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   BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16   

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https://dejure.org/2016,17229
BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16 (https://dejure.org/2016,17229)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2016 - 4 StR 112/16 (https://dejure.org/2016,17229)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 4 StR 112/16 (https://dejure.org/2016,17229)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 1 Nr 3 StGB, § 267 StPO
    Wohnungseinbruchsdiebstahl: Eindringen in Kellerräume von Ein- oder Mehrfamilienhäusern

  • IWW

    § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls bei einem Eindringen durch die Kellertür

  • rewis.io

    Wohnungseinbruchsdiebstahl: Eindringen in Kellerräume von Ein- oder Mehrfamilienhäusern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls bei einem Eindringen durch die Kellertür

  • rechtsportal.de

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
    Anforderungen an die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls bei einem Eindringen durch die Kellertür

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einbruch in den Keller, oder: Wohnungseinbruchsdiebstahl

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbruch - in den Keller

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kellereinbruch ist nicht immer Wohnungseinbruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 281
  • StV 2016, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 378/11

    Anforderungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Bedeutung "in eine Wohnung":

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16
    Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 48).

    Dies ist regelmäßig beim Keller eines Einfamilienhauses, nicht aber bei vom Wohnbereich getrennten Kellerräumen in einem Mehrfamilienhaus der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11 aaO; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 4 StR 242/02).

  • BGH, 24.04.2008 - 4 StR 126/08

    (Versuchter) Wohnungseinbruchsdiebstahl (einschränkende Auslegung des

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16
    Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 48).
  • BGH, 03.06.2014 - 4 StR 173/14

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Einsteigen in eine Wohnung:

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16
    Bricht der Täter in Kellerräume ein, ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn diese Räume durch eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich dem Begriff des Wohnens typischerweise zuzuordnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113; Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11, NStZ 2013, 120; Beschluss vom 24. April 2008 - 4 StR 126/08, NStZ 2008, 514 f.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 48).
  • BGH, 25.07.2002 - 4 StR 242/02

    Einstellung des Verfahrens wegen einer nicht beträchtlich ins Gewicht fallenden

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 112/16
    Dies ist regelmäßig beim Keller eines Einfamilienhauses, nicht aber bei vom Wohnbereich getrennten Kellerräumen in einem Mehrfamilienhaus der Fall (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2012 - 1 StR 378/11 aaO; Beschluss vom 25. Juli 2002 - 4 StR 242/02).
  • BGH, 05.09.2017 - 5 StR 361/17

    Voraussetzungen des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Wohnungsbegriff; Kellerräume;

    Anders als bei vom Wohnbereich getrennten Kellerräumen in einem Mehrfamilienhaus trifft dies beim Keller eines Einfamilienhauses regelmäßig zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2014 - 4 StR 173/14, StV 2015, 113, und vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16, StV 2016, 639; Vogel in LKStGB, 12. Aufl., § 244 Rn. 76).
  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 46/21

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung: Einbruch in Betriebsräume;

    Der Begriff umfasst auch typischerweise dem Wohnen zuzuordnende Räume, wenn sie mit dem Wohnbereich unmittelbar verbunden sind, wie etwa Kellerräume eines Einfamilienhauses (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 112/16), nicht dagegen Geschäfts- oder Ladenlokale.
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