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BGH, 08.07.1958 - I ZR 68/57 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - I ZR 68/57
Der aus § 1004 BGB und §§ 1 UWG, 823 Abs. 1 BGB herzuleitende nichtdeliktische Beseitigungsanspruch dient zur Abwehr in der Gegenwart fortdauernder Störungen und setzt nach allgemeiner Rechtsauffassung ein Verschulden nicht voraus (BGHZ 10, 104, 105 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 51/52] ; 14, 163, 173) [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] .Das dafür erforderliche rechtliche Schutzbedürfnis ist gegeben; denn die Beseitigung dieser Beeinträchtigung ist nicht gleichbedeutend mit der Weiterverfolgung des in der Hauptsache für erledigt erklärten früheren Klageantrages zu 1 (BGHZ 14, 163, 176) [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] .
- BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53
Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - I ZR 68/57
Das Berufungsgericht billigt unter Hinweis auf BGHZ 15, 112 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] dem Inhaber einer Bezeichnung von überragender Verkehrsgeltung im Rahmen des § 12 BGB einen Schutz gegen Verwässerungsgefahr zu, wenn der gute Ruf und die besondere Werbekraft einer solchen Bezeichnung in Frage stehen. - BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50
Namensmißbrauch
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - I ZR 68/57
Unter diesen Umständen bedarf es keiner Prüfung, ob der hier im Streit befindliche Klageanspruch auch aus dem Gesichtspunkte des Schadensersatzes in Natur gerechtfertigt ist, was das Berufungsgericht unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 30. November 1951 - I ZR 9/50 - S. 25 - insoweit BGHZ 4, 96 ff nicht abgedruckt - und RGZ 56, 286 abgelehnt hat.
- RG, 22.12.1903 - III 263/03
Zur Herstellung eines Gebäudes eingefügte Sache
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - I ZR 68/57
Unter diesen Umständen bedarf es keiner Prüfung, ob der hier im Streit befindliche Klageanspruch auch aus dem Gesichtspunkte des Schadensersatzes in Natur gerechtfertigt ist, was das Berufungsgericht unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 30. November 1951 - I ZR 9/50 - S. 25 - insoweit BGHZ 4, 96 ff nicht abgedruckt - und RGZ 56, 286 abgelehnt hat. - BGH, 15.01.1953 - IV ZR 76/52
Unbefugter Namensgebrauch
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - I ZR 68/57
Unter diesen Umständen bedarf es keines Eingehens auf die Rügen der Revision, der Beklagte habe die Bedeutung des § 16 WZG im Verhältnis zu § 12 BGB verkannt und sei bei Prüfung der Frage eines schutzwürdigen Interesses der Klägerin im Sinne des § 12 BGB entgegen der Rechtsprechung (Hinweis auf BGHZ 8, 318) zu Unrecht davon ausgegangen, daß als solches nur ein geschäftliches Interesse der Klägerin in Frage kommen könne. - BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - I ZR 68/57
Insbesondere stellt auch entgegen der Meinung der Revision die verkehrsübliche Benutzung der streitigen Fernsprechnummer durch den Beklagten keinen widerrechtlichen Eingriff in den Geschäftsbetrieb der Klägerin dar (BGHZ 3, 271 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] ). - BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52
Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - I ZR 68/57
Die Fernsprechnummern üben grundsätzlich keine Namensfunktion aus, sie sind nur zusätzliche Kennzeichnungsmittel im Sinne des § 16 Abs. 3 UWG für das im Fernsprechbuch eingetragene Unternehmen (BGHZ 8, 387, 389 [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] , Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl. § 16 UWG Anm. 88). - BGH, 17.06.1953 - VI ZR 51/52
Widerrufsanspruch bei Beleidigungen
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - I ZR 68/57
Der aus § 1004 BGB und §§ 1 UWG, 823 Abs. 1 BGB herzuleitende nichtdeliktische Beseitigungsanspruch dient zur Abwehr in der Gegenwart fortdauernder Störungen und setzt nach allgemeiner Rechtsauffassung ein Verschulden nicht voraus (BGHZ 10, 104, 105 [BGH 17.06.1953 - VI ZR 51/52] ; 14, 163, 173) [BGH 06.07.1954 - I ZR 38/53] .
- BGH, 22.03.1990 - I ZR 43/88
Telefonnummer 4711 - Beeinträchtigung des Werbewerts
Mit dem von der Klägerin angezogenen Fall der Senatsentscheidung vom 8. Juli 1958 (I ZR 68/57, Urteilsabdr. S. 10 f) ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar, weil es an dem in jenem Fall für den Beseitigungsanspruch maßgeblichen diskriminierenden Charakter der Zeichenverwendung fehlt. - BGH, 25.06.1969 - I ZR 123/67
Streit zwischen Herstellern von Körperpflegemitteln und Pharmazeutika über die …
Aus der von der Revision herangezogenen Entscheidung des früheren Ersten Zivilsenates vom 8. Juli 1958 (I ZR 68/57) ergibt sich nichts Gegenteiliges, da in diesem Falle die berühmte Bezeichnung 4711 in identischer Form auf Jauche-Wagen benutzt worden war.