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   BGH, 08.09.1967 - 4 StR 329/67   

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https://dejure.org/1967,1682
BGH, 08.09.1967 - 4 StR 329/67 (https://dejure.org/1967,1682)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1967 - 4 StR 329/67 (https://dejure.org/1967,1682)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1967 - 4 StR 329/67 (https://dejure.org/1967,1682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung eines aus der Strafkammer ausgeschiedenen Gerichtsassessors an der Hauptverhandlung - Hingabe eines Wechsels an Stelle von Bargeld als Beweisanzeichen für betrügerische Absichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 2367
  • MDR 1968, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1955 - 4 StR 286/55
    Auszug aus BGH, 08.09.1967 - 4 StR 329/67
    Scheidet ein richterliches Mitglied im Laufe des Geschäftsjahres auf Grund eines Beschlusses des Präsidiums gemäß § 63 Abs. 2 GVG aus der Strafkammer aus, so kann er an der Hauptverhandlung einer Strafsache, die unter seiner Mitwirkung vor seinem Ausscheiden begonnen hatte, bis zu ihrer Beendigung mitwirken (Fortbildung von BGHSt 8, 250 [BGH 20.10.1955 - 4 StR 286/55]).

    Dieser Fall ist rechtlich nicht anders zu beurteilen, als wenn eine Haupt Verhandlung vor dem Ende des Geschäftsjahres begonnen und im neuen Geschäftsjahr fortgesetzt wird (BGHSt 8, 250 [BGH 20.10.1955 - 4 StR 286/55]).

  • BGH, 02.04.1981 - III ZB 1/81

    Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in NJW 1967, 2367 und NJW 1977, 765 kann die Beschwerde nichts für sich herleiten.
  • OLG Stuttgart, 20.01.1976 - 8 W 6/76

    Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einem abgeschlossenen Vergleich;

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch wesentlich von dem Falle, daß ein richterliches Mitglied einer Strafkammer, das aus dieser ausscheidet, an der Hauptverhandlung in einer Strafsache, die unter seiner Mitwirkung vor seinem Ausscheiden begonnen hatte, bis zu ihrer Beendigung mitwirken, darf (BGH, NJW 1967, 2367).
  • BGH, 12.11.1979 - 3 StR 415/79

    Verstoß gegen den Zweifelsgrundsatz durch die Ablehnung die schwierige

    Die Verurteilung und alle damit in Zusammenhang stehenden, den Angeklagten belastenden Erwägungen setzen einen zur vollen Überzeugung des Tatrichters festgestellten, d.h. bewiesenen Sachverhalt voraus; ein nur für möglich gehaltener (vermeintlich zugunsten des Angeklagten unterstellter) Sachverhalt genügt nicht (vgl. BGH NJW 1957, 1643; NJW 1967, 2367; BGH bei Holtz, MDR 1978, 460 und 1979, 637).
  • BGH, 06.05.1976 - 4 StR 702/75

    Verkündung eines Urteils in Abwesenheit des Angeklagten - Abwesenheit des

    Eine Verurteilung ist nur zulässig aufgrund eines zur vollen Überzeugung des Tatrichters festgestellten, d.h. bewiesenen, nicht aufgrund eines (vermeintlich zu Gunsten des Angeklagten) nur für möglich gehaltenen Sachverhalts (vgl. BGH NJW 1957, 1643; NJW 1967, 2367 Nr. 14 mit weiteren Nachweisen).
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