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   BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93   

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https://dejure.org/1994,6239
BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93 (https://dejure.org/1994,6239)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1994 - NotZ 25/93 (https://dejure.org/1994,6239)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1994 - NotZ 25/93 (https://dejure.org/1994,6239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der fachlichen Eignung für ein Notariat - Feststellung der Rechtswidrigkeit der Nichtberücksichtigung einer Tätigkeit als Syndikusanwalt im Rahmen der Bewerbung um eine Anwaltsnotarstelle - Zusätzliche Bestellung eines abgelehnten Bewerbers um ein ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 19/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle -

    Auszug aus BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93
    Nachdem ihm auf Antrag eines Mitbewerbers im Wege einstweiliger Anordnung durch Beschluß des Senats vom 2. August 1993 - NotZ 19/93 - bis zur Hauptsachenentscheidung in jenem Verfahren "nur" untersagt worden war, die dritte der ausgeschriebenen Notarstellen zu besetzen, hat der Antragsteller die in Aussicht genommenen Notarbestellungen der Rechtsanwälte W. und D.vollzogen.

    Nach dem für den Mitbewerber nachteiligen Abschluß jenes Verfahrens in der Hauptsache durch Beschluß des Senats vom 25. April 1994 - NotZ 19/93 - hat der Antragsgegner nunmehr die einzige noch freie Notarstelle unter den drei ausgeschriebenen auf Rechtsanwalt H. übertragen.

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93
    Für den vorliegenden Fall folgt daraus, daß mit der Übertragung der letzten der ausgeschriebenen Notarstellen das mit der Ausschreibung begonnene Besetzungsverfahren seinen Abschluß gefunden hat und der vom Antragsteller angegriffene Verwaltungsakt, mit der seine Bewerbung beschieden worden ist, sowie der nunmehr nicht mehr erfüllbare Neubescheidungsanspruch sich erlegt haben (vgl. zum Beamtenrecht: BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]; BVerwG ZBR 1989, 281; ferner BVerfG - 3. Kammer des Zweiten Senats - NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]; Weiß ZBR 1989, 273 ff; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 3. Aufl. Rdn. 36 m.w.Nachw.).

    Für den gleichwohl aufrechterhaltenen Anfechtungs- und Neubescheidungsantrag ist unter den jetzt eingetretenen Umständen ein Rechtsschutzinteresse nicht weiter gegeben (vgl. Hufen Jus 1990, 756, 757, Anm. zu BVerfG NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]).

  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 3/81

    Anrechnung von Wehr- und Ersatzdienst bei Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93
    Zwar kann der Antragsteller im Verfahren nach § 111 BNotO nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einem Feststellungsbegehren übergehen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt und der Neubescheidungsanspruch ihre Erledigung gefunden haben (vgl. BGHZ 67, 343, 346; 81, 66, 68; BGHR BNotO § 111 I Fetstellungsantrag 1 bis 4).

    Von diesem Grundsatz hat der Senat jedoch zur Gewährleistung eines nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutzes eine Ausnahme u.a. dann zugelassen, wenn die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung bei künftigen Bewerbungen des Antragstellers ebenso stellen wird (vgl. BGHZ 81, 66, 68; BGHR BNotO § 111 I Feststellungsantrag 2).

  • BGH, 19.10.1992 - NotZ 42/92

    Rechtsschutz im Ausschreibungsverfahren vor Besetzung der Notarstelle

    Auszug aus BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93
    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92 (BGHR BNotO § 111 n.F. Konkurrentenklage 1) im einzelnen dargelegt und dazu noch ausgeführt, daß dementsprechend die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Rechtsschutz konkurrierender Bewerber im Beamtenrecht auf die Ausschreibung und Besetzung von Anwaltsnotarstellen nach neuem Recht übertragbar sind.
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Auszug aus BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93
    Für den vorliegenden Fall folgt daraus, daß mit der Übertragung der letzten der ausgeschriebenen Notarstellen das mit der Ausschreibung begonnene Besetzungsverfahren seinen Abschluß gefunden hat und der vom Antragsteller angegriffene Verwaltungsakt, mit der seine Bewerbung beschieden worden ist, sowie der nunmehr nicht mehr erfüllbare Neubescheidungsanspruch sich erlegt haben (vgl. zum Beamtenrecht: BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]; BVerwG ZBR 1989, 281; ferner BVerfG - 3. Kammer des Zweiten Senats - NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]; Weiß ZBR 1989, 273 ff; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 3. Aufl. Rdn. 36 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93
    Die Zuteilung besonderer, nicht an ein bestimmtes Qualifikationsmerkmal gebundener Wertungspunkte, wie sie durch § 3 Abs. 2 AVNot Nds vorgesehen ist, kann dazu dienen, Verzerrungen auszugleichen, die durch die notwendige Schematisierung des Eignungsrasters im Qualifikationsbild entstehen können (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92 - zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93
    Für den vorliegenden Fall folgt daraus, daß mit der Übertragung der letzten der ausgeschriebenen Notarstellen das mit der Ausschreibung begonnene Besetzungsverfahren seinen Abschluß gefunden hat und der vom Antragsteller angegriffene Verwaltungsakt, mit der seine Bewerbung beschieden worden ist, sowie der nunmehr nicht mehr erfüllbare Neubescheidungsanspruch sich erlegt haben (vgl. zum Beamtenrecht: BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]; BVerwG ZBR 1989, 281; ferner BVerfG - 3. Kammer des Zweiten Senats - NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]; Weiß ZBR 1989, 273 ff; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 3. Aufl. Rdn. 36 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 47/92

    Zulässigkeit einer Bewertungsobergrenze für beurkundete Niederschriften von

    Auszug aus BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93
    Durch nachgeschobenes Vorbringen ist auch insoweit eine ausreichende Tatsachenbasis geschaffen worden, welche die Entscheidung trotz der grundsätzlich vorhandenen Wahlmöglichkeit als rechtlich geboten erscheinen läßt (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1993 - NotZ 47/92 - zum Abdruck in BGHR vorgesehen).
  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 18/90

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags zur Vorbereitung einer Amtshaftungsklage

    Auszug aus BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93
    Von diesem Grundsatz hat der Senat jedoch zur Gewährleistung eines nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutzes eine Ausnahme u.a. dann zugelassen, wenn die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung bei künftigen Bewerbungen des Antragstellers ebenso stellen wird (vgl. BGHZ 81, 66, 68; BGHR BNotO § 111 I Feststellungsantrag 2).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus BGH, 08.07.1994 - NotZ 25/93
    Zwar kann der Antragsteller im Verfahren nach § 111 BNotO nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einem Feststellungsbegehren übergehen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt und der Neubescheidungsanspruch ihre Erledigung gefunden haben (vgl. BGHZ 67, 343, 346; 81, 66, 68; BGHR BNotO § 111 I Fetstellungsantrag 1 bis 4).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Nicht ausreichend sind Vorbereitungskurse mit Themen, die zwar auch für den Notarberuf von Bedeutung sind, die sich aber ihrer Konzeption nach nicht an den spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten des Notarberufes orientieren, selbst wenn sie Sachgebiete zum Gegenstand haben, die einen Bezug zum Notarberuf aufweisen (Senatsbeschluss vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 - NdsRpfl 1994, 333, 334 f.).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 46/95

    Berücksichtigung der erfolgreichen Teilnahme an einem freiwilligen

    Das für die Zulässigkeit des Feststellungsantrages bzw. des Fortsetzungsfeststellungsantrags erforderliche Rechtsschutzinteresse setzt voraus, daß die begehrte Feststellung geeignet ist, die Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Antragstellers durch die Justizverwaltung in dem laufenden oder in einem späteren Bewerbungsverfahren zu verhindern (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 = Nds.Rpfl. 1994, 333, 334; Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 33/93 = NJW-RR 1995, 826; Beschluß vom 9. Januar 1995 - NotZ 35/93 = LM DDR-NotVO § 2 Nr. 1 (9/95).

    Eine vergleichbare notarspezifische Ausrichtung fehlt bei Lehrveranstaltungen, die auch zur Vorbereitung auf einen anderen juristischen Beruf bestimmt sind, selbst wenn sie Sachgebiete zum Gegenstand haben, die einen Bezug zum Notarberuf aufweisen (BGH, Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93, Nds.Rpfl. 1994, 333, 335).

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 8/01

    Aufhebung der Auswahlentscheidung betreffend die Besetzung einer Notarstelle;

    Dieser Antrag umfaßt neben der Verpflichtung, sie zum Notar zu bestellen oder neu zu bescheiden, zugleich die Anfechtung der zugunsten ausgewählter Bewerber getroffenen Entscheidung (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 - Nds.Rpfl. 1994, 333 unter 1 und Kopp/Schenke, VwGO 12. Aufl. § 42 Rdn. 48).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 18/95

    Notarrecht - Anfechtbarkeit - Rechtsschutzbedürfnis

    Aus dieser rechtlichen Beurteilung folgt für den vorliegenden Fall, daß mit der Übertragung der ausgeschriebenen Notarstelle auf den weiteren Beteiligten das mit der Ausschreibung begonnene Besetzungsverfahren seinen Abschluß gefunden hat und der angefochtene Verwaltungsakt, mit der die Bewerbung des Antragstellers abgelehnt worden ist, sowie der nunmehr nicht mehr erfüllbare Verpflichtungs- oder Neubescheidungsanspruch sich erledigt haben (BGH, Beschl, v. 8.7.1994 -- NotZ 25/93, NdsRpfl.

    Für den gleichwohl aufrechterhaltenen Anfechtungs- und Verpflichtungsantrag ist unter den jetzt eingetretenen Umständen ein Rechtsschutzinteresse nicht weiter gegeben (BGH, Beschl. v. 8.7. 1994, aaO, vgl. auch Hufen, JuS 1990, 756/757 = Anm. zu BVerfG, NJW 1990, 501).

  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 3/00

    Auswahlkriterien bei Bestellung eines Notars

    Der Feststellungsantrag ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 - Nds.RPfl.
  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 16/02

    Überprüfung eines Auswahlverfahrens nach Bestellung eines weiteren Bewerbers

    a) Im Verfahren nach § 111 BNotO kann der Antragsteller grundsätzlich nicht entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einem Feststellungsbegehren übergehen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt und der Verpflichtungs- oder Neubescheidungsanspruch sich erledigt haben (Senatsbeschlüsse BGHZ 67, 343, 346; 81, 66, 68; vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 - NdsRpfl 1994, 333, 334).
  • BGH, 24.06.1996 - NotZ 31/95

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses hinsichtlich eines aufrechtgehaltenen

    Für den gleichwohl aufrechterhaltenen Verpflichtungsantrag fehlt das Rechtschutzbedürfnis (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 = NdsRpfl. 1994, 333 unter II 1 und vom 5. Februar 1996 - NotZ 18/95 = unveröffentlicht, unter 2 zur Erledigung des Antrags auf Bestellung zum Notar).
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 21/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Aus diesen Gründen hat der Senat bereits die Allgemeine Verfügung für Angelegenheiten der Notare einer anderen Landesjustizverwaltung gebilligt, die nur die Berücksichtigung der Teilnahme an "notarspezifischen Fortbildungskursen" vorsieht (Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 = Nds. Rpfl. 1994, 333, 334 f; Beschluß vom 25. November 1996 - NotZ 46/95 = zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 16/95

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Rahmen einer Verdrängungsklage auf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats besteht für derartige Anträge kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn das mit der Ausschreibung begonnene Besetzungsverfahren mit der Übertragung der ausgeschriebenen Notarstellen an frühere Mitbewerber abgeschlossen worden ist (BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1992 - NotZ 42/92, a.a.O.; Beschluß vom 8. Juli 1994 - NotZ 25/93 = Nds.Rpfl. 1994, 333).
  • BGH, 31.07.1995 - NotZ 11/95

    Hauptberufliche Rechtsanwaltstätigkeit durch Tätigkeit als Syndikusanwalt -

    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluß vom 8. Juli 1994 (NotZ 25/93 - NdsRpfl. 1994, 333).
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