Rechtsprechung
BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 23 StGB; § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO
Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Tatentschluss; Beinaheunfall; verkehrsspezifische Gefahr: Außeneinwirkung ohne Ausnutzung Eigendynamik eines Fahrzeuges); Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen (sachliche Zuständigkeit ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 2 S 2 StPO, § 6 StPO, § 13 Abs 2 S 1 StPO, § 2 Abs 2 JGG
Verbindung von Strafverfahren durch Vereinbarung bei verschiedener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit der Gerichte - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 13 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 2 Abs. 2 JGG, § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 6 StPO, § 355 StPO, § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, §§ 22, 23 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 265 StPO
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.09.2020 - 104 Ks 20/20
- LG Köln, 30.09.2020 - 90 Js 21/20
- BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 251
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21
Strafbarkeit wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
Die Dynamik des zu schädigenden Fahrzeugs wirkt sich im Fall einer ausschließlich beabsichtigten Beschädigung des Fahrzeugdachs gerade nicht auf den Schadenseintritt aus (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 125; Beschluss vom 8. Juni 2021 - 4 StR 68/21 Rn. 7 ff.).Soweit die Tathandlung (Fallenlassen der Steine) unmittelbar zu einem Sachschaden (Verletzungserfolg) geführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass diese Verletzung auch auf die Wirkungsweise der für Verkehrsvorgänge typischen Fortbewegungskräfte, mithin die Dynamik des fahrenden Kraftfahrzeugs zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 4 StR 68/21 Rn. 7 ff.).
- BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22
StPO: Verfahrensverbindung durch Vereinbarung? - Gleiche Ordnung der Gerichte?
Soll aber - wie hier - eine nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit ändernde Verbindung erfolgen, kann dies, wenn die Gerichte nicht alle zum Bezirk des ranghöheren Gerichts gehören, nur nach § 4 Abs. 2 Satz 2 StPO durch eine Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts erfolgen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13, Rn. 4; vom 8. Juni 2021 - 4 StR 68/21, Rn. 4).Die Sache ist in diesem Umfang noch beim Amtsgericht Fulda rechtshängig und deshalb an dieses entsprechend § 355 StPO zurückzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2021 - 4 StR 68/21; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 166/13).