Rechtsprechung
BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 168 Satz 1 AO; § 168 Satz 2 AO; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
Steuerhinterziehung (Tatvariante des aktiven Tuns: Vollendungszeitpunkt in Fällen der Steueranmeldung unter Vorbehalt der Nachprüfung bzw. der Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder der Steuervergütung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 AO, § 168 S 1 AO, § 168 S 2 AO, § 1 UStG, §§ 1 ff UStG
Steuerstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Abgrenzung einer versuchten von einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 168 Satz 2 AO, § 168 Satz 1 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 168 Satz 1 oder Satz 2 AO, § 357 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Beurteilung des Vorliegens von Tatvollendung oder Versuch i.R. der Steuerhinterziehung; Aufhebung des Urteils im Schuld- und Strafausspruch
- rewis.io
Steuerstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Abgrenzung einer versuchten von einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung des Vorliegens von Tatvollendung oder Versuch i.R. der Steuerhinterziehung; Aufhebung des Urteils im Schuld- und Strafausspruch
- datenbank.nwb.de
Steuerhinterziehung: Urteilsfeststellungen bei Abgrenzung einer versuchten und einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsatzsteuerhinterziehung - Vollendung oder Versuch?
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 12.12.2016 - 18 KLs 600 Js 45879/14
- BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 36
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14
Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung); …
Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung selbst vollendet (…BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282). - BGH, 05.02.2014 - 1 StR 422/13
Steuerhinterziehung bei Umsatzsteuerkarussellen (unrichtige Angaben über …
Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung selbst vollendet (…BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282). - BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12
Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die …
Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
Vollendung tritt erst ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Vollendung 3 mwN).
- BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17
Steuerhinterziehung (Vollendung durch Steuerverkürzung; Vollendung im Falle der …
aa) Bei der Straftat der Steuerhinterziehung, bei der es sich nicht lediglich um ein Erklärungsdelikt, sondern auch um ein Erfolgsdelikt handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 StR 217/17, Rn. 2), tritt Vollendung erst dann ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt (§ 370 Abs. 1 AO).