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   BGH, 08.07.2010 - IX ZR 153/08   

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https://dejure.org/2010,12790
BGH, 08.07.2010 - IX ZR 153/08 (https://dejure.org/2010,12790)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2010 - IX ZR 153/08 (https://dejure.org/2010,12790)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - IX ZR 153/08 (https://dejure.org/2010,12790)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Rechtsanwendung im Hinblick auf eine Beurteilung einer richtigen Beratung und der damit verbundenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287
    Fehlerhafte Rechtsanwendung im Hinblick auf eine Beurteilung einer richtigen Beratung und der damit verbundenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 104/05

    Anforderungen an den Nachweis beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZR 153/08
    Seine Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 20. März 2008 (IX ZR 104/05, NJW 2008, 2647, dort Rn. 12) spricht vielmehr dafür, dass es zutreffend vom Beweismaß des § 287 ZPO bei allerdings uneingeschränkter Beweislast des Klägers ausgegangen ist.

    Es hat dabei auch den Erfahrungssatz berücksichtigt, dass Selbständige trotz eintretender Nachteile mitunter bereit sind, nächste Familienangehörige an ihrem Unternehmen zu beteiligen, um im Interesse der gesamten Familie eine Steuerersparnis zu verwirklichen (BGH, Urt. v. 20. März 2008, aaO S. 2648 Rn. 18 m. w. N.).

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZR 153/08
    Bei seiner Beurteilung, für welche rechtliche Gestaltung sich der Kläger bei richtiger Beratung entschieden hätte, ist das Berufungsgericht mit Recht von den bestehenden Handlungsalternativen ausgegangen und hat deren objektive Rechtsfolgen mit den Handlungszielen des Klägers verglichen (BGH, Urt. v. 13. Januar 2005 - IX ZR 455/00, NJW-RR 2005, 784, 785; v. 21. Juli 2005 - IX ZR 49/02, NJW 2005, 3275, 3276; v. 18. Mai 2006 - IX ZR 53/05, NJW-RR 2006, 1645, 1646 Rn. 9).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05

    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZR 153/08
    Bei seiner Beurteilung, für welche rechtliche Gestaltung sich der Kläger bei richtiger Beratung entschieden hätte, ist das Berufungsgericht mit Recht von den bestehenden Handlungsalternativen ausgegangen und hat deren objektive Rechtsfolgen mit den Handlungszielen des Klägers verglichen (BGH, Urt. v. 13. Januar 2005 - IX ZR 455/00, NJW-RR 2005, 784, 785; v. 21. Juli 2005 - IX ZR 49/02, NJW 2005, 3275, 3276; v. 18. Mai 2006 - IX ZR 53/05, NJW-RR 2006, 1645, 1646 Rn. 9).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZR 153/08
    Der Vorwurf objektiver Willkür setzt vielmehr voraus, dass die Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 89, 1, 14).
  • BGH, 13.01.2005 - IX ZR 455/00

    Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität bei Anwaltsregress

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZR 153/08
    Bei seiner Beurteilung, für welche rechtliche Gestaltung sich der Kläger bei richtiger Beratung entschieden hätte, ist das Berufungsgericht mit Recht von den bestehenden Handlungsalternativen ausgegangen und hat deren objektive Rechtsfolgen mit den Handlungszielen des Klägers verglichen (BGH, Urt. v. 13. Januar 2005 - IX ZR 455/00, NJW-RR 2005, 784, 785; v. 21. Juli 2005 - IX ZR 49/02, NJW 2005, 3275, 3276; v. 18. Mai 2006 - IX ZR 53/05, NJW-RR 2006, 1645, 1646 Rn. 9).
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