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BGH, 08.08.1984 - 3 StR 257/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begründung einer Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs bei inaktivem Dabeisein unter dem Gesichtpunkt der psychischen Beihilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82
Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten …
Auszug aus BGH, 08.08.1984 - 3 StR 257/84
So ist insbesondere nicht etwa festgestellt - was die Annahme eines Landfriedensbruchs in der Form psychischer Beihilfe hätte nahelegen können - daß sich die Angeklagte innerhalb des großen Demonstrationszuges einer besonders aktiven Teilgruppe angeschlossen hätte, aus der heraus Gewalttätigkeiten begangen wurden, und dort während schwerer gewaltsamer Auseinandersetzungen ohne äußeren Zwang verblieben wäre (vgl. das zu § 830 BGB ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1984 - VI ZR 37/82 - in NJW 1984, 1226, 1232).