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   BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16   

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https://dejure.org/2016,19919
BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16 (https://dejure.org/2016,19919)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2016 - 5 StR 48/16 (https://dejure.org/2016,19919)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 5 StR 48/16 (https://dejure.org/2016,19919)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StPO; § 25 StPO; § 338 Abs. 1 Nr. 3 StPO
    Besorgnis der Befangenheit (Unverzüglichkeitsgebot; Überlegungsfrist; nicht erbrachter Beweis der Wahrscheinlichkeit des Ablehnungsgrundes; keine Geltung des Zweifelssatzes; keine unzulässige Einführung neuer Beweismittel im Revisionsverfahren bei Einholung dienstlicher ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 S 1 Nr 2 StPO
    Richterablehnung im Strafverfahren: "Unverzüglichkeit" eines Ablehnungsgesuchs

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 3 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Befangenheitsantrag wegen einer aus sachfremden Gründen erfolgten falschen Unterrichtung des Kammergerichts durch den Vorsitzenden

  • rewis.io

    Richterablehnung im Strafverfahren: "Unverzüglichkeit" eines Ablehnungsgesuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 338 Nr. 3
    Befangenheitsantrag wegen einer aus sachfremden Gründen erfolgten falschen Unterrichtung des Kammergerichts durch den Vorsitzenden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
  • StV 2017, 144
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16
    Darin liegt im Blick darauf, dass sich diese trotz der Glaubhaftmachung der Verteidigung betreffend den Vorwurf unrichtigen Vorbringens des Vorsitzenden in ihren Stellungnahmen zum Befangenheitsgesuch nicht geäußert hatten, keine Einführung neuer Beweismittel, die im Revisionsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66, BGHSt 21, 85, 88; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 338 Rn. 27; krit. LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 338 Rn. 64 mwN; weitergehend KK/Gericke, 7. Aufl., § 338 Rn. 63).
  • BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15

    Verspätung des Befangenheitsgesuchs aufgrund eines zunächst gestellten

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16
    a) Allerdings ist das Befangenheitsgesuch auch eingedenk des insoweit geltenden strengen Maßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15 Rn. 3; Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 5; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 6, jeweils mwN) rechtzeitig angebracht worden.
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16
    a) Allerdings ist das Befangenheitsgesuch auch eingedenk des insoweit geltenden strengen Maßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15 Rn. 3; Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 5; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 6, jeweils mwN) rechtzeitig angebracht worden.
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16
    a) Allerdings ist das Befangenheitsgesuch auch eingedenk des insoweit geltenden strengen Maßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15 Rn. 3; Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 5; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 6, jeweils mwN) rechtzeitig angebracht worden.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 5 StR 48/16
    Der Grundsatz, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist, gilt insoweit nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 352).
  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 236/20

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs (Mitwirkung des

    Trotz des dabei anzulegenden strengen Maßstabes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, NStZ 2015, 175; Urteil vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15) ist dem ablehnungsbefugten Angeklagten Zeit zur Überlegung, zur Besprechung mit seinem Verteidiger und zur Abfassung des Gesuchs einzuräumen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. März 2012 - 3 StR 455/11, NStZ-RR 2012, 211; Beschlüsse vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, aaO; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16; vom 6. März 2018 - 3 StR 559/17, aaO, S. 611).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 559/17

    Ablehnung eines Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit (Sicht eines

    Welche Zeitspanne dafür zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2008 - 2 StR 261/08, NStZ 2009, 223, 224; vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

    Denn das Revisionsgericht prüft die Begründetheit der Rüge der zu Unrecht beschlossenen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs zwar nach Beschwerdegrundsätzen, aber unter Zugrundelegung der Sachlage zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Beschlusses, mit dem das Befangenheitsgesuch zurückgewiesen worden ist; später hinzugekommener Tatsachenstoff darf nicht berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 5 StR 48/16, juris Rn. 9; Urteil vom 13. Juli 1966 - 2 StR 157/66, BGHSt 21, 85, 88; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 59; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 338 Rn. 27).
  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Entsprechend war eine Einholung dienstlicher Stellungnahmen der Schöffen sowie des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft durch den Senat nicht veranlasst; der Sonderfall einer bloßen Ergänzungsbedürftigkeit bereits vorhandener Stellungnahmen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.06.2016, Az. 5 StR 48/16, Rn. 9 bei juris) liegt nicht vor.
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