Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23354
BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17 (https://dejure.org/2017,23354)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2017 - 1 StR 217/17 (https://dejure.org/2017,23354)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 1 StR 217/17 (https://dejure.org/2017,23354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,23354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 168 Satz 1 AO; § 168 Satz 2 AO; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
    Steuerhinterziehung (Tatvariante des aktiven Tuns: Vollendungszeitpunkt in Fällen der Steueranmeldung unter Vorbehalt der Nachprüfung bzw. der Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder der Steuervergütung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 168 S 1 AO, § 168 S 2 AO, § 1 UStG, §§ 1 ff UStG
    Steuerstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Abgrenzung einer versuchten von einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 168 Satz 2 AO, § 168 Satz 1 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 168 Satz 1 oder Satz 2 AO, § 357 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens von Tatvollendung oder Versuch i.R. der Steuerhinterziehung; Aufhebung des Urteils im Schuld- und Strafausspruch

  • rewis.io

    Steuerstrafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Abgrenzung einer versuchten von einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des Vorliegens von Tatvollendung oder Versuch i.R. der Steuerhinterziehung; Aufhebung des Urteils im Schuld- und Strafausspruch

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhinterziehung: Urteilsfeststellungen bei Abgrenzung einer versuchten und einer vollendeten Umsatzsteuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerhinterziehung - Vollendung oder Versuch?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung);

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
    In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung selbst vollendet (BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282).
  • BGH, 05.02.2014 - 1 StR 422/13

    Steuerhinterziehung bei Umsatzsteuerkarussellen (unrichtige Angaben über

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
    In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung selbst vollendet (BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12

    Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
    Vollendung tritt erst ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Vollendung 3 mwN).
  • BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17

    Steuerhinterziehung (Vollendung durch Steuerverkürzung; Vollendung im Falle der

    aa) Bei der Straftat der Steuerhinterziehung, bei der es sich nicht lediglich um ein Erklärungsdelikt, sondern auch um ein Erfolgsdelikt handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 StR 217/17, Rn. 2), tritt Vollendung erst dann ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt (§ 370 Abs. 1 AO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht