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BGH, 08.07.2004 - VII ZB 12/04 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen aufgrund einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 234; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 238 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 520 Abs. 2 § 233
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im …
Auszug aus BGH, 08.07.2004 - VII ZB 12/04
Voraussetzung hierfür ist, daß die Gründe für die unverschuldete Fristversäumung entweder zumindest erkennbar gemacht werden oder daß sie offenkundig sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 124/92, NJW-RR 1993, 1091; Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590).c) Der Senat kann die unterlassene Wiedereinsetzung selbst gewähren (BGH, Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590).
- BGH, 05.05.1993 - XII ZR 124/92
Verbindung von Prozeßkostenhilfegesuch und Berufung
Auszug aus BGH, 08.07.2004 - VII ZB 12/04
Voraussetzung hierfür ist, daß die Gründe für die unverschuldete Fristversäumung entweder zumindest erkennbar gemacht werden oder daß sie offenkundig sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 124/92, NJW-RR 1993, 1091; Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590).