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   BGH, 08.06.2016 - XII ZB 501/15   

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https://dejure.org/2016,16160
BGH, 08.06.2016 - XII ZB 501/15 (https://dejure.org/2016,16160)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2016 - XII ZB 501/15 (https://dejure.org/2016,16160)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - XII ZB 501/15 (https://dejure.org/2016,16160)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerentlassung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1449
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 364/10

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Betreuerentlassung

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - XII ZB 501/15
    Diese Verfahren werden nicht von den §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG erfasst (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 f.).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - XII ZB 501/15
    Einem Rechtsmittelgegner kann im Allgemeinen Verfahrenskostenhilfe erst gewährt werden, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - FamRZ 2010, 1147 Rn. 7 mwN; Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 119 Rn. 55 mwN).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 39/18

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur hinsichtlich des

    Isolierte Verfahren über die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB und die damit korrespondierende Bestellung eines neuen Betreuers nach § 1908 c BGB werden nicht von den §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1, 2 FamFG erfasst (Senatsbeschluss vom 8. Juni 2016 - XII ZB 501/15 - juris Rn. 3 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21

    Das Jugendamt, welches das Kind in Obhut genommen hat, ist gegen eine

    Der Mutter ist die von ihr für die Beschwerdeinstanz nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu versagen, weil einem Rechtsmittelgegner Verfahrenskostenhilfe erst gewährt werden kann, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (BGH FamRZ 2016, 1449; 2010, 1147).
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