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   BGH, 08.07.2002 - NotZ 7/02   

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https://dejure.org/2002,8502
BGH, 08.07.2002 - NotZ 7/02 (https://dejure.org/2002,8502)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2002 - NotZ 7/02 (https://dejure.org/2002,8502)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - NotZ 7/02 (https://dejure.org/2002,8502)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Notarsache - Notar - Gebührenaufkommen - Notarkammer - Berufshaftpflichtversicherung - Kündigung - Nichtzuahlung einer Folgeprämie - Amtsenthebung

  • Judicialis

    BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2; ; BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 10; ; BNotO § 111; ; BRAO § 40 Abs. 4; ; FGG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 10
    Amtsenthebung eines Notars wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 30/94

    Notarstelle - Bewerbereignung

    Auszug aus BGH, 08.07.2002 - NotZ 7/02
    Dies war nach der für den Verwaltungsrechtsstreit herrschenden Meinung (BVerwGE 1, 13; 71, 363, 368 st. Rspr.), deren entsprechende Heranziehung auf das Verfahren nach § 111 BNotO in Fällen der vorliegenden Art der Senat für unbedenklich hält, möglich (vgl. Senatsbeschl. v. 18. September 1995, NotZ 30/94, DNotZ 1997, 171, 172).
  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 16/01

    Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände im Verfahren über die

    Auszug aus BGH, 08.07.2002 - NotZ 7/02
    Auch die zusätzliche Tatsache lag, worauf es zeitlich ankommt, bereits bei Ausspruch der Amtsenthebung am 9. November 2000 vor (Senat, Beschl. v. 3. Dezember 2001, NotZ 16/01, NJW 2002, 1349, für BGHZ bestimmt).
  • BGH, 24.06.1996 - NotZ 34/95

    Kostenentscheidung des Gerichts nach übereinstimmender Erledigungserklärung der

    Auszug aus BGH, 08.07.2002 - NotZ 7/02
    Dies war nach der für den Verwaltungsrechtsstreit herrschenden Meinung (BVerwGE 1, 13; 71, 363, 368 st. Rspr.), deren entsprechende Heranziehung auf das Verfahren nach § 111 BNotO in Fällen der vorliegenden Art der Senat für unbedenklich hält, möglich (vgl. Senatsbeschl. v. 18. September 1995, NotZ 30/94, DNotZ 1997, 171, 172).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Auszug aus BGH, 08.07.2002 - NotZ 7/02
    Dies war nach der für den Verwaltungsrechtsstreit herrschenden Meinung (BVerwGE 1, 13; 71, 363, 368 st. Rspr.), deren entsprechende Heranziehung auf das Verfahren nach § 111 BNotO in Fällen der vorliegenden Art der Senat für unbedenklich hält, möglich (vgl. Senatsbeschl. v. 18. September 1995, NotZ 30/94, DNotZ 1997, 171, 172).
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 15/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes; Begriff

    Eine Wesensveränderung des Ermittlungsstoffes (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juli 2002, NotZ 7/02 und 2/02; weiter Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 30/94, DNotZ 1997, 171, 172) liegt nicht vor.
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