Rechtsprechung
BGH, 08.08.2006 - 3 StR 212/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 169 GVG; § 274 StPO; § 52 StPO; § 261 StPO; § 253 Abs. 1 StPO
Verwertungsverbot (kindlicher Zeuge; Zeugnisverweigerungsrecht; Belehrung des Ergänzungspflegers); Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung; Öffentlichkeit des Verfahrens (Wiederherstellung); Sitzungsprotokoll (Entwurf; endgültige Fassung mit drei Änderungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Ergänzungspflegers in einem gegen den Vater der Zeugin gerichteten Strafverfahren; Notwendige Zustimmung zur Vernehmung; Belehrung der Ergänzungspflegerin; Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344 Abs. 2
Tatsachenvortrag aus einem Protokollentwurf - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.04.1977 - 5 StR 191/77
Verfahrensfehler bei Ausschluss der Öffentlichkeit - Anforderungen an den …
Auszug aus BGH, 08.08.2006 - 3 StR 212/06
Damit ist vermerkt, dass nach der Zeugenvernehmung in öffentlicher Sitzung weiterverhandelt worden ist (vgl. BGH, Beschl. vom 19. April 1977 - 5 StR 191/77 - bei Holtz MDR 1977, 810). - BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90
Verwertung der Angaben eines Angehörigen bei unterbliebener Belehrung über das …
Auszug aus BGH, 08.08.2006 - 3 StR 212/06
Aus all dem ergibt sich für den Senat, dass sie das Weigerungsrecht gekannt hat und der Zeugenaussage auch bei ordnungsgemäßer Belehrung zugestimmt hätte (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5).