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   BGH, 08.08.2006 - 3 StR 212/06   

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https://dejure.org/2006,9449
BGH, 08.08.2006 - 3 StR 212/06 (https://dejure.org/2006,9449)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2006 - 3 StR 212/06 (https://dejure.org/2006,9449)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2006 - 3 StR 212/06 (https://dejure.org/2006,9449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 169 GVG; § 274 StPO; § 52 StPO; § 261 StPO; § 253 Abs. 1 StPO
    Verwertungsverbot (kindlicher Zeuge; Zeugnisverweigerungsrecht; Belehrung des Ergänzungspflegers); Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung; Öffentlichkeit des Verfahrens (Wiederherstellung); Sitzungsprotokoll (Entwurf; endgültige Fassung mit drei Änderungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Ergänzungspflegers in einem gegen den Vater der Zeugin gerichteten Strafverfahren; Notwendige Zustimmung zur Vernehmung; Belehrung der Ergänzungspflegerin; Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 261; ; GVG § 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2
    Tatsachenvortrag aus einem Protokollentwurf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1977 - 5 StR 191/77

    Verfahrensfehler bei Ausschluss der Öffentlichkeit - Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 08.08.2006 - 3 StR 212/06
    Damit ist vermerkt, dass nach der Zeugenvernehmung in öffentlicher Sitzung weiterverhandelt worden ist (vgl. BGH, Beschl. vom 19. April 1977 - 5 StR 191/77 - bei Holtz MDR 1977, 810).
  • BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90

    Verwertung der Angaben eines Angehörigen bei unterbliebener Belehrung über das

    Auszug aus BGH, 08.08.2006 - 3 StR 212/06
    Aus all dem ergibt sich für den Senat, dass sie das Weigerungsrecht gekannt hat und der Zeugenaussage auch bei ordnungsgemäßer Belehrung zugestimmt hätte (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5).
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