Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,330
BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56 (https://dejure.org/1957,330)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1957 - II ZR 177/56 (https://dejure.org/1957,330)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1957 - II ZR 177/56 (https://dejure.org/1957,330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1479 (Ls.)
  • VersR 1957, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56
    Richtig ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß nicht nur ein Kraftfahrer (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53]; RGZ 164, 49), sondern auch ein Fußgänger dann an einer Bewußtseinsstörung leidet, wenn seine Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit durch Alkoholgenuß so erheblich geschwächt ist, daß er nicht mehr imstande ist, eine Gefahrenlage wie ein nüchterner Mensch zu erkennen und zu meistern.

    Vielmehr muß sich aus konkreten Tatsachen die naheliegende Möglichkeit ergeben, daß auch ein Nüchterner eine solche Gefahrenlage selbst dann nicht gemeistert hätte, wenn er das übliche Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt aufgewandt hätte (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] [319]; BGH VersR 1956, 195).

  • BGH, 24.01.1956 - VI ZR 123/55

    Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen

    Auszug aus BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56
    Stößt unter solchen Umständen einem unter erheblicher Alkoholeinwirkung stehender Fußgänger ein Unfall zu, so entspricht es dem typischen Geschehensablauf, daß der Unfall auf die Trunkenheit zurückzuführen ist (BGH VersR 1956, 195).

    Vielmehr muß sich aus konkreten Tatsachen die naheliegende Möglichkeit ergeben, daß auch ein Nüchterner eine solche Gefahrenlage selbst dann nicht gemeistert hätte, wenn er das übliche Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt aufgewandt hätte (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53] [319]; BGH VersR 1956, 195).

  • RG, 10.05.1940 - VII 230/39

    Zum Begriff der "Bewußtseinsstörung" im Sinne des § 3 d der Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56
    Richtig ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß nicht nur ein Kraftfahrer (BGHZ 18, 311 [BGH 24.10.1955 - II ZR 345/53]; RGZ 164, 49), sondern auch ein Fußgänger dann an einer Bewußtseinsstörung leidet, wenn seine Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit durch Alkoholgenuß so erheblich geschwächt ist, daß er nicht mehr imstande ist, eine Gefahrenlage wie ein nüchterner Mensch zu erkennen und zu meistern.
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2006 - 5 U 633/05

    Anspruch auf Leistungen aus einer Unfallzusatzversicherung; Leistungsausschluss

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Ist das der Fall, so ist das gewöhnliche Unfallrisiko in einem Umfang erhöht, dass der Unfallversicherer dafür nicht mehr einzustehen verspricht (BGH, Urteil vom 8. Juli 1957 - II ZR 177/56, VersR 1957, 509; Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 45/16, RuS 2018, 317; Grimm/Kloth, Unfallversicherung 6. Aufl., Ziff. 5 AUB 2014 Rn. 12).

    5.1.1 AUB schließt Unfälle im Zustand einer durch Alkohol verursachten Bewusstseinsstörung nur aus, wenn diese für den Unfall (adäquat) kausal war, wobei Mitursächlichkeit genügt (BGH, Urteil vom 8. Juli 1957 - II ZR 177/56, VersR 1957, 509; Senat, Urteil vom 5. April 2006 - 5 U 633/05, ZfS 2006, 336; Knappmann in: Prölss/Martin, a.a.O., Ziff. 5 AUB 2014 Rn. 23).

    Dazu genügt nicht die allgemeine Möglichkeit, dass auch einem Nüchternen der Unfall hätte unterlaufen können (BGH, Urteil vom 24.2.1976 - VI ZR 61/75, VersR 1976, 729; Urteil vom 30. Oktober 1985 - IVa ZR 10/84, VersR 1986, 141; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Juli 1957 - II ZR 177/56, VersR 1957, 509).

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2009 - 5 U 249/08

    Bestimmtheitserfordernis für den Klageantrag i.R. der Feststellung auf eine

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht