Rechtsprechung
BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Nr 4 WoEigG vom 01.01.1964, § 249 Abs 1 BGB, § 249 Abs 2 S 1 BGB
Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich Instandsetzungsmaßnahmen
- IWW
§ 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG, § ... 249 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 47 Satz 1 WEG, § 47 Satz 2 WEG, § 48 Abs. 5 WEG, § 62 Abs. 1 ZPO, § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 14 Nr. 4 Halbsatz 1 WEG, § 14 WEG, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 249 ff. BGB, § 14 Nr. 4 WEG, §§ 262 ff. BGB, § 264 Abs. 2 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
WEG a. F. § 14 Nr. 4; BGB § 249
Eigentümergemeinschaft und Wiederherstellung des Sondereigentums - rewis.io
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
WEG greift bei Instandsetzung in das Sondereigentum ein - Beschluss zur Wiederherstellung des Sondereigentums zulässig; $ 14 Nr. 4 WEG a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG a.F. § 14 Nr. 4 ; BGB § 249 Fa
Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Wiederherstellung des Sondereigentums - rechtsportal.de
WEG a.F. § 14 Nr. 4 ; BGB § 249 Fa
Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Wiederherstellung des Sondereigentums - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gemeinschaft ist auch für Wiederherstellung des Sondereigentums zuständig!
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beschlusskompetenz für Wiederherstellung des Sondereigentums - ja, im Sonderfall! (IMR 2022, 406)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 17.01.2020 - 73 C 71/16
- LG Berlin, 03.09.2021 - 85 S 13/20
- BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1598
- MDR 2022, 1471
- NZM 2022, 806
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 13.01.2023 - V ZR 43/22
Anfechtungsklage gegen die übrigen Eigentümer wahrt nicht die Klagefrist
(1) Bei der Beschlussmängelklage nach dem Wohnungseigentumsgesetz können die jeweils geltend gemachten Beschlussmängelgründe abtrennbare Teile des Streitstoffs darstellen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juli 2022 - V ZR 207/21, ZWE 2022, 403 Rn. 7). - BGH, 13.10.2022 - V ZA 10/22
Zurückweisung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das …
Dass die Beschränkung der Zulassung nicht in dem Tenor der Beschwerdeentscheidung enthalten ist, ist unschädlich, da es für eine Beschränkung genügt, wenn diese sich - wie hier - mit hinreichender Deutlichkeit aus den Entscheidungsgründen ergibt, weil sich die als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs stellt (vgl. nur Senat, Urteil vom 8. Juli 2022 - V ZR 207/21, juris Rn. 7). - LG Berlin, 31.01.2023 - 55 S 28/22
Sonderumlage trotz fehlerhaften Verteilungsschlüssels wirksam?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs waren die Eigentümergemeinschaften, die unter Geltung des Wohnungseigentumsgesetzes in der bis zum 30.11.2020 geltenden Fassung Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum beschlossen haben, die notwendigerweise Substanzeingriffe auch am Sondereigentum erfordert haben, befugt, zugleich auch diejenigen Maßnahmen zu beschließen, die zur Wiederherstellung des Sondereigentums erforderlich sind (BGH v. 8.7.2022 - V ZR 207/21, NJW-RR 2022, 1598, Rn. 14).