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   BGH, 08.06.2016 - IV ZR 346/15   

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https://dejure.org/2016,14953
BGH, 08.06.2016 - IV ZR 346/15 (https://dejure.org/2016,14953)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2016 - IV ZR 346/15 (https://dejure.org/2016,14953)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - IV ZR 346/15 (https://dejure.org/2016,14953)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 S 5 BetrAVG, § 3 Abs 1 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung: Inanspruchnahme des Rückkaufswerts der Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer bei Kündigung der Versicherung noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • IWW

    § 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG, § ... 169 Abs. 3, 4 VVG, § 169 Abs. 1 VVG, § 176 Abs. 1 VVG, § 2 Abs. 2 Satz 6 BetrAVG, § 2 Abs. 2 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 5 und 6 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 4 bis 6 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 1 BetrAVG, § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 3 Abs. 1 BetrAVG, § 3 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 7 BetrAVG, § 134 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer; Zugang der Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers und Arbeitgebers gegenüber dem Versicherer noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit der auf ...

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Inanspruchnahme des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer im Lichte des § 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung: Inanspruchnahme des Rückkaufswerts der Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer bei Kündigung der Versicherung noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 5; BetrAVG § 3 Abs. 1
    Kündigung einer Direktversicherung mit unwiderruflicher Bezugsberechtigung durch den Arbeitgeber bei bestehendem Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 5; BetrAVG § 3 Abs. 1
    Inanspruchnahme des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer; Zugang der Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers und Arbeitgebers gegenüber dem Versicherer noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit der auf ...

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 2 Abs. 2 S. 5; BetrAVG § 3 Abs. 1
    Inanspruchnahme des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer; Zugang der Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers und Arbeitgebers gegenüber dem Versicherer noch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit der auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Inanspruchnahme des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung durch den ausgeschiedenen Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer Kapitallebensversicherung ist im Fall einer unzulässigen Abfindungsvereinbarung unwirksam

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Unwirksame Kündigung einer Kapitallebensversicherung bei unzulässiger Abfindungsvereinbarung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inanspruchnahme des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung durch einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 10
  • NJW-RR 2017, 222
  • ZIP 2016, 1992
  • MDR 2016, 1019
  • NZA 2017, 128
  • VersR 2016, 974
  • WM 2016, 1362
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs

    Eine Kündigung kann daher nicht einseitig zurückgenommen oder widerrufen werden (BGH Urteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15 - NJW-RR 2017, 222 Rn. 14 mwN).
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Auch bei einer unwiderruflichen Bezugsberechtigung eines Dritten verbleibt das Recht, das Versicherungsverhältnis zu kündigen, beim Versicherungsnehmer (vgl. BGH 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15 - Rn. 12 und 17 f.; 2. Dezember 2009 - IV ZR 65/09 - Rn. 14 mwN) .
  • BFH, 06.05.2020 - X R 24/19

    Zur Tarifermäßigung bei Auszahlung des Rückkaufswertes einer Versicherung der

    (aa) Der BGH hat in seinem Urteil vom 08.06.2016 - IV ZR 346/15 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2017, 222) entschieden, nach dem Willen des Gesetzgebers sollten durch § 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG in Ergänzung von § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG lediglich dem "ausgeschiedenen" (Hervorhebung durch den Senat) Arbeitnehmer Verfügungen, die den Versorgungszweck gefährden könnten, untersagt werden (Rz 28).

    Die zwischen dem Kläger und seinem damaligen Arbeitgeber getroffene Vereinbarung war auch nicht wegen § 3 Abs. 1 BetrAVG unzulässig und unwirksam (vgl. BGH-Urteil in NJW-RR 2017, 222, Rz 33).

  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19

    Unterliegen der Vorausabtretung des mit dem Eintritt des Versorgungsfalles

    Durch diese Bestimmungen soll im Rahmen des rechtlich Möglichen die bestehende Anwartschaft für den Versorgungszweck erhalten bleiben, das heißt verhindert werden, dass der Arbeitnehmer die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, VersR 2016, 974 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 11. November 2010 - VII ZB 87/09, VersR 2011, 371 Rn. 6).

    Eben dies war vom Gesetzgeber beabsichtigt (vgl. BT-Drucks. 7/1281 S. 23 und 26) und gerade deshalb wurde § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG um die Beschränkung des § 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG ergänzt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, VersR 2016, 974 Rn. 28; BT-Drucks. 7/2843 S. 7).

    Wortlaut, Systematik und Zweck verdeutlichen damit, dass ein allumfassender Schutz der Versorgung des Arbeitnehmers mit den Bestimmungen in § 2 Abs. 2 BetrAVG nicht verbunden ist, sondern dessen Verfügungsmacht nur in bestimmter Hinsicht sachlich beschränkt wird (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 2016 aaO Rn. 21 ff.).

  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 151/19

    Inanspruchnahme eines Versicherers auf Auszahlung der Erlebensfallleistung aus

    Durch diese Bestimmungen soll im Rahmen des rechtlich Möglichen die bestehende Anwartschaft für den Versorgungszweck erhalten bleiben, das heißt verhindert werden, dass der Arbeitnehmer die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, VersR 2016, 974 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 11. November 2010 - VII ZB 87/09, VersR 2011, 371 Rn. 6).

    Eben dies war vom Gesetzgeber beabsichtigt (vgl. BT-Drucks. 7/1281 S. 23 und 26) und gerade deshalb wurde § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG um die Beschränkung des § 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG ergänzt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, VersR 2016, 974 Rn. 28; BT-Drucks. 7/2843 S. 7).

    Wortlaut, Systematik und Zweck verdeutlichen damit, dass ein allumfassender Schutz der Versorgung des Arbeitnehmers mit den Bestimmungen in § 2 Abs. 2 BetrAVG nicht verbunden ist, sondern dessen Verfügungsmacht nur in bestimmter Hinsicht sachlich beschränkt wird (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 2016 aaO Rn. 21 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2019 - 5 U 75/18

    Wirksamkeit der Abtretung von nach Eintritt des Versicherungsfalles fällig

    Durch diese Verfügungsbeschränkungen, die unabhängig davon eingreifen, ob der ausgeschiedene Arbeitnehmer gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BetrAVG unwiderruflich Begünstigter ist oder - wie hier - den Vertrag als Versicherungsnehmer übernommen hat (vgl. Rolfs, in: Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., § 2 Rn. 263; Höfer, in: Höfer, a.a.O., § 2 aF Rn. 218), soll im Rahmen des rechtlich Möglichen erreicht werden, die bestehende Anwartschaft im Interesse des Versorgungszwecks aufrecht zu erhalten, d.h. zu verhindern, dass der Arbeitnehmer die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (BGH, Beschluss vom 11. November 2010 - VII ZB 87/09, VersR 2011, 371; Urteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, VersR 2016, 974; OLG Hamm, VersR 2014, 737).

    Der Gesetzgeber hat mit § 2 Abs. 2 Satz 4 BetrAVG, wie sich aus der Stellung der Norm und dem Gesetzeszweck ergibt, allein den Schutz der Anwartschaft im Blick gehabt: Diese soll für Versorgungszwecke erhalten bleiben (BT-Drucks. 7/1281, S. 26); es soll verhindert werden, dass der Arbeitnehmer die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, VersR 2016, 974; Beschluss vom 20. Dezember 2018 - IX ZB 8/17, WM 2019, 217).

  • BGH, 04.05.2022 - IV ZR 201/20

    Private Rentenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge:

    Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass der Arbeitnehmer die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, r+s 2016, 416 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - IX ZR 165/13, r+s 2014, 189 Rn. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2020 - L 11 KR 1611/19

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Auszahlung des Rückkaufwerts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine solche Kündigung zulässig (BGH 08.06.2016, IV ZR 346/15, MDR 2016, 1019, 1020).

    Erhält der Versicherer die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer erklärte Kündigung dagegen während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, steht die Vorschrift einer Auszahlung des Rückkaufswerts nicht im Wege (BGH 08.06.2016, IV ZR 346/15, MDR 2016, 1019, 1020).

    Auf solche Vereinbarungen ist § 3 Abs. 1 BetrAVG nicht anzuwenden (BGH 08.06.2016, IV ZR 346/15, MDR 2016, 1019, 1020).

  • LG Nürnberg-Fürth, 06.09.2018 - 2 O 5504/17

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages

    Auch durch die Verfügungsbeschränkungen des § 2 BetrAVG soll im Rahmen des rechtlich Möglichen die bestehende Anwartschaft für den Versorgungszweck erhalten bleiben (BGH, Urteil vom 08. Juni 2016 - IV ZR 346/15, r+s 2016, 416 Rn. 28 unter Hinweis auf BT-Drucks. 7/1281 S. 26).
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 150/20

    Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung: Widerspruch des

    Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass der Arbeitnehmer die Anwartschaft liquidiert und für andere Zwecke verwendet (Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - IV ZR 346/15, r+s 2016, 416 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - IX ZR 165/13, r+s 2014, 189 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 22.03.2017 - 20 U 6/17

    Lebensversicherung; Direktversicherung; unwiderrufliches Bezugsrecht; Insolvenz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2018 - 2 Sa 20/18

    Versorgungszusage unter Einbeziehung einer Unterstützungskasse (APM) -

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2021 - 2 O 6595/20

    Kein Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gem. § 5a Abs. 1 VVG in der

  • LG Köln, 30.09.2022 - 26 O 442/19

    Erlöschen Pfandrecht an Lebensversicherungspolice durch

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