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   BGH, 08.07.2004 - VII ZB 12/04   

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https://dejure.org/2004,11793
BGH, 08.07.2004 - VII ZB 12/04 (https://dejure.org/2004,11793)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2004 - VII ZB 12/04 (https://dejure.org/2004,11793)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - VII ZB 12/04 (https://dejure.org/2004,11793)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen aufgrund einer plötzlichen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 234; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 238 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 520 Abs. 2 § 233
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BGH, 08.07.2004 - VII ZB 12/04
    Voraussetzung hierfür ist, daß die Gründe für die unverschuldete Fristversäumung entweder zumindest erkennbar gemacht werden oder daß sie offenkundig sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 124/92, NJW-RR 1993, 1091; Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590).

    c) Der Senat kann die unterlassene Wiedereinsetzung selbst gewähren (BGH, Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590).

  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 124/92

    Verbindung von Prozeßkostenhilfegesuch und Berufung

    Auszug aus BGH, 08.07.2004 - VII ZB 12/04
    Voraussetzung hierfür ist, daß die Gründe für die unverschuldete Fristversäumung entweder zumindest erkennbar gemacht werden oder daß sie offenkundig sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1993 - XII ZR 124/92, NJW-RR 1993, 1091; Beschluß vom 24. Mai 2000 - III ZB 8/00, NJW-RR 2000, 1590).
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