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   BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07   

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https://dejure.org/2010,260
BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07 (https://dejure.org/2010,260)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2010 - Xa ZR 124/07 (https://dejure.org/2010,260)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - Xa ZR 124/07 (https://dejure.org/2010,260)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, § 21 Abs 1 Nr 4 PatG, Art 2 § 6 Abs 1 S 1 Nr 3 IntPatÜbkG
    Patentgegenstand: Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung im Rahmen der Prüfung des Vorliegens einer unzulässigen Erweiterung - Fälschungssicheres Dokument

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Offenbarungsgehalts einer Patentanmeldung anhand der ursprünglich eingereichten Unterlagen; Rückgriff auf das den ursprünglich eingereichten Unterlagen einer Patentanmeldung "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmenden Wissens bei der Frage nach dem ...

  • rewis.io

    Patentgegenstand: Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung im Rahmen der Prüfung des Vorliegens einer unzulässigen Erweiterung - Fälschungssicheres Dokument

  • rewis.io

    Patentgegenstand: Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung im Rahmen der Prüfung des Vorliegens einer unzulässigen Erweiterung - Fälschungssicheres Dokument

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Offenbarungsgehalts einer Patentanmeldung anhand der ursprünglich eingereichten Unterlagen; Rückgriff auf das den ursprünglich eingereichten Unterlagen einer Patentanmeldung "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmenden Wissens bei der Frage nach dem ...

  • rechtsportal.de

    Ermittlung des Offenbarungsgehalts einer Patentanmeldung anhand der ursprünglich eingereichten Unterlagen; Rückgriff auf das den ursprünglich eingereichten Unterlagen einer Patentanmeldung "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmenden Wissens bei der Frage nach dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Voraussetzung für Unzulässigkeit einer Erweiterung der Anmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen für nichtig erklärt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 138 Abs. 1 Buchst. c EPÜ; Art. 2 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 IntPatÜbkG; § 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG
    Kein Patentschutz für Kopierschutz - wegen "Formfehler”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Patent zur Herstellung fälschungssicherer Geldscheine

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Lizenzgebühren für Euro-Scheine

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Lizenzgebühren für Euro-Scheine

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen für nichtig erklärt

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen für nichtig erklärt

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen für nichtig erklärt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 910
  • GRUR Int. 2010, 1065
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07
    Zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung gehört im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt, nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist, nicht hingegen eine weitergehende Erkenntnis, zu der der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (vgl. BGH, 16. Dezember 2008, X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Tz. 25 - Olanzapin m.w.N.).

    Zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung gehört auch im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt, nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist, nicht hingegen weitergehende Erkenntnisse, zu denen der Fachmann aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (vgl. BGHZ 179, 168 Tz. 25 - Olanzapin m.w.N.).

  • EuG, 05.09.2007 - T-295/05

    Document Security Systems / EZB - Währungsunion - Ausgabe von Euro-Banknoten -

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07
    Das Gericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen (EuG, Beschl. v. 5.9.2007 - T-295/05, Slg 2007, II-2835).
  • BGH, 14.05.2009 - Xa ZR 148/05

    Heizer

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07
    Die Änderung darf aber nicht dazu führen, dass der Gegenstand des Patents über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinaus verallgemeinert (BGH, Urt. v. 17.9.1991 - X ZR 81/90, bei Bausch, BGH 1986-1993, 620, 625) oder zu einem aliud abgewandelt wird (Sen.Urt. v. 14.5.2009 - Xa ZR 148/05, GRUR 2009, 936 Tz. 25 - Heizer).
  • BGH, 17.09.1991 - X ZR 81/90

    Nichtigkeit eines europäischen Patents (Drehereinrichtung für Webmaschinen) -

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07
    Die Änderung darf aber nicht dazu führen, dass der Gegenstand des Patents über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinaus verallgemeinert (BGH, Urt. v. 17.9.1991 - X ZR 81/90, bei Bausch, BGH 1986-1993, 620, 625) oder zu einem aliud abgewandelt wird (Sen.Urt. v. 14.5.2009 - Xa ZR 148/05, GRUR 2009, 936 Tz. 25 - Heizer).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07
    Entscheidend ist vielmehr, was der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu entnehmen ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Tz. 29 - Hubgliedertor II).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910, Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindliche Druckplatte) als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 Rn. 22, 24 - Formteil).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Entscheidend ist vielmehr, was der mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 Rn. 31 - Elektronenstrahltherapiesystem; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 46 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 - Hubgliedertor II).

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Ursprungsoffenbarung des Gegenstands eines Patentanspruchs erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen - "unmittelbar und eindeutig" (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Rn. 25 - Olanzapin; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910, Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument) - als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (Urteil vom 21. September 1993 - X ZR 50/91, Mitt.

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Der danach maßgebliche Inhalt ist anhand der Gesamtheit der ursprünglich eingereichten Unterlagen zu ermitteln (vgl. BGH, GRUR 2010, 910, 914 Rdnr. 46 - Fälschungssicheres Dokument - zu Art. 138 Abs. 1 lit. c EPÜ).

    Die Änderung darf aber - wie es der Bundesgerichtshof ausdrückt - nicht dazu führen, dass der Gegenstand des Patents über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinaus verallgemeinert oder zu einem aliud abgewandelt wird (vgl. BGH, GRUR 2009, 936, 938 Rdnr. 25 - Heizer; GRUR 2010, 910, 914 Rdnr. 46 - Fälschungssicheres Dokument jew. m. w. Nachw.).

    Der Patentanspruch darf nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, den die ursprüngliche Offenbarung aus Sicht des Fachmanns nicht "zur Erfindung gehörend" erkennen ließ (BGH, GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II; GRUR 2010, 509, 511 Rdnr. 25 - Hubgliedtor I; BGH, GRUR 2010, 513, 515 Rdnr. 28 - Hubgliedertor II; GRUR 2010, 910, 914 Rdnr. 46 - Fälschungssicheres Dokument).

    Zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung gehört auch im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt, nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist, nicht hingegen weitergehende Erkenntnisse, zu denen der Fachmann auf Grund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (BGHZ 179, 168 Rdnr. 25 = GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin, m. w. Nachw.; BGH, GRUR 2010, 910, 916 Rdnr. 62 - Fälschungssicheres Dokument).

    Der Offenbarungsbegriff ist insoweit kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zu Grunde gelegt wird (vgl. BGHZ 179, 168 Rdnr. 25 = GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin, m. w. Nachw. BGH, GRUR 2010, 910, 916 Rdnr. 62- Fälschungssicheres Dokument).

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