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   BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18   

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https://dejure.org/2018,30765
BGH, 08.08.2018 - 2 StR 131/18 (https://dejure.org/2018,30765)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2018 - 2 StR 131/18 (https://dejure.org/2018,30765)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2018 - 2 StR 131/18 (https://dejure.org/2018,30765)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
    Revisionsbegründung (Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Rüge eines zu Unrecht angenommenen Beweisverwertungsverbotes; zusätzliches Erfordernis der Anbringung einer zulässigen Verfahrensrüge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 352 Abs. 1 StPO, § 244 Abs. 3 bis Abs. 5 StPO, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung der Ergebnisse einer Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines Beweisverwertungsverbots; Willkür einer allein auf die Angaben eines anonymen Anrufers gestützten Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnung

  • rewis.io

    Anforderungen an die Rüge eines Beweisverwertungsverbots

  • ra.de
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Annahme eines Beweisverwertungsverbots im Rahmen der Sachrüge nicht zu prüfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nichtberücksichtigung der Ergebnisse einer Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines Beweisverwertungsverbots; Willkür einer allein auf die Angaben eines anonymen Anrufers gestützten Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Annahme eines Beweisverwertungsverbots im Rahmen der Sachrüge nicht zu prüfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensrügen, Beweisverwertungsverbot - und die erforderliche Revisionsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 107
  • NStZ 2019, 171
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    Dass sich das Landgericht in den Urteilsgründen nach § 267 StPO nicht zu solchen Verfahrensfragen äußern muss (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2019 - 2 StR 131/18, NStZ 2019, 107 mwN), begründet keine Gehörsverletzung.
  • BVerwG, 25.05.2022 - 2 WRB 2.21

    Kommandeure müssen bei privaten Internetauftritten die Auswirkungen auf ihr

    Es bestimmt den Umfang des Beweismaterials, den das Tatgericht auf seinem Weg zur Urteilsfindung benutzen darf (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 1964 - 3 StR 60/63 - BGHSt 19, 273 und vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18 - NStZ 2019, 107 Rn. 14, 16).
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 519/19

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Öffentlichkeit eines Verkehrsraumes:

    Für den Revisionsvortrag wesentliche Schriftstücke oder Aktenstellen sind im Einzelnen zu bezeichnen und zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 135/18; vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18, Rn. 8; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 319; vgl. auch LR-StPO/Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 372; KK-StPO/Krehl, 7. Aufl., § 244 Rn. 224).
  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 93/22

    Verfahrensrüge: Verwertung von EncroChat-Daten - (Hohe) Anforderungen an die

    Dies gilt auch, wenn ein Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot gerügt wird (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 135/18 Rn. 15 f.; Urteil vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18 Rn. 8 f.).

    Um die oben dargelegten Anforderungen an eine entsprechende Rüge zu erfüllen, sind die nach ihrer Angriffsrichtung wesentlichen Schriftstücke oder Aktenstellen im Einzelnen zu bezeichnen und - in der Regel durch wörtliche Zitate beziehungsweise eingefügte Abschriften oder Ablichtungen - zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18 Rn. 8 mwN; Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14 Rn. 13).

  • OLG Hamm, 28.01.2021 - 4 RBs 3/21

    "Ansammlungsverbot" gemäß CoronaSchVO NRW rechtsgültig

    Da es sich bei der Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbotes um eine Frage des Verfahrensrechts handelt, ist die Rüge der unzulässigen Verwertung eines Beweismittels durch die Erhebung einer den Anforderungen des § 79 OWiG i.V.m. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO entsprechenden Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 08.08.2018 - 2 StR 131/18 -).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 135/18

    Revisionsbegründung (Anforderungen an den Revisionsvortrag: Darlegung

    Für den Revisionsvortrag wesentliche Schriftstücke oder Aktenstellen sind im Einzelnen zu bezeichnen und zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18, Rn. 8; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 319; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06, NJW 2007, 3010, 3011, jeweils mwN; vgl. auch LR-StPO/ Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 372; SSW-StPO/Sättele, 3. Aufl., § 244 Rn. 249; KK-StPO/Krehl, 7. Aufl., § 244 Rn. 224).

    Diese Anforderungen gelten auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschwerdeführerin rügt, das Gericht habe zu Unrecht das Vorliegen eines Verwertungsverbotes für ein Beweismittel angenommen, das auf Grund einer Wohnungsdurchsuchung erlangt wurde (BGH, Urteil vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18, Rn. 9).

    Ist die Annahme eines Beweisverwertungsverbots - wie hier - tragender Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags (zu den Darlegungsanforderungen bei einer insoweit erhobenen Aufklärungsrüge vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2018 aaO), sind regelmäßig Beweisantrag und Ablehnungsbeschluss im Wortlaut mitzuteilen, da sich die Fehlerhaftigkeit der Annahme eines Beweisverwertungsverbots als Grundlage für die Zurückweisung des Beweisantrags bereits allein aus dessen Begründung ergeben kann (BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14 aaO).

  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 314/20

    Verwertungsverbot bei Heranziehung getilgter Vorstrafen (Sachrüge;

    Beweisverwertungsverbote wie das in Rede stehende sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nur auf eine Verfahrensrüge hin zu beachten, denn sie betreffen den Weg, auf dem das Gericht zu seiner Überzeugungsbildung kommt und gehören deshalb dem Verfahrensrecht an (BGH, Urteil vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18, NStZ 2019, 171 m. Anm. Ventzke; vgl. zur Abgrenzung allgemein auch MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 337 Rn. 43 ff.; LRStPO/Franke, 26. Aufl., § 337 Rn. 41 ff.; SSWStPO/Momsen, 4. Aufl., § 337 Rn. 13 ff.; KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 337 Rn. 27; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 337 Rn. 8; Schäfer, aaO; Jähnke in Festschrift für Meyer-Goßner, 2001, 559; Schneider, NStZ 2019, 324; El Ghazi, Die Zuordnung von Gesetzesverletzungen zu Sach- und Verfahrensrüge in der strafprozessualen Revision, 2014; ders., GA 2020, 439; Walter, ZStW 2016, 824).

    Zu verlangen, dass alle diese Tatsachen zur Klärung der Frage eines Beweisverwertungsverbots in den Urteilsgründen darzulegen und vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin gleichsam "von Amts wegen' zu prüfen sind (vgl. BGH, aaO), widerspricht dem Charakter von Beweisverwertungsverboten und den sonst gestellten Anforderungen an die Darstellung von Verfahrensvorgängen im Urteil (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18, aaO).

  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 340/21

    StPO: Verwertbarkeit einer Bild-Ton-Aufzeichnung - Ist der Zeuge ordnungsgemäß

    Auf die Sachrüge hin ist dem Senat eine Überprüfung der - sachlich-rechtlich nicht gebotenen (vgl. zutr. H.-Chr. Schmidt, NStZ 2022, 595, 597 mwN) - Feststellungen und Wertungen des Tatgerichts zum angenommenen Verwertungsverbot nicht eröffnet (vgl. BGH, Urteil vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18, NStZ 2019, 107, 108; ebenso Mosbacher, NJW 2007, 3686; Radtke, NStZ 2017, 182; H.-Chr. Schmidt, NStZ 2022, 595, 598).
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Für den Revisionsvortrag wesentliche Schriftstücke oder Aktenstellen sind im Einzelnen zu bezeichnen und zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 135/18; vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18 Rn. 8; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 319; vgl. auch LR-StPO/Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 372; KK-StPO/Krehl, 7. Aufl., § 244 Rn. 224).
  • BayObLG, 30.09.2022 - 201 StRR 58/22

    Umfang des Revisionsbegehrens der Staatsanwaltschaft - Auslegung der Sachrüge

    Die Prüfung, ob die Feststellungen und Wertungen des Tatgerichts die unterbliebene Beweiserhebung rechtfertigen, ist dem Revisionsgericht grundsätzlich nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge, nicht aber auf die Sachrüge hin eröffnet (BGH, Urt. v. 08.08.2018 - 2 StR 131/18 = NStZ 2019, 107 = BGHR StPO § 344 Abs. 2 S. 2 Verwertungsverbot 13 unter Aufgabe der früheren Rspr. BGH, Urt. v. 15.11.2017 - 2 StR 128/17 = NStZ-RR 2018, 84 = StraFo 2018, 155 = NStZ 2018, 296 = BeckRS 2017, 139900).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21

    Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus

  • BGH, 12.12.2019 - 5 StR 464/19

    Eigennützigkeit als Voraussetzung des (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens mit

  • OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 1 Ss 71/20

    Unerlaubter Umgang mit Abfällen; Bildung von Sickerwasser durch gelagerten Abfall

  • OLG Zweibrücken, 29.08.2019 - 1 OWi 2 SsBs 68/19

    Prüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 250/19

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Begründung)

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