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   BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94   

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https://dejure.org/1994,3735
BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94 (https://dejure.org/1994,3735)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1994 - 1 StR 477/94 (https://dejure.org/1994,3735)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1994 - 1 StR 477/94 (https://dejure.org/1994,3735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schutzzweck des § 181 Strafgesetzbuch (StGB) - Begehung des versuchten schweren Menschenhandels durch das durch körperliche Gewalt erzwungene Abliefern von Prostitutionseinnahmen einer der Prostitution nachgehenden Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 181

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 224
  • StV 1995, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Auszug aus BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94
    Da die Strafkammer Tateinheit zwischen sämtlichen vom Angeklagten verwirklichten Delikten bejaht hat, konnte das Urteil insgesamt keinen Bestand haben (BGH NJW 1993, 2252 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.11.1985 - 2 StR 523/85

    Bestimmung zur Fortsetzung der Prostitution

    Auszug aus BGH, 08.08.1994 - 1 StR 477/94
    Er schützt darüberhinaus auch Personen, die bisher der Prostitution nachgehen, diese Tätigkeit aber aufgeben wollen, davor, diese Tätigkeit fortsetzen zu müssen, sowie der Prostitution nachgehende Personen davor, zu einer andersartigen, von ihnen nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung gezwungen zu werden (vgl. BGHSt 33, 353, 355; Dencker NStZ 1989, 249, 251; Lackner, StGB 20. Aufl. § 181 Rdn. 4 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96

    Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der

    Mit der die Strafbarkeit ausdehnenden Neufassung des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB wollte der Gesetzgeber das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung auch solcher Personen besser schützen, die bereits der Prostitution nachgehen (BT-Drucks. 12/2046 S. 4, 7; BT-Drucks. 12/2589 S. 8, 9; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96 - BGHR StGB § 181 Nr. 1 Prostitution 1 m.w.Nachw.; Lackner aaO § 181 Rdn. 4; Laufhütte aaO § 181 Rdn. 4; kritisch: F.-C. Schroeder JZ 1995, 231).
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 199/01

    Prostitution; Schwerer Menschenhandel (Schutzgut der sexuellen Selbstbestimmung);

    Diese Vorschrift schützt eine Person, die der Prostitution bereits nachgeht, davor, daß sie nicht zu einer andersartigen, von ihr nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung genötigt wird (vgl. BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1; BGH, Beschl. vom 16. April 1996 - 4 StR 77/96).
  • BGH, 16.04.1996 - 4 StR 77/96

    Prostitution - Ablieferung der Prostitutionseinnahmen - Fortsetzung der nicht

    Er schützt darüber hinaus auch Personen, die bisher der Prostitution nachgehen, sie aber aufgeben wollen, davor, diese Tätigkeit fortsetzen zu müssen, sowie der Prostitution nachgehende Personen davor, zu einer andersartigen, von ihnen nicht gewollten Form der Prostitutionsausübung gezwungen zu werden (BGHR StGB § 181 Abs. 1 Nr. 1 Prostitution 1 mit weit. Nachw.).
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