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   BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09   

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https://dejure.org/2010,2705
BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09 (https://dejure.org/2010,2705)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2010 - V ZB 153/09 (https://dejure.org/2010,2705)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - V ZB 153/09 (https://dejure.org/2010,2705)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 50 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung gesonderter Anfechtungsklagen mehrerer Kläger gegen dieselben Wohnungseigentümerbeschlüsse; Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; WEG § 50
    Kostenerstattungsanspruch bei WEG-Anfechtungsklage mehrerer Kläger mit demselben Rechtsanwalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit von Kosten zur Rechtsverfolgung bei mehreren Anfechtungsklagen eines Rechtsanwalts gegen denselben Beschluss von Wohnungseigentümern nach Beauftragung durch mehrere Kläger; Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs einer Mehrzahl obsiegender ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kostenherabsetzung bei Beauftragung eines Rechtsanwalts durch mehrere Wohnungseigentümer zur Anfechtung derselben Beschlüsse

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beauftragung eines Rechtsanwalts in einer Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer auf Klägerseite; notwendige Kosten der Rechtsverfolgung; Kostenerstattungsanspruch einer Mehrzahl obsiegender Anfechtungskläger

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Grenzen der Mehrfachvertretungsgebühren in einem Anfechtungsverfahren; §§ 50 WEG; 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung gesonderter Anfechtungsklagen mehrerer Kläger gegen dieselben Wohnungseigentümerbeschlüsse; Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung gesonderter Anfechtungsklagen mehrerer Kläger gegen dieselben Wohnungseigentümerbeschlüsse; Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit von Kosten zur Rechtsverfolgung bei mehreren Anfechtungsklagen eines Rechtsanwalts gegen denselben Beschluss von Wohnungseigentümern nach Beauftragung durch mehrere Kläger; Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs einer Mehrzahl obsiegender ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anfechtungsklagen mehrerer Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtungsklagen mehrerer Wohnungseigentümer

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer - Anfechtungsklage gegen WEG-Beschluss

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verlierer muss bei erfolgreicher Beschlussanfechtung mehrere Anwälte zahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten mehrerer Kläger im Beschlussanfechtungsverfahren erstattungsfähig! (IMR 2010, 448)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 230
  • MDR 2010, 1286
  • NZM 2010, 789
  • ZMR 2011, 50
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2009 - V ZB 11/09

    Beschränkung der Erstattungspflicht eines Wohnungseigentümers in einem

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09
    Die Gemeinschaftlichkeit ihres Vorgehens ist institutionell gesichert; die Beauftragung des gemeinschaftlichen Rechtsanwalts erfolgt durch den Verwalter (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Juli 2009, V ZB 11/09, ZMR 2010, 51).

    So liegt es insbesondere, wenn die beklagten Wohnungseigentümer einer Anfechtungsklage entgegentreten und sich hierbei von verschiedenen Rechtsanwälten vertreten lassen (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Juli 2009, V ZB 11/09, ZMR 2010, 51).

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09
    Jede Prozesspartei ist vielmehr gehalten, die Kosten ihrer Prozessführung so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (Senat, Beschl. v. 15. März 2007, V ZB 77/06, NZM 2007, 411, 412; BGH, Beschl. v. 2. Mai 2007, XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257; MünchKomm-ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 91 Rdn. 38; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rdn. 8).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09
    Jede Prozesspartei ist vielmehr gehalten, die Kosten ihrer Prozessführung so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (Senat, Beschl. v. 15. März 2007, V ZB 77/06, NZM 2007, 411, 412; BGH, Beschl. v. 2. Mai 2007, XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257; MünchKomm-ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 91 Rdn. 38; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rdn. 8).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09
    Sie werden in dem Anfechtungsverfahren grundsätzlich von dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten (Senat, Beschl. v. 27. September 2007, V ZB 83/07, ZMR 2007, 975) und stehen jedem Kläger von Beginn des gerichtlichen Verfahrens an mit einem einheitlichen Prozessziel gegenüber.
  • LG Berlin, 14.01.2009 - 82 T 447/08
    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09
    Nach den bisher veröffentlichten Entscheidungen und der Mehrheit der Stimmen der juristischen Literatur soll § 50 WEG auch in dem umgekehrten Fall, in dem mehrere Wohnungseigentümer als Kläger gegen die übrigen Wohnungseigentümer dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen, zugunsten der übrigen Wohnungseigentümer Anwendung finden (LG Düsseldorf ZMR 2010, 143; LG Berlin ZMR 2010, 309; Jennißen/Suilmann, WEG, 2. Aufl. § 50 Rdn. 6; Timme/Elzer, WEG, § 50 Rdn. 2; Schmid, NZM 2008, 185; a.A. Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 50 Rdn. 7).
  • LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09

    Kostenerstattung für mehrere Anwälte

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09
    Nach den bisher veröffentlichten Entscheidungen und der Mehrheit der Stimmen der juristischen Literatur soll § 50 WEG auch in dem umgekehrten Fall, in dem mehrere Wohnungseigentümer als Kläger gegen die übrigen Wohnungseigentümer dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen, zugunsten der übrigen Wohnungseigentümer Anwendung finden (LG Düsseldorf ZMR 2010, 143; LG Berlin ZMR 2010, 309; Jennißen/Suilmann, WEG, 2. Aufl. § 50 Rdn. 6; Timme/Elzer, WEG, § 50 Rdn. 2; Schmid, NZM 2008, 185; a.A. Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 50 Rdn. 7).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).

    Das Beschwerdegericht hat - aus seiner Sicht folgerichtig - aber keine Feststellungen zum zeitlichen Zusammenhang der Verfahren und zu der Frage getroffen, ob der Antragsteller und seine Angehörigen von denselben Prozessbevollmächtigten vertreten wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, aaO; KG Berlin, KG-Report 2002, 172, 173; OLG München, OLG-Report 2001, 105, 106).

  • BGH, 20.05.2014 - VI ZB 9/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchlichkeit eines

    Dieser Beurteilung steht der Beschluss des V. Zivilsenats vom 8. Juli 2010 (V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14) nicht entgegen.
  • LG Berlin, 02.02.2018 - 85 S 98/16

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für die Kosten eines

    Vor dem Hintergrund, dass jedem Wohnungseigentümer ein Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung zusteht, so dass ein Anfechtungsrecht auch demjenigen Wohnungseigentümer zusteht, der für einen Beschluss gestimmt hat (BGH NJW-RR 2011, 230-231, zitiert nach juris, Rz. 11), bestand die naheliegende Gefahr der Einleitung eines gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahrens mit negativem Ausgang für die nicht anfechtenden Wohnungseigentümer als notwendige Streitgenossen.
  • BGH, 18.10.2012 - V ZB 58/12

    Kostenfestsetzung: Abzug von Mehrkosten wegen missbräuchlicher Prozessführung im

    Daraus folgt für das Kostenrecht die Verpflichtung jeder Prozesspartei, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 9).

    Gleiches gilt für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230, 231 Rn. 14; BGH, Beschlüsse vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11, MDR 2012, 1314 Rn. 10 und vom 2. Oktober 2012 - VI ZB 67/11, juris Rn. 10).

  • LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17

    Gleichgerichtete Anfechtungsklagen mehrerer Miteigentümer in

    Daher sind die bis zur Prozessverbindung anfallenden Kosten für alle Bevollmächtigten erstattungsfähig (BGH, Beschluss vom 08.07.2010, V ZB 153/09) und wurden hier auch zu Recht festgesetzt.

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde die Erstattungsfähigkeit der nach der Verbindung anfallenden Kosten auch ausdrücklich offen gelassen (BGH, Beschluss vom 08.07.2010, V ZB 153/09).

    Maßgeblicher Grund dafür, dass sich ein Wohnungseigentümer vor Erhebung der Anfechtungsklage nicht allein aus Gründen der Kostenersparnis mit anderen klagewilligen Wohnungseigentümern auf einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten einigen müsse, sei - neben dem Zeitdruck aufgrund der Anfechtungsfrist aus § 46 Abs. 2 S. 2 WEG - der Schutz der Vertrauenssphäre zwischen Anwalt und Mandant (BGH, Beschluss vom 08.07.2010, V ZB 153/09).

    Denn die Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant ist nach der Prozessverbindung nicht weniger schützenswert als zuvor (vgl. BGH, Beschluss vom 08.07.2010, V ZB 153/09).

  • LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Diese Grundsätze werden auch in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung stets betont (vgl. etwa: BGH MDR 2010, 1286).

    aa) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. BGH MDR 2010, 1286; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ; dass. MDR 2003, 1381 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

  • LAG München, 17.07.2012 - 10 Ta 281/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Diese Grundsätze werden auch in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung stets betont (vgl. etwa: BGH MDR 2010, 1286).

    aa) Die Frage der notwendigen Kostenentstehung erstreckt sich nicht nur auf die Frage, ob eine Person mehrere Ansprüche in einem einheitlichen Verfahren geltend machen muss, sondern auch auf den Fall, ob von mehreren Personen gegen ein und dieselbe Person bzw. Personen zustehende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt werden müssen (vgl. BGH MDR 2010, 1286; OLG Hamburg MDR 2004, 778 ; dass. MDR 2003, 1381 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 18. Aufl. VV 3100 Rn. 188).

  • LG Stuttgart, 29.11.2016 - 10 T 524/16

    Zu den Grenzen der Mehrfachvertretungsgebühren in einem Anfechtungsverfahren; §§

    Auch wenn in der Gesetzesbegründung (BT-Dr 16/3843, S. 28) vor allem auf die Konstellation abgestellt wird, dass die beklagten Wohnungseigentümer einer Anfechtungsklage entgegentreten und sich hierbei von verschiedenen Rechtsanwälten vertreten lassen, gilt § 50 WEG nach seinem eindeutigen Wortlaut ("Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung") auch für die Klägerseite (ebenso Hügel/Elzer, § 50 WEG Rn. 4f; BeckOK BGB/Scheel WEG § 50 Rn. 1; Suilmann in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Aufl. 2017, § 50 WEG, Rn. 6; von BGH NJW-RR 2011, 230 offengelassen).

    Die hierdurch begründeten Kosten jedes Rechtsanwalts haben die unterlegenen übrigen Wohnungseigentümer jedem Anfechtungskläger als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ebenso wie die vorgelegten Gerichtskosten zu erstatten (vgl. zum Ganzen BGH NJW-RR 2011, 230).

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 68/11

    Kostenfestsetzung: Rechtsmissbrauch durch getrennte Geltendmachung von

    a) Es erscheint allerdings fraglich, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung der Unterlassungsansprüche entstandenen erhöhten Rechtsanwaltsgebühren mit der Begründung verneint werden kann, dass diese Kosten nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - V ZB 153/09, NJW-RR 2011, 230 Rn. 14 für den Fall einer Anfechtungsklage mehrerer Kläger gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer; OLG Köln, JurBüro 2011, 536; OLG Hamburg, MDR 2003, 1381, 1382; OLG Düsseldorf, MDR 1972, 522, 523; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 91 Rn. 119 (Stand: April 2012)).
  • BGH, 29.11.2011 - VI ZB 33/10

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist für eine

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der vor Ablauf der Rechtsmittelfrist Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, wenn er nicht nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste; ihm ist nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe regelmäßig wegen der Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. Senatsbeschluss vom 27. November 2007 - VI ZB 81/06, FamRZ 2008, 400 Rn. 14; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03, NJW-RR 2004, 1218, 1219; vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06, AnwBl. 2007, 625, 626; vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW-RR 2011, 230 Rn. 16; Musielak/Grandel, ZPO, 8. Aufl., § 233 Rn. 30; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 233 Rn. 23 "Prozesskostenhilfe").
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 60/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchliche Rechtsverfolgung bei

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 61/11

    Kostenfestsetzung bzgl. des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 69/11

    Berücksichtigung einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

  • VG München, 18.08.2015 - M 8 M 15.3136

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • OLG Köln, 17.03.2015 - 9 U 152/14

    Umfang der Obliegenheit des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 67/11

    Berücksichtigung des Einwands der rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

  • LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

  • VG München, 18.08.2015 - M 8 M 15.3137

    Verbindung der Verfahren - Erinnerung

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 70/11

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Erwirken gleichlautender, auf

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 73/11

    Berücksichtigung der ungerechtfertigten Verursachung von Mehrkosten wegen

  • BPatG, 23.08.2017 - 3 Ni 6/12

    Notwendigkeit von Doppelvertretungskosten und Kosten von Privatgutachten i.R.e.

  • LG Düsseldorf, 11.05.2021 - 25 T 87/21

    Zur Kostenerstattung mehrerer Rechtsanwälte nach erfolgreicher Anfechtungsklage

  • BPatG, 23.08.2017 - 3 ZA (pat) 73/16

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren VIII - Patentnichtigkeitsklageverfahren

  • LG Berlin, 01.12.2010 - 82 T 548/10

    Zur Anwendbarkeit des § 50 WEG

  • LG München I, 11.09.2019 - 1 T 10828/19

    Kostenerstattung bei mehreren bevollmächtigten Rechtsanwälten im Rahmen von

  • LG Düsseldorf, 02.09.2010 - 25 T 423/10

    Voraussetzungen für eine Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags als

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