als dem in § 558b Abs. 1 BGB bestimmten Zeitraum geltend zu machen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2011, VIII ZR 204/10, NJW-RR 2011, 1382 Rn. 11).

    Der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 8. Juni 2011 (VIII ZR 204/10) ausgeführt, dass sich der Wirksamkeitszeitpunkt aus der gesetzlichen Regelung ergebe, wenn die Parteien nicht ausdrücklich eine spätere Geltung vereinbarten.

    Das Berufungsgericht hat auch zutreffend angenommen, dass der Vermieter nach der Rechtsprechung des Senats nicht gehindert ist, eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren als dem in § 558b BGB bestimmten Zeitpunkt geltend zu machen (Senatsurteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 204/10, NJW-RR 2011, 1382 Rn.11).

  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18

    Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit;

    Im Falle eines Rechtsstreits nach § 558b Abs. 2 BGB tritt, wie die Revision zutreffend ausführt, die Vertragsänderung erst mit der Rechtskraft des der Zustimmungsklage des Vermieters stattgebenden Urteils ein; denn die Zustimmungserklärung des Mieters gilt gemäß § 894 ZPO erst dann als abgegeben (Senatsurteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 204/10, NJW-RR 2011, 1382 Rn. 8).

    Insoweit hat der im Mieterhöhungsprozess unterliegende Mieter die erhöhte Miete auch nachträglich zu entrichten, denn die Vertragsänderung bewirkt, dass der Mieter die erhöhte Miete nunmehr rückwirkend ab dem vorgenannten Zeitpunkt schuldet (vgl. Senatsurteile vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 94/04, NJW 2005, 2310 unter II 2 b aa; vom 8. Juli 2011 - VIII ZR 204/10, aaO).

  • OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22

    Zustimmung zu einer Erhöhung des Entgelts aus einem Wohn- und Betreuungsvertrag

    Stimmt der Verbraucher dieser Änderung aufgrund des Erhöhungsverlangens des Unternehmers nicht zu, muss dieser auf Zustimmung klagen; mit Rechtskraft des Urteils, durch das der Verbraucher zur Zustimmung verpflichtet wird, gilt dessen Zustimmungserklärung gemäß § 894 ZPO als abgegeben, das heißt, die erforderliche Vertragsänderung tritt ein (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 204/10 -, Rn. 8, juris mwN; BeckOGK-Drasdo, a.a.O., Rn 39 ff mwN, Zöller-Seibel, § 894 Rn. 6).
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

    Insbesondere bei einer Verurteilung zu einer Willenserklärung kann zur Ermittlung des Inhalts einer auslegungsbedürftigen Urteilsformel ein Rückgriff auf Tatbestand und Entscheidungsgründe erforderlich sein (vgl. BGH 8. Juni 2011 - VIII ZR 204/10 - Rn. 9 mwN, NJW-RR 2011, 1382) .
  • OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12

    Urheberrechtsverletzung: Zeitablauf eines befristeten Unterlassungstitels;

    Ist der Tenor aus sich heraus nicht eindeutig verständlich, muss er mithilfe der Entscheidungsgründe ausgelegt werden (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1382; Saenger , ZPO, 6. Aufl., § 313 Rn. 12; Musielak /Voit, ZPO, 12. Aufl., § 313 Rn. 13).
  • BGH, 30.06.2020 - II ZB 25/18

    Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Auskunft über Namen und

    Der Inhalt einer Urteilsformel, deren Wortlaut verschiedene Deutungsmöglichkeiten zulässt, ist im Lichte der Entscheidungsgründe sinnentsprechend auszulegen, wobei der Tatbestand und gegebenenfalls die Anträge und das Parteivorbringen ergänzend heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 22. Januar 2020 - IV ZR 54/19, WM 2020, 345 Rn. 13; Beschluss vom 17. Januar 2017 - XI ZR 490/15, NJW-RR 2017, 763 Rn. 2; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 27/13, GRUR 2015, 269 Rn. 19; Urteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 204/10, NJW-RR 2011, 1382 Rn. 9; Beschluss vom 13. Januar 2020 - II ZR 97/19, juris Rn. 11; Beschluss vom 19. Juni 2018 - II ZR 44/16, juris Rn. 4).
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 149/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

    Insbesondere bei einer Verurteilung zu einer Willenserklärung kann zur Ermittlung des Inhalts einer auslegungsbedürftigen Urteilsformel ein Rückgriff auf Tatbestand und Entscheidungsgründe erforderlich sein (vgl. BGH 8. Juni 2011 - VIII ZR 204/10 - Rn. 9 mwN, NJW-RR 2011, 1382) .
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 148/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer

    Insbesondere bei einer Verurteilung zu einer Willenserklärung kann zur Ermittlung des Inhalts einer auslegungsbedürftigen Urteilsformel ein Rückgriff auf Tatbestand und Entscheidungsgründe erforderlich sein (vgl. BGH 8. Juni 2011 - VIII ZR 204/10 - Rn. 9 mwN, NJW-RR 2011, 1382) .
  • OLG Braunschweig, 27.02.2018 - 2 U 73/17

    Auskunftspflicht bei Markenfälschung durch Amazon

    Ist ein Urteil unklar, ist der Inhalt der Urteilsformel durch Auslegung zu ermitteln, wobei Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie der dort in Bezug genommene Parteivortrag im Prozess samt Antrag heranzuziehen sind (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 08.06.2011 - VIII ZR 204/10, MDR 2011, 839).
  • LG Berlin, 18.06.2014 - 82 T 107/14

    Kostenfestsetzungsverfahren: Bindungswirkung von Zurückverweisungsbeschlüssen des

    Die Kammer war bisher der Auffassung, dass für die Auslegung einer gerichtlichen Entscheidung in erster Linie der Tenor maßgeblich ist, wobei Unklarheiten des Tenors anhand des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe ausgelegt werden können (vgl. etwa BGH NJW-RR 2011, 1382; BGH NJW-RR 2002 136; BGH NJW-RR 1991, 1278; BGH NJW-RR 2005, 1011).
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