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   BGH, 08.07.1999 - I ZR 118/97   

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https://dejure.org/1999,565
BGH, 08.07.1999 - I ZR 118/97 (https://dejure.org/1999,565)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - I ZR 118/97 (https://dejure.org/1999,565)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - I ZR 118/97 (https://dejure.org/1999,565)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    UWG § 1; HausTWG § 1 Abs. 1

  • verkehrslexikon.de

    Es ist wettbewerbswidrig und sittenwidrig, wenn ein Abschleppunternehmer am Unfallort Unfallbeteiligte von sich aus mit dem Ziel anspricht, sie zum Abschluss eines Abschleppvertrages zu bewegen (Werbung am Unfallort IV)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb - Wettbewerb - Sittenwidrig - Abschleppunternehmen - Verkehrsunfall - Unfallort - Ansprechen - Haustürwiderrufsgesetz

  • werbung-schenken.de

    Werbung am Unfallort IV

    UWG § 1; HWiG § 1
    Straßenwerbung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; HausTWG § 1 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; HWiG § 1 Abs. 1
    Verbot der Werbung durch Abschleppunternehmer am Unfallort gilt unabhängig von den Umständen des Einzelfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 1 Abs. 1; UWG § 1
    Werbung am Unfallort IV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Vertragsangebote am Unfallort

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Angebot von Abschleppleistungen am Unfallort unzulässig - Gefahr der Überrumpelung der Unfallopfer besteht angesichts eines möglichen Unfallschocks

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 586
  • ZIP 2000, 254
  • MDR 2000, 344
  • GRUR 2000, 235
  • NZV 2000, 251
  • VersR 2000, 1518
  • VersR 2000, 1519
  • WM 2000, 157
  • BB 2000, 373
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1979 - I ZR 29/78

    Werbung am Unfallort III

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - I ZR 118/97
    Auf die Umstände des Einzelfalls kommt es dabei nicht an (BGH, Urt. v. 14.12.1979 - I ZR 29/78, GRUR 1980, 790 - Werbung am Unfallort III).

    Anders als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. Dezember 1979 - I ZR 29/78 - (GRUR 1980, 790 - Werbung am Unfallort III) habe der Beklagte nicht das Auftragsgespräch des Hilfesuchenden mit einem Wettbewerber unterbrochen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es grundsätzlich wettbewerbswidrig, Unfallbeteiligte am Unfallort mit dem Ziel anzusprechen, sie zum Abschluß eines Rechtsgeschäfts zu veranlassen, sei es ein Reparaturauftrag, ein Kfz-Mietvertrag oder ein Abschleppauftrag (BGH, Urt. v. 22.11.1974 - I ZR 23/74, GRUR 1975, 264 = WRP 1975, 212 - Werbung am Unfallort I; Urt. v. 22.11.1974 - I ZR 50/74, GRUR 1975, 266 = WRP 1975, 213 - Werbung am Unfallort II; Urt. v. 14.12.1979 - I ZR 29/78, GRUR 1980, 790 = WRP 1980, 392 - Werbung am Unfallort III).

    Auf die vom Berufungsgericht angeführten Unterschiede zu dem der Senatsentscheidung "Werbung am Unfallort III" (BGH GRUR 1980, 790) zugrundeliegenden Sachverhalt kommt es danach nicht an.

  • BGH, 22.11.1974 - I ZR 50/74

    Werbung am Unfallort II

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - I ZR 118/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es grundsätzlich wettbewerbswidrig, Unfallbeteiligte am Unfallort mit dem Ziel anzusprechen, sie zum Abschluß eines Rechtsgeschäfts zu veranlassen, sei es ein Reparaturauftrag, ein Kfz-Mietvertrag oder ein Abschleppauftrag (BGH, Urt. v. 22.11.1974 - I ZR 23/74, GRUR 1975, 264 = WRP 1975, 212 - Werbung am Unfallort I; Urt. v. 22.11.1974 - I ZR 50/74, GRUR 1975, 266 = WRP 1975, 213 - Werbung am Unfallort II; Urt. v. 14.12.1979 - I ZR 29/78, GRUR 1980, 790 = WRP 1980, 392 - Werbung am Unfallort III).
  • BGH, 07.05.1998 - I ZR 85/96

    Verkaufsveranstaltung in Aussiedlerwohnheim - Ausnutzung von Unerfahrenheit

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - I ZR 118/97
    In die Wertung dieses Gesetzes ist die Ausnahmesituation eines Personenkreises, der infolge Unerfahrenheit oder aufgrund einer Notlage einer besonderen Überrumpelungsgefahr ausgesetzt ist, nicht einbezogen (vgl. auch BGH, Urt. v. 7.5.1998 - I ZR 85/96, GRUR 1998, 1041, 1042 = WRP 1998, 1068 - Verkaufsveranstaltung in Aussiedlerwohnheim).
  • BGH, 22.11.1974 - I ZR 23/74

    Werbung am Unfallort I

    Auszug aus BGH, 08.07.1999 - I ZR 118/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es grundsätzlich wettbewerbswidrig, Unfallbeteiligte am Unfallort mit dem Ziel anzusprechen, sie zum Abschluß eines Rechtsgeschäfts zu veranlassen, sei es ein Reparaturauftrag, ein Kfz-Mietvertrag oder ein Abschleppauftrag (BGH, Urt. v. 22.11.1974 - I ZR 23/74, GRUR 1975, 264 = WRP 1975, 212 - Werbung am Unfallort I; Urt. v. 22.11.1974 - I ZR 50/74, GRUR 1975, 266 = WRP 1975, 213 - Werbung am Unfallort II; Urt. v. 14.12.1979 - I ZR 29/78, GRUR 1980, 790 = WRP 1980, 392 - Werbung am Unfallort III).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Wenn der mit einem solchen Wettbewerbshandeln typischerweise verbundenen Rechtsgutgefährdung nicht hinreichend durch ein auf den Einzelfall abstellendes Verbot begegnet werden kann, ist es auf Antrag allgemein zu verbieten, wobei aber von einem Verbot jedenfalls Verhaltensweisen auszunehmen sind, deren allgemeine Untersagung nicht zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs notwendig ist (vgl. BGH, Urt. v. 8.7.1999 - I ZR 118/97, GRUR 2000, 235, 236 = WRP 2000, 168 - Werbung am Unfallort IV).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 227/01

    Ansprechen in der Öffentlichkeit

    Die Annahme des Berufungsgerichts, das gezielte individuelle Ansprechen von Personen an öffentlichen Orten sei grundsätzlich als wettbewerbswidrig zu erachten, entspricht der bislang herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, Urt. v. 8.4.1960 - I ZR 24/59, GRUR 1960, 431, 432 = WRP 1960, 155 - Kfz-Nummernschilder; Urt. v. 22.11.1974 - I ZR 23/74, GRUR 1975, 264, 265 = WRP 1975, 212 - Werbung am Unfallort I; Urt. v. 8.7.1999 - I ZR 118/97, GRUR 2000, 235, 236 = WRP 2000, 168 - Werbung am Unfallort IV; KG WRP 1978, 721; OLG Düsseldorf WRP 1986, 212, 213; OLG Köln OLG-Rep 2001, 258; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 60; Köhler in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rdn. 109 m.w.N.).

    Der nachträgliche Widerruf der Vertragserklärung beseitigt lediglich die zivilrechtlichen Folgen der (möglichen) Überrumpelung und nicht auch die wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit wegen Belästigung, für die andere Kriterien als für die zivilrechtliche Beurteilung eines Rechtsgeschäfts maßgeblich sind (vgl. BGH GRUR 2000, 235, 236 - Werbung am Unfallort IV).

  • OLG Köln, 16.11.2001 - 6 U 95/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Straßenakquisition

    Denn die im HaustürWG vorgesehene Widerrufsmöglichkeit der Vertragserklärung beseitigt nur die zivilrechtlichen Folgen, nicht aber die wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit der Maßnahmen, welche die Vertragserklärung, deren Widerruf im Ermessen des Kunden steht, erst herbeiführen und für die andere Kriterien maßgebend sind, als dies für die zivilrechtliche Beurteilung nach dem HaustürWG der Fall ist (vgl BGH WRP 2000, 168/169; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdn. 82 zu § 1 UWG; Jacobs/Hasselblatt, a.a.O., 50. Kap. Rdn. 37; Ulmer WRP 1986, 445/452 f)." .

    Soweit die Beklagte schließlich den Standpunkt vertritt, auch der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (-"Werbung am Unfallort IV" - = WRP 2000, 168 sowie -"Pinguin-Apotheke"- = GRUR 1994, 639) lasse sich entnehmen, dass das gezielte individuelle Ansprechen von Passanten an öffentlichen Orten tendenziell nicht mehr als grundsätzlich wettbewerbswidrig eingeordnet werde, sondern dass der BGH sich von seiner eigenen, in den sechziger-Jahren entwickelten Rechtsprechung distanzieren wolle, überzeugt das ebenfalls nicht.

  • OLG München, 20.12.2001 - 29 U 4592/01

    "Interessentenschreiben" auf Internet-Homepage einer Anwaltskanzlei als

    Hierbei wird verkannt, dass es sich bei den von den Klägern herangezogenen Entscheidungen um Fallgestaltungen handelt, bei denen die Sittenwidrigkeit aus besonderen Umständen - wie etwa dem Ansprechen am Unfallort (vgl. BGH GRUR 2000, 235 = NJW 2000, 586 - Werbung am Unfallort IV) - hergeleitet wird und der Verbotstatbestand des § 43 b BRAO auch bei der vorstehend unter 2. a vorgenommenen Auslegung sehr wohl Sachverhalte erfasst, die nicht unter diese Fallgruppe des § 1 UWG subsumiert werden können (vgl. Kleine-Cosack aaO Rdn. 213; Römermann aaO § 6 BO Rdn. 92).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2001 - 6 U 182/00

    Wettbewerbsverstoß: Gezieltes individuelles Ansprechen von Passanten im

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Werbung am Unfallort IV" (WRP 2000, 168 ff, 169 = GRUR 2000, 235 ff) ausgeführt, daß das Anbieten von Abschleppdienstleistungen außerhalb der gewerblichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung wettbewerbswidrig und das am 1.5.1986 in Kraft getretene HausTWG ohne Einfluß auf die Wertung eines gezielten und individuellen Ansprechens von Geschädigten am Unfallort als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist, weil mit der unmittelbaren und gezielten Ansprache des Unfallgeschädigten am Unfallort eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit verbunden ist, die über die typischerweise vom HausTWG erfaßten Fallgestaltungen hinausgeht.
  • OLG Köln, 27.07.2001 - 6 U 20/01

    Wettbewerbswidrigkeit des gezielten und individuellen Ansprechens von Passanten

    Unfallort IV" - = WRP 2000, 168 sowie -"Pinguin-Apotheke"- =.
  • OLG Köln, 02.02.2001 - 6 U 112/00

    Unlautere Vermittlung von Festnetz-Telefongesprächen - Verweisung an anderen

    Denn die im HaustürWG vorgesehen Widerrufsmöglichkeit der Vertragserklärung beseitigt nur die zivilrechtlichen Folgen, nicht aber die wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit der Maßnahmen, welche die Vertragserklärung, deren Widerruf im Ermessen des Kunden steht, erst herbeiführen und für die andere Kriterien maßgebend sind, als dies für die zivilrechtliche Beurteilung nach dem HaustürWG der Fall ist (vgl BGH WRP 2000, 168/169; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdn. 82 zu § 1 UWG; Jacobs/Hasselblatt, a.a.O., 50.Kap. Rdn. 37; Ulmer WRP 1986, 445/452 f).
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