Rechtsprechung
BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 2 StPO; § 43 DRiG; § 274 StPO; § 331 StGB; § 333 StGB
Grenzen der Protokollberichtigung mit der Folge einer "Rügeverkümmerung" (Kenntnisnahme vom Wortlaut der Urkunden im Selbstleseverfahren; Beruhen); keine Beweisaufnahme durch Mitschriften eines erkennenden Richters; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Vorteilsgewährung; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer Protokollberichtigung mit der Folge einer "Rügeverkümmerung"
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 249 Abs. 2; StPO § 344 Abs. 2
Möglichkeit einer Protokollberichtigung mit der Folge einer "Rügeverkümmerung" - rechtsportal.de
StPO § 249 Abs. 2 ; StPO § 344 Abs. 2
Möglichkeit einer Protokollberichtigung mit der Folge einer "Rügeverkümmerung" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung des ehemaligen Kölner Oberstadtdirektors Dr. Heugel wegen Bestechlichkeit ist rechtskräftig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Protokollierung beim Selbstleseverfahren in der Hauptverhandlung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Klaus Heugel
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.07.2006 - 107-06/05
- BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06
- LG Köln, 07.08.2008 - 106-16/06
- BGH, 08.07.2009 - 2 StR 54/09
Papierfundstellen
- BGHSt 54, 37
- NJW 2009, 2836
- NStZ 2009, 582
- StV 2010, 118
- JR 2010, 135
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09
Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche …
Der - nicht tragend geäußerten - Rechtsauffassung des 2. Strafsenats, eine Protokollberichtigung sei hinsichtlich des Selbstleseverfahrens gemäß § 249 Abs. 2 StPO ausgeschlossen (NJW 2009, 2836, 2837, zur Aufnahme in BGHSt bestimmt), ist lediglich zu entnehmen, dass die als Abschluss des Selbstleseverfahrens vorgeschriebene Feststellung der Kenntnisnahme vom Wortlaut der Urkunden auf diesem Wege nicht nachholbar ist.Der Senat sieht sich deshalb - im Gegensatz zur Auffassung des Generalbundesanwalts - gehindert, ein Beruhen des Urteils auf - weitgehend dem Urteil selbst zu entnehmenden - Schlüssen aus Urkunden auszuschließen, deren Einführung in die Hauptverhandlung an verfahrensrechtlichen Defiziten krankte (vgl. BGH NJW 2009, 2836, 2837).
- BGH, 22.12.2010 - 2 StR 386/10
Voraussetzungen und Grenzen des Protokollberichtigungsverfahrens (Verfahrensrüge; …
Der Angeklagte R. hat dabei unter Hinweis auf eine Entscheidung des Senats vom 8. Juli 2009 (NJW 2009, 2836) ergänzend ausgeführt, dass sich eine Unvollständigkeit des Protokolls aus den dienstlichen Erklärungen gerade nicht ergäbe, da keine der Urkundspersonen behaupte, die Vorsitzende habe den zu protokollierenden Verfahrensvorgang der Feststellung tatsächlich vorgenommen.Wurde diese Feststellung nicht protokolliert, ist aufgrund der negativen Beweiskraft des Protokolls davon auszugehen, dass das Beweismittel nicht zur Kenntnis gelangt bzw. die Gelegenheit hierzu nicht eingeräumt worden ist (BGHSt 54, 37, 38; BGH StraFo 2010, 27, 28).
- BGH, 30.09.2009 - 2 StR 280/09
Rechtsfehlerhaft dokumentiertes Selbstleseverfahren (Dokumentation der …
Wurde die Feststellung der Kenntnisnahme durch die Richter sowie der Gelegenheit hierzu für die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht protokolliert, ist somit aufgrund der negativen Beweiskraft des Protokolls davon auszugehen, dass das Beweismittel nicht zur Kenntnis gelangt ist bzw. die Gelegenheit hierzu nicht eingeräumt worden ist (vgl. BGH NStZ 2005, 160; NJW 2009, 2836).Die Beweiskraft des - hier auch nach Erhebung der Verfahrensrüge nicht berichtigten (vgl. dazu auch BGH NJW 2009, 2836) - Protokolls kann nur bei offenkundiger Fehler- oder Lückenhaftigkeit entfallen; solches ist hier nicht ersichtlich.
- BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11
Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot …
Anhaltspunkte für die Grundlage eines - zu Recht nicht durchgeführten - Protokollberichtigungsverfahrens (BGH - Großer Senat für Strafsachen -, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298), also etwa dafür, dass die gebotenen Feststellungen in der Hauptverhandlung getroffen, aber versehentlich nicht protokolliert wurden, liegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 2 StR 54/09; BGHSt 54, 37; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09 mwN). - OLG Jena, 02.04.2013 - 1 Ws 391/12
Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit von in der Hauptverhandlung erörterten …
Zudem hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit Beschluss vom 8.7.2009 (2 StR 54/09) entschieden, dass auch die richterlichen Aufzeichnungen aus der Hauptverhandlung in Strafsachen in ihrem fortschreitenden Entstehen vom Schutz des Beratungsgeheimnisses umfasst und einer Beweisaufnahme nicht zugänglich sind.