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BGH, 08.08.1956 - 2 StR 147/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
Auszug aus BGH, 08.08.1956 - 2 StR 147/56
In dem zum Abdruck bestimmten Urteil 2 StR 87/55 vom 6. Juli 1956 hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen, daß jemand, der ohne Erlaubnis und damit in der Regel auch ohne Bezugschein Stoffe und Zubereitungen im Sinne des § 1 OpiumG erwirbt, nur gegen die Erlaubnis- nicht auch gegen die Bezugscheinpflicht verstößt.