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   BGH, 08.08.2017 - X ZR 87/15   

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https://dejure.org/2017,35242
BGH, 08.08.2017 - X ZR 87/15 (https://dejure.org/2017,35242)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2017 - X ZR 87/15 (https://dejure.org/2017,35242)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2017 - X ZR 87/15 (https://dejure.org/2017,35242)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 PatG, § 22 PatG
    Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit der Beschränkung eines Patents

  • IWW

    § 118 Abs. 4 Satz 1 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 92 Abs. 1, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Streitpatent betreffend ein Verarbeitungssystem mit einem optischen Gerät, einer Verarbeitungsvorrichtung und einer Ausgabevorrichtung; Bereitstellung zusätzlicher Informationen auf der Oberfläche eines Mediums über die dort präsentierte Hauptinformation hinaus unter ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit der Beschränkung eines Patents

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitpatent betreffend ein Verarbeitungssystem mit einem optischen Gerät, einer Verarbeitungsvorrichtung und einer Ausgabevorrichtung; Bereitstellung zusätzlicher Informationen auf der Oberfläche eines Mediums über die dort präsentierte Hauptinformation hinaus unter ...

  • rechtsportal.de

    PatG § 118 Abs. 4 S. 1
    Streitpatent betreffend ein Verarbeitungssystem mit einem optischen Gerät, einer Verarbeitungsvorrichtung und einer Ausgabevorrichtung; Bereitstellung zusätzlicher Informationen auf der Oberfläche eines Mediums über die dort präsentierte Hauptinformation hinaus unter ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09

    Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme

    Auszug aus BGH, 08.08.2017 - X ZR 87/15
    Auch in diesem Zusammenhang muss die beanspruchte Erfindung jedoch in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellen, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 25. November 2014 - X ZR 119/09, GRUR 2015, 249 Rn. 27 - Schleifprodukt).
  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BGH, 08.08.2017 - X ZR 87/15
    Im Nichtigkeitsverfahren ist eine Prüfung der Klarheit jedenfalls insoweit nicht statthaft, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 31 - Fugenband).
  • BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92

    "Tracheotomiegerät"; Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Säumnis

    Auszug aus BGH, 08.08.2017 - X ZR 87/15
    Dass die Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht erschienen ist, steht gemäß § 118 Abs. 4 Satz 1 PatG einer Entscheidung durch streitiges Urteil nicht entgegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 08.08.2017 - X ZR 87/15
    Dienen Merkmale eines Ausführungsbeispiels, die zusammen, aber auch je für sich den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, so ist es grundsätzlich zulässig, das Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale in den Patentanspruch zu beschränken (ständige Rechtsprechung seit BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; vgl. aus neuerer Zeit etwa Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 23 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BGH, 08.08.2017 - X ZR 87/15
    Auch in diesem Zusammenhang muss die beanspruchte Erfindung jedoch in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellen, die der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 25. November 2014 - X ZR 119/09, GRUR 2015, 249 Rn. 27 - Schleifprodukt).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 08.08.2017 - X ZR 87/15
    Dienen Merkmale eines Ausführungsbeispiels, die zusammen, aber auch je für sich den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, so ist es grundsätzlich zulässig, das Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale in den Patentanspruch zu beschränken (ständige Rechtsprechung seit BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; vgl. aus neuerer Zeit etwa Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 = GRUR 2014, 542 Rn. 23 - Kommunikationskanal).
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