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   BGH, 08.09.1967 - 4 StR 81/67   

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https://dejure.org/1967,1274
BGH, 08.09.1967 - 4 StR 81/67 (https://dejure.org/1967,1274)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1967 - 4 StR 81/67 (https://dejure.org/1967,1274)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1967 - 4 StR 81/67 (https://dejure.org/1967,1274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitverschulden an einem Verkehrsunfall wegen einer rücksichtslosen Handlungsweise durch unterlassene Beleuchtung eines Anhängers - Verurteilung wegen grob fahrlässiger Verursachung eines Verkehrsunfalls - Berücksichtigungsfähige Faktoren für die Berechnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 1

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 08.09.1967 - 4 StR 81/67
    Mit der Aufhebung im Strafausspruch entfällt auch die Maßnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis (BGHSt 14, 381, 382) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 221/60] , obgleich insoweit kein Rechtsfehler vorliegt.
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.09.1967 - 4 StR 81/67
    Wenn das Landgericht in diesem unbekümmerten Verhalten "zumindest eine Gleichgültigkeit" sieht und es als grob verkehrswidrig und rücksichtslos i.S. des § 315 c Abs. 1 Ziff. 2 StGB einstuft, so steht es damit in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 5, 392; VRS 16, 354, 356).
  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 30/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.09.1967 - 4 StR 81/67
    Wenn das Landgericht in diesem unbekümmerten Verhalten "zumindest eine Gleichgültigkeit" sieht und es als grob verkehrswidrig und rücksichtslos i.S. des § 315 c Abs. 1 Ziff. 2 StGB einstuft, so steht es damit in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 5, 392; VRS 16, 354, 356).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 26 U 11/23

    Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen alkoholisierten Fahrer

    Wie oben bereits erwähnt, setzt eine Berufung eines Verkehrsteilnehmers auf den Vertrauensgrundsatz voraus, dass sich der betreffende Verkehrsteilnehmer selbst regelgerecht verhält, also nicht eine zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer bestimmte Norm verletzt (vgl. dazu - neben den obigen Nachweisen - etwa noch BGH, Urteil vom 04.07.1957 - 4 StR 190/57 -, VRS 13, 255; Urteil vom 06.02.1958 - 4 StR 687/57 -, juris; Urteil vom 15.11.1966 - VI ZR 57/65 -, VersR 1967, 157; Urteil vom 08.09.1967 - 4 StR 81/67 -, VRS 33, 368, 370; Urteil vom 10.04.1968 - 4 StR 62/68 -, NJW 1968, 1532, 1533; Urteil vom 03.11.1970 - VI ZR 65/69 -, VersR 1971, 179; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.1999 - 3 Ss 43/99 -, NStZ-RR 2000, 141, 143; Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 222, Rdnr. 14; Puppe, Jura 1998, 21, 23).
  • OLG Stuttgart, 30.01.1974 - 13 U 125/73

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein infolge eines Wendeversuchs quer

    Auch wenn der klägerische Fahrer H eine über diesen Anhalteweg hinausgehende weitere Sicht gehabt haben sollte, etwa weil das Abblendlicht des klägerischen Pkw mit asymetrischen Scheinwerfern ausgestattet war, deren Abblendlicht in der Regel bis 75 m reicht (vgl. BGH VRS 33, 368), und er deshalb den Pkw des Beklagten im Abblendlicht des klägerischen Pkw rechtzeitig erkennen konnte, bleibt dann der Vorwurf, den in seinem Abblendlicht erkennbaren Pkw zu spät bemerkt oder zu spät hierauf reagiert zu haben.
  • OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99

    Zur Frage der Vorhersehbarkeit bei fahrlässiger Tötung.

    Auf den Vertrauensgrundsatz kann sich nämlich derjenige nicht berufen, welcher sich selbst verkehrswidrig verhält (BGH, Beschlüsse vom 08.09.1967, 4 StR 81/67, und 06.02.1958, 4 StR 687/67; OLG Sachsen-Anhalt NStZ-RR 1996, 229).
  • OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen (behaupteter)

    Mit nicht ungewöhnlichen Fahrbahnhindernissen - wie hier der Sperrschranke - hat der Kraftfahrer aber nachts auch im unbeleuchteten Zustand zu rechnen (BGH VRS 33, 368 [BGH 08.09.1967 - 4 StR 81/67] ; OLG Hamm NZV 1999, 128; OLG Zweibrücken NZV 1993, 153; OLG Frankfurt NZV 1990, 154).
  • BGH, 10.04.1968 - 4 StR 62/68

    Omnibus an Haltestelle - Vorbeifahrender Kraftfahrer - Sicherheitsabstand -

    Auch bei einem groben Verschulden des anderen Unfallbeteiligten kann sich nur der auf den Vertrauensgrundsatz berufen, der sich selbst verkehrsgerecht verhält (hierzu BGH DAR 1954, 58; BGH VRS 13, 225; 14, 294, 295; 33, 368, 370).
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 98/68

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, sich infolge

    zu beanstandenden Ansicht des Berufungsgericht mit Rücksicht auf das eingeschaltete asymmetrische Abblendlicht und bei den guten Sichtverhältnissen, die in der sternklaren Nacht herrschten, eine Geschwindigkeit von 70 km/st einhalten dürfen, um noch "auf Sicht" fahren zu können (vgl. das Urteil des BGH vom 8. September 1967 - 4 StR 81/67 - VHS 33, 368), Daß Thaler mit einer überhöhten Geschwindigkeit gefahren ist, hat das Berufungsgericht bei der Abwägung nach § 17 StVG unberücksichtigt gelassen, weil es sich nicht davon hat überzeugen können, daß dieser Verkehrsverstoß und die darauf beruhende Erhöhung der Betriebsgefahr des Fahrzeugs mitursächlich für den Unfall waren.
  • BGH, 05.04.1968 - 4 StR 664/67

    Überhöhte Geschwindigkeit - Anhalteweg - Sichtweite - Strecke ohne Hindernisse

    Hätte der Angeklagte die nach § 9 Abs. 4 Nr. 1 StVO zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, so könnte er den Vertrauensgrundsatz nicht für sich beanspruchen, weil er sich, dann selbst verkehrswidrig verhalten hätte (BGH VRS 33, 368, 370).
  • LG Duisburg, 05.09.2005 - 2 O 143/03

    Anforderungen an die Substantiierung des Vorliegens eines Anspruchs auf Zahlung

    Mit verunglückten Menschen auf der Fahrbahn muss sogar ein Autofahrer rechnen, der bei Dunkelheit die Autobahn befährt (vgl. BGH VRS 33, 368 ff; BGHST 16, 145 ff).
  • LG Essen, 07.02.2002 - 10 S 441/01
    Das gilt auch auf Fernstraßen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 3 Rdn. 14 u. 15 m.w.N.; BGH in VRS 33, Seite 368).
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