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   BGH, 08.06.2017 - 1 StR 614/16   

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https://dejure.org/2017,23101
BGH, 08.06.2017 - 1 StR 614/16 (https://dejure.org/2017,23101)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2017 - 1 StR 614/16 (https://dejure.org/2017,23101)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 1 StR 614/16 (https://dejure.org/2017,23101)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art 103 Abs. 2 GG; § 13 Abs. 1 StGB; § 266a StGB; § 22 StGB; § 23 StGB
    Unterlassungsstrafbarkeit (Garantenstellung aufgrund Gesetz: keine rückwirkende Begründung der Garantenpflicht); Abgrenzung von Wahndelikt und untauglichem Versuch (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB, Art 103 Abs 2 GG, § 7 SokaSiG
    Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Rückwirkende Begründung der Pflicht zur Meldung und Beitragsabführung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 6 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe, § 263 Abs. 1, § 13 Abs. 1 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, § 265 StPO, § 111i Abs. 2, 3 StPO, § 73 Abs. 1, § 73a Satz 1 StGB, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Betrug zum Nachteil der Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe; Änderung des Schuldspruchs und Wegfall der festgesetzten Einzelfreiheitsstrafen als Folge der Verfahrenseinstellung; Lücknhaftigkeit der gerichtlichen ...

  • rewis.io

    Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Rückwirkende Begründung der Pflicht zur Meldung und Beitragsabführung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Betrug zum Nachteil der Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe; Änderung des Schuldspruchs und Wegfall der festgesetzten Einzelfreiheitsstrafen als Folge der Verfahrenseinstellung; Lücknhaftigkeit der gerichtlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Rückwirkende Begründung der Pflicht zur Meldung und Beitragsabführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusatzversorgungskasse für das Baugewerbe - und die zu niedrigen Meldungen

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Reichweite von Art. 103 Abs. 2 GG bei normbezogenen Tatbeständen (Dr. Christoph Henckel; HRRS 2018, 273-279)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 282
  • StV 2018, 29
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.1986 - 4 StR 400/86

    Strafbarkeit des Notars für inhaltlich unrichtige Beurkundung eines

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 614/16
    Für die neue Verhandlung weist der Senat noch auf Folgendes hin: Sollte der neue Tatrichter nicht zu dem Ergebnis kommen, dass für den Angeklagten zu allen relevanten Tatzeiträumen eine Verpflichtung zur Beitragszahlung an die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (SokaBau) bestand, der Angeklagte aber subjektiv von einer solchen Zahlungspflicht ausgegangen sein, läge kein untauglicher Versuch, sondern nur ein strafloses Wahndelikt vor (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 1986 - 4 StR 400/86, NStZ 1986, 550); denn der Angeklagte hätte dann lediglich irrig angenommen, er verletze durch die Nichtzahlung der Beiträge an die Sozialkasse des Baugewerbes ein Strafgesetz, obwohl eine solche Verpflichtung dazu nicht bestand.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BGH, 08.06.2017 - 1 StR 614/16
    Mit Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 (NZA Beilage 2017, Nr. 1, 12) hat das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 15. Mai 2008 (Bundesanzeiger Nr. 104a vom 15. Juli 2008) in der Fassung des letzten Änderungstarifvertrags vom 20. August 2007 und die Allgemeinverbindlicherklärung vom 25. Juni 2010 (Bundesanzeiger Nr. 97 vom 2. Juli 2010) in der Fassung des letzten Änderungstarifvertrags vom 18. Dezember 2009 für unwirksam erklärt.
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 68/21

    Frau vom Vorwurf der strafbaren Tötung freigesprochen: Tötung mit Insulinspritze

    Selbst wenn die Angeklagte irrig angenommen hätte, sie verletze eine bestehende Garantenpflicht, läge mithin lediglich ein strafloses Wahndelikt vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 1961 - GSSt 1/61, BGHSt 16, 155, 160; vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16; LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 22 Rn. 299).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    (1) § 357 Satz 1 StPO ist beim Verfahrenshindernis der Verjährung anzuwenden (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16 Rn. 52; vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10 Rn. 10; vom 29. November 1994 - 3 StR 221/94 Rn. 1 und vom 16. September 1971 - 1 StR 284/71 Rn. 11 ff., BGHSt 24, 208, 210 f.) und gilt in entsprechender Anwendung für Einziehungsbeteiligte (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19 Rn. 8; vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 Rn. 31; vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18 Rn. 15; vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16 Rn. 54 und vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 10).

    (1.3) Auf eine etwaige Beitragspflicht aus einer älteren Fassung des VTV kann der Betrugstatbestand derzeit nicht gestützt werden; denn jedenfalls ist der Angeklagte entgegen § 265 Abs. 1 StPO darauf nicht hingewiesen worden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 5, 9).

    (1.4) § 7 i.V. mit Anlagen 30 und 31 des am 25. Mai 2017 (BGBl. I 2017 S. 1210) in Kraft getretenen Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) ist nicht zur Begründung einer Betrugsstrafbarkeit heranzuziehen; maßgeblich ist die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Tatbegehung, mithin zum Zeitpunkt der Auszahlungen der Beitragsguthaben (Art. 103 Abs. 2 GG; vgl. bereits BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 8 und vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 29 zur kraft Gesetzes rückwirkend angeordneten Melde- und Abführungspflicht nach § 7 Abs. 1 SokaSiG, die keine Strafbarkeit gemäß § 263 Abs. 1, § 13 Abs. 1 StGB begründen kann; vgl. zur Zulässigkeit der echten Rückwirkung im Verhältnis der Sozialkassen zu den Arbeitgebern BVerfG, Beschlüsse vom 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18.

  • BGH, 15.12.2021 - 1 StR 342/21

    Betrug durch Unterlassen (Bestehen der Pflicht zur Offenbarung von Tatsachen

    Denn solche Handlungspflichten, bei denen es sich um Pflichten im Sinne von § 13 Abs. 1 StGB handelt, müssen im Hinblick auf die Gewährleistungen von Art. 103 Abs. 2 GG und § 1 StGB bereits im Zeitpunkt der geforderten Handlung rechtlich wirksam bestanden haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 8 und vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 29; Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 43).
  • BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17

    Anwesenheitspflicht des Angeklagten (eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten

    Als strafrechtlich bedeutsame Pflichten können sie nicht rückwirkend begründet werden (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 8, NStZ-RR 2017, 282).
  • BGH, 23.12.2020 - 1 StR 310/20

    Betrug

    Die Allgemeinverbindlicherklärungen für die verfahrensgegenständlichen Kalenderjahre waren - im Gegensatz zu vorangegangenen Zeiträumen (vgl. BAG, Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 Rn. 153 ff.; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 7) - auch wirksam (vgl. BAG, Beschlüsse vom 21. März 2018 - 10 ABR 62/16 und vom 20. November 2018 - 10 ABR 12/18 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 101/22

    Steuerhinterziehung (erforderliche Darlegung der Besteuerungsgrundlagen und der

    Die Aufhebung der vorgenannten Schuldsprüche bedingt auch die Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs sowie unter Erstreckung auf die Einziehungsbeteiligten entsprechend § 357 Satz 1 StPO auch die Aufhebung der Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18 Rn. 15 mwN und vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 10).
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