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   BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21   

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https://dejure.org/2021,19296
BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21 (https://dejure.org/2021,19296)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2021 - 4 StR 68/21 (https://dejure.org/2021,19296)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 4 StR 68/21 (https://dejure.org/2021,19296)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 23 StGB; § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Tatentschluss; Beinaheunfall; verkehrsspezifische Gefahr: Außeneinwirkung ohne Ausnutzung Eigendynamik eines Fahrzeuges); Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (sachliche Zuständigkeit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 2 StPO, § 6 StPO, § 13 Abs 2 S 1 StPO, § 2 Abs 2 JGG
    Verbindung von Strafverfahren durch Vereinbarung bei verschiedener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit der Gerichte

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 13 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 2 Abs. 2 JGG, § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 6 StPO, § 355 StPO, § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, §§ 22, 23 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenshindernis von Amts wegen bei fehlender sachlicher Zuständigkeit; Tatentschluss für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Fallenlassen eines Ziegelsteins von Autobahnbrücke

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenshindernis von Amts wegen bei fehlender sachlicher Zuständigkeit; Tatentschluss für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Fallenlassen eines Ziegelsteins von Autobahnbrücke

  • rechtsportal.de

    Verfahrenshindernis von Amts wegen bei fehlender sachlicher Zuständigkeit; Tatentschluss für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Fallenlassen eines Ziegelsteins von Autobahnbrücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 251
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.11.2010 - 1 StR 539/10

    Unwirksamer Verbindungsbeschluss (mangelnde sachliche Zuständigkeit; Entscheidung

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21
    Soll aber - wie hier - eine nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung erfolgen, kann dies, wenn die Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren Gerichts gehören, nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO durch eine Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 4 StR 145/18 Rn. 4; Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 StR 468/13 Rn. 5; Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 539/10, bei Cierniak/Zimmermann NStZ-RR 2013, 65; Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 Rn. 1; Beschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01, bei Becker NStZ-RR 2002, 257; Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 13 Rn. 2 und 5a mwN).

    Die Sache ist in diesem Umfang noch beim Amtsgericht - Jugendschöffengericht - Düren anhängig und deshalb an dieses entsprechend § 355 StPO zurückzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 2 ARs 311/18, NStZ-RR 2019, 23, 24; Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 539/10, bei Cierniak/Zimmermann NStZ-RR 2013, 65 mwN).

  • BGH, 13.02.2014 - 4 StR 468/13

    Verbindung zusammenhängender Strafsachen bei unterschiedlicher sachlicher

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21
    Soll aber - wie hier - eine nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung erfolgen, kann dies, wenn die Gerichte nicht alle zu dem Bezirk des ranghöheren Gerichts gehören, nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO durch eine Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - 4 StR 145/18 Rn. 4; Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 StR 468/13 Rn. 5; Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 539/10, bei Cierniak/Zimmermann NStZ-RR 2013, 65; Beschluss vom 7. April 2005 - 3 StR 347/04, NStZ 2005, 464 Rn. 1; Beschluss vom 8. August 2001 - 2 StR 285/01, bei Becker NStZ-RR 2002, 257; Urteil vom 30. August 1968 - 4 StR 335/68, BGHSt 22, 232, 234; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 13 Rn. 2 und 5a mwN).

    Der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Köln ist gegenstandslos (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 StR 468/13 Rn. 5; Beschluss vom 26. Juli 1995 ? 2 StR 74/95, NStZ 1996, 47 mwN).

  • BGH, 31.10.2018 - 2 ARs 311/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (grundsätzlich keine

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21
    Eine "Heilung' dieses Mangels durch einen Verbindungsbeschluss des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 2 ARs 311/18, NStZ-RR 2019, 23, 24 mwN).

    Die Sache ist in diesem Umfang noch beim Amtsgericht - Jugendschöffengericht - Düren anhängig und deshalb an dieses entsprechend § 355 StPO zurückzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 2 ARs 311/18, NStZ-RR 2019, 23, 24; Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 539/10, bei Cierniak/Zimmermann NStZ-RR 2013, 65 mwN).

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 117/15

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Schaffung einer konkreten

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21
    Bei Außeneinwirkungen, die ? wie hier ? nicht durch eine vom Täter ausgenutzte Eigendynamik eines Fahrzeugs gekennzeichnet sind, ist eine verkehrsspezifische Gefahr nur dann zu bejahen, wenn der Fortbewegung des vom Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 23. Februar 2010 ? 4 StR 506/09, NStZ 2010, 572; jeweils mwN).
  • BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95

    Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit -

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21
    Der Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Köln ist gegenstandslos (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 StR 468/13 Rn. 5; Beschluss vom 26. Juli 1995 ? 2 StR 74/95, NStZ 1996, 47 mwN).
  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 506/09

    Versuchter vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch den

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21
    Bei Außeneinwirkungen, die ? wie hier ? nicht durch eine vom Täter ausgenutzte Eigendynamik eines Fahrzeugs gekennzeichnet sind, ist eine verkehrsspezifische Gefahr nur dann zu bejahen, wenn der Fortbewegung des vom Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 23. Februar 2010 ? 4 StR 506/09, NStZ 2010, 572; jeweils mwN).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21
    Bei Außeneinwirkungen, die ? wie hier ? nicht durch eine vom Täter ausgenutzte Eigendynamik eines Fahrzeugs gekennzeichnet sind, ist eine verkehrsspezifische Gefahr nur dann zu bejahen, wenn der Fortbewegung des vom Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 23. Februar 2010 ? 4 StR 506/09, NStZ 2010, 572; jeweils mwN).
  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21
    Als tatbestandsmäßig kommen dabei nur konkrete Gefahren für die benannten Rechtsgüter in Betracht, die über die der Tathandlung innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einem "Beinaheunfall' geführt haben oder in ihrem Erscheinungsbild einem "Beinaheunfall' gleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615 Rn. 7; Beschluss vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NZV 1996, 37 mwN).
  • BGH, 30.08.2017 - 4 StR 349/17

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Schüsse auf ein Fahrzeug im

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21
    Bei Außeneinwirkungen, die ? wie hier ? nicht durch eine vom Täter ausgenutzte Eigendynamik eines Fahrzeugs gekennzeichnet sind, ist eine verkehrsspezifische Gefahr nur dann zu bejahen, wenn der Fortbewegung des vom Eingriff betroffenen Fahrzeugs in einer Weise entgegengewirkt wird, dass gerade infolge der Dynamik des Straßenverkehrs eine konkrete Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder das Fahrzeug entsteht (grundlegend BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 124; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 326/20 Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 349/17, NStZ-RR 2017, 356, 357; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 23. Februar 2010 ? 4 StR 506/09, NStZ 2010, 572; jeweils mwN).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Auszug aus BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21
    Als tatbestandsmäßig kommen dabei nur konkrete Gefahren für die benannten Rechtsgüter in Betracht, die über die der Tathandlung innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einem "Beinaheunfall' geführt haben oder in ihrem Erscheinungsbild einem "Beinaheunfall' gleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615 Rn. 7; Beschluss vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NZV 1996, 37 mwN).
  • BGH, 07.04.2005 - 3 StR 347/04

    Verfahrensverbindung (Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit);

  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 285/01

    Verbindungsbeschluß (Unwirksamkeit bezüglich sachlicher Zuständigkeit);

  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 326/20

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Eintritt einer konkreten Gefahr:

  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15

    Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur

  • BGH, 17.07.2018 - 4 StR 145/18

    Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (Entscheidung durch das

  • BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68

    Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen

  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Die Dynamik des zu schädigenden Fahrzeugs wirkt sich im Fall einer ausschließlich beabsichtigten Beschädigung des Fahrzeugdachs gerade nicht auf den Schadenseintritt aus (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 125; Beschluss vom 8. Juni 2021 - 4 StR 68/21 Rn. 7 ff.).

    Soweit die Tathandlung (Fallenlassen der Steine) unmittelbar zu einem Sachschaden (Verletzungserfolg) geführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass diese Verletzung auch auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte, mithin die Dynamik des fahrenden Kraftfahrzeugs zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 4 StR 68/21 Rn. 7 ff.).

  • BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22

    Verfahrensbindung durch Vereinbarung der Gerichte (sachliche Zuständigkeit

    Soll aber - wie hier ? eine nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung erfolgen, kann dies, wenn die Gerichte nicht alle zum Bezirk des ranghöheren Gerichts gehören, nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO durch eine Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erfolgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, Rn. 4; vom 8. Juni 2021 ? 4 StR 68/21, Rn. 4).

    Die Sache ist in diesem Umfang noch beim Amtsgericht Fulda rechtshängig und deshalb an dieses entsprechend § 355 StPO zurückzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 4 StR 68/21; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13).

  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.07.2021 - 4 StR 155/21 = Blutalkohol 58, 328 [2021] = StV 2022, 26 = ZfSch 2021, 706 = BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 2 = BGHR StGB § 315c Gefahr 2; 08.06.2021 - 4 StR 68/21 = NStZ-RR 2021, 251 = VRS 140, 258 [2021] = VRS 140, Nr. 52; 17.02.2021 - 4 StR 528/20 = NStZ-RR 2021, 187; 06.08.2019 - 4 StR 255/19 = NStZ-RR 2019, 343 = VRS 137, 1 [2019] = VRS 137, Nr. 1 = NZV 2020, 303; 20.03.2019 - 4 StR 517/18 = VerkMitt 2019, Nr. 5 = NStZ 2020, 225).
  • BayObLG, 16.11.2022 - 201 AR 111/22

    Zur Frage der Zuständigkeit des BayObLG für die Verbindung zusammenhängender

    Sind - wie vorliegend - mehrere Bußgeldverfahren bei unterschiedlichen Amtsgerichten anhängig, so geht es lediglich um die örtliche Zuständigkeit, für die über § 46 Abs. 1 OWiG die Vorschrift des § 13 Abs. 2 StPO gilt (Göhler/Seitz/Bauer OWiG 18. Aufl. vor § 67 Rn. 7 und § 68 Rn. 3a, 19; KK/Lampe a.a.O.; allgemein zum Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO und § 13 Abs. 2 Satz 2 StPO vgl. auch BGH, Beschluss vom 25.05.2022 - 2 AR 78/22 bei juris = BeckRS 2022, 16065; Beschluss vom 08.06.2021 - 4 StR 68/21 bei juris = NStZ-RR 2021, 251; Beschluss vom 14.03.2006 - 2 ARs 23/06 = BeckRS 2006, 3652; BeckOK StPO/Larcher [45. Ed., Stand: 01.10.2022] § 4 Rn. 12; KK/Scheuten a.a.O.).
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