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BGH, 08.08.2001 - 2 StR 124/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 323c StGB; § 261 StPO
Unterlassene Hilfeleistung (Kein Unglücksfall bei nur leichter Verletzung); Überzeugungsbildung (Aussage gegen Aussage) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unterlassene Hilfeleistung - Unglücksfall - Gefährliche Körperverletzung - Schwerer Raub - Revision - Rechtliche Würdigung - Sachrüge - Beweiswürdigung
- Judicialis
StGB § 323 c
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00
Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage …
Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 124/01
Der Tatrichter muß jedoch erkennen lassen, daß er alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 15, 17, 23 m.w.N.). - BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86
'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB, …
Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 124/01
Für den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung fehlt es bereits an einem Unglücksfall im Sinne von § 323 c StGB, weil das Tatopfer nach den Urteilsfeststellungen lediglich leichtere Verletzungen erlitt (vgl. hierzu BGHR StGB § 323 c Unglücksfall 1). - BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98
Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige …
Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 124/01
Der Tatrichter muß jedoch erkennen lassen, daß er alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 15, 17, 23 m.w.N.). - BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87
Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür …
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98
Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches …
Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 124/01
Der Tatrichter muß jedoch erkennen lassen, daß er alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 15, 17, 23 m.w.N.).