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   BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93   

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BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93 (https://dejure.org/1993,562)
BGH, Entscheidung vom 08.09.1993 - 3 StR 341/93 (https://dejure.org/1993,562)
BGH, Entscheidung vom 08. September 1993 - 3 StR 341/93 (https://dejure.org/1993,562)
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Brandretter

§ 222 StGB, Zurechnung, Selbstgefährdung, Schutzzweck

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; § 306 Nr. 2 StGB; § 307 Nr. 1 StGB
    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach vorheriger gefährlicher Brandstiftung; Kausalität: Unbeachtlichkeit der hypothetischen Kausalität; Vorhersehbarkeit; bewusste Selbstgefährdung; offensichtlich unverhältnismäßiges und sinnloses ...

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Tötung - Brandstiftung - Rettungshandlungen - Zurechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Brandstiftung: Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur strafrechtlichen Zurechnung der durch Rettungshandlungen ausgelösten Schädigung eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eingreifen von Berufsrettern

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 322
  • NJW 1994, 205
  • NJW 1995, 240
  • MDR 1994, 82
  • NStZ 1994, 338 (Ls.)
  • NStZ 1994, 83
  • StV 1995, 77
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
    Nicht erforderlich ist dabei, daß er die Folgen seiner Tat in Einzelheiten voraussehen konnte; es genügt, daß sie in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 37, 179, 180; BGH NStZ 1981, 350).

    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, die Zurechnung des Todes entfalle nicht unter dem Gesichtspunkt der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff.; 36, 1, 17, 18; 37, 179, 180 ff.; BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25, 26; 1986, 266, 267; 1987, 406; Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181 ff.; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79 ff.; Cramer in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 15 StGB Rdn. 157 - jeweils m.w.N.).

    Sie findet beispielsweise keine Anwendung, wenn sich aus dem Schutzzweck der Norm ergibt, daß der Veranlasser der Gefahr für daraus resultierende Selbstgefährdungen anderer einzustehen hat (vgl. BGHSt 37, 179, 180 ff.).

    Diese Entscheidung läßt ausdrücklich offen, ob die dort entwickelten Grundsätze bei anders gelagerten Fällen Anwendung finden (BGH aaO S. 264; 266/267; vgl. auch BGHSt 37, 179, 180 ff.).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, die Zurechnung des Todes entfalle nicht unter dem Gesichtspunkt der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff.; 36, 1, 17, 18; 37, 179, 180 ff.; BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25, 26; 1986, 266, 267; 1987, 406; Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181 ff.; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79 ff.; Cramer in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 15 StGB Rdn. 157 - jeweils m.w.N.).

    Die an einem Fall wie BGHSt 32, 262 ff. (das Tatopfer starb nach gemeinsamem einverständlichem Betäubungsmittelgenuß an einer Überdosis des injizierten Heroins) entwickelte Rechtsprechung kann indes nicht schematisch auf Fälle übertragen werden, in denen durch ein deliktisches Verhalten eines Täters ein Dritter zu einer sich selbstgefährdenden Handlung veranlaßt worden ist.

    Mit dieser Beurteilung weicht der Senat nicht von BGHSt 32, 262 ff. ab.

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, die Zurechnung des Todes entfalle nicht unter dem Gesichtspunkt der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff.; 36, 1, 17, 18; 37, 179, 180 ff.; BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25, 26; 1986, 266, 267; 1987, 406; Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181 ff.; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79 ff.; Cramer in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 15 StGB Rdn. 157 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81

    Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
    Nicht erforderlich ist dabei, daß er die Folgen seiner Tat in Einzelheiten voraussehen konnte; es genügt, daß sie in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 37, 179, 180; BGH NStZ 1981, 350).
  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, die Zurechnung des Todes entfalle nicht unter dem Gesichtspunkt der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff.; 36, 1, 17, 18; 37, 179, 180 ff.; BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25, 26; 1986, 266, 267; 1987, 406; Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181 ff.; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79 ff.; Cramer in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 15 StGB Rdn. 157 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, die Zurechnung des Todes entfalle nicht unter dem Gesichtspunkt der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff.; 36, 1, 17, 18; 37, 179, 180 ff.; BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25, 26; 1986, 266, 267; 1987, 406; Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181 ff.; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79 ff.; Cramer in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 15 StGB Rdn. 157 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52

    Rücklichter - § 222 StGB, fahrlässiges Dazwischentreten, Verantwortungsbereiche

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
    Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (RGSt 5, 202, 203; BGHSt 4, 360, 361 f.; 7, 112, 114; BGH NStE Nr. 12 zu § 222 StGB).
  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54

    Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
    Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (RGSt 5, 202, 203; BGHSt 4, 360, 361 f.; 7, 112, 114; BGH NStE Nr. 12 zu § 222 StGB).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 18/87

    Versuchter Totschlag teils durch Unterlassen, teils durch aktives Tun - Förderung

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
    b) Zu Recht hat das Landgericht angenommen, die Zurechnung des Todes entfalle nicht unter dem Gesichtspunkt der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewußten Selbstgefährdung (vgl. BGHSt 32, 262 ff.; 36, 1, 17, 18; 37, 179, 180 ff.; BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25, 26; 1986, 266, 267; 1987, 406; Schroeder in LK 10. Aufl. § 16 Rdn. 181 ff.; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 79 ff.; Cramer in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 15 StGB Rdn. 157 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.03.1964 - VI ZR 33/63

    Haftung des Verkehrsunfallflüchtigen wegen Verfolgungsschäden

    Auszug aus BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
    Etwas anderes mag gelten, wenn es sich um einen von vorneherein sinnlosen oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbundenen Rettungsversuch handelt (vgl. auch BGH NJW 1964, 1363).
  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85

    Körperverletzung mit Todesfolge - Tod durch Herz-Kreislaufversagen infolge der

  • RG, 03.12.1881 - 2525/81

    Liegt fahrlässige Brandstiftung, infolge welcher der Brand den Tod eines Menschen

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Denn dies erfordert nicht, dass die Angeklagten die Folgen ihres Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnten; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 39, 322, 324 m.w.N.).

    Diese könnte allenfalls dann zweifelhaft sein, wenn eine Selbstgefährdung oder eine dieser ausnahmsweise gleichzustellende Fremdgefährdung vorliegen würde (vgl. BGHSt 39, 322, 324 f.; Roxin NStZ 1984, 411 f.; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. Vorbem. §§ 32 ff. Rdn. 107; weitere Nachweise bei Fischer aaO Vor § 13 Rdn. 27, 30, 36; Lenckner/Eisele in Schönke/ Schröder aaO Vorbem. §§ 13 ff. Rdn. 101 b).

    1 St 82/88">NZV 1989, 80 m. Anm. Molketin; OLG Zweibrücken JR 1994, 518, 519 m. Anm. Dölling; einschränkend bei deliktischer Handlung des Täters und einsichtigem Motiv für die Selbstgefährdung: BGHSt 39, 322, 325).

  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Die Vorhersehbarkeit erfordert nicht, dass der Angeklagte die Folgen seines Nicht-Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGH, Urteile vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322, 324; vom 38 39 40 41 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 174; Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 45/01; Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55, 59).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGHSt 39, 322, 324).

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis - anders als hier - die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGHSt 39, 322, 324 m.w.Nachw.).

    Es genügt, daß die Folgen in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 39, 322, 324).

  • BGH, 05.05.2021 - 4 StR 19/20

    Explosion bei der BASF in Ludwigshafen: Strafurteil des Landgerichts Frankenthal

    Dem Täter eines fahrlässig herbeigeführten Brand- oder Explosionsgeschehens können der durch Rettungsmaßnahmen verursachte Tod oder die Körperverletzung von Berufsrettern zugerechnet werden (im Anschluss an BGHSt 39, 322).

    Für die Vorhersehbarkeit genügt, dass die Folgen des Handelns des Angeklagten in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar sind; nicht erforderlich ist, dass der Angeklagte sie in allen Einzelheiten voraussehen konnte (vgl. BGH, Urteile vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322, 324; vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 174; vom 4. September 2014 ? 4 StR 473/13).

    (a) Nach den Grundsätzen der bewussten Selbstgefährdung ist im Bereich der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, einem Dritten, der dafür eine Ursache gesetzt hat, möglicherweise dann nicht zuzurechnen, wenn der Erfolg die Folge einer bewussten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, BGHSt 32, 262).

    Dies gilt, wenn der Täter durch seine deliktische Handlung die naheliegende Möglichkeit einer bewussten Selbstgefährdung dadurch schafft, dass er ohne Mitwirkung und ohne Einverständnis des Opfers eine erhebliche Gefahr für ein Rechtsgut des Opfers oder ihm nahestehender Personen begründet und damit für dieses ein einsichtiges Motiv für gefährliche Rettungsmaßnahmen schafft (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322).

    Die maßgeblichen Erwägungen, die die Zurechnung bei Rettungsmaßnahmen durch nahestehende Personen begründen (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322), treffen auf den pflichtigen Retter erst recht zu.

    (d) Ob abweichend davon eine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs dann anzunehmen ist, wenn eine rechtliche Verpflichtung zur konkret vorgenommenen Rettungshandlung aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht bestand oder die Rettungshandlung außerdem von vornherein sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden war (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322), kann der Senat auch für den Fall des Berufsretters offen lassen (vgl. hierzu etwa Puppe, NStZ 2009, 333, 334).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Dabei wird der Ursachenzusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass ein Dritter fahrlässig oder vorsätzlich in das Kausalgeschehen eingreift, sofern er dabei an das Handeln des Täters anknüpft, dieses also Bedingung seines eigenen Eingreifens war (vgl. BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

    Anders verhält es sich allerdings, wenn ein Ereignis die Wirkung des bisherigen Ursachenzusammenhangs vollständig beseitigt und unter Eröffnung einer neuen Kausalkette den Erfolg allein herbeiführt (vgl. etwa BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (vgl. BGH NJW 1994, 205; NStZ 2001, 29, 30; OLG Stuttgart MDR 1980, 951; OLG Celle NJW 1991, 2816).

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Angeschuldigten nicht mehr vorwerfbarer Kausalverlauf in Gang gesetzt worden wäre (vgl. zu den Anforderungen BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

    Dabei wird der Ursachenzusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass ein Dritter fahrlässig oder vorsätzlich in das Kausalgeschehen eingreift, sofern er dabei an das Handeln des Täters anknüpft, dieses also Bedingung seines eigenen Eingreifens war (vgl. BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

    Anders verhält es sich allerdings, wenn ein Ereignis die Wirkung des bisherigen Ursachenzusammenhangs vollständig beseitigt und unter Eröffnung einer neuen Kausalkette den Erfolg allein herbeiführt (vgl. etwa BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Erforderlich ist hierfür nicht, dass der Täter die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten vorauszusehen vermochte, vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGH NStZ 2009, 148 BGHSt 39, 322).
  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 39, 322, 324 m. w. N.; BGH NStZ 1994, 83).
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; 39, 322, 324; BGH NStZ 1985, 319 - insoweit in BGHSt 33, 66 nicht abgedruckt - m. Anm. Roxin; BGH NStZ; 1987, 406; 1992, 489; BGH NJW 2000, 2286).
  • OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 4 Ws 37/08

    Fahrlässige Tötung: Inbrandsetzung eines Gebäudes; Zurechnung des Todes zweier

    Ein Ursachenzusammenhang ist nämlich nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung völlig beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGHSt 39, 322 [324] m.w.N.).

    (1) Mit dem Bundesgerichtshof (BGHSt 39, 322) knüpft der Senat bei der Beurteilung der Frage des Zurechnungszusammenhanges an die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewussten Selbstgefährdung an.

    Unter Berücksichtigung des Schutzzweckes der einschlägigen strafrechtlichten Normen erfährt dieser Grundsatz jedoch dann eine Einschränkung, wenn der Täter durch eine deliktische Handlung die naheliegende Möglichkeit einer bewussten Selbstgefährdung dadurch schafft, dass er ohne Mitwirkung und ohne Einverständnis des Opfers eine erhebliche Gefahr für ein Rechtsgut des Opfers oder ihm nahestehender Personen begründet und damit für dieses ein einsichtiges Motiv für gefährliche Rettungsmaßnahmen schafft (BGHSt 39, 322, [325]).

    Vielmehr ist die Grenze der Zurechnung dort zu ziehen, wo sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt (so BGHSt 39, 322 [326]; OLG Celle NJW 2001, 2816).

  • OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12

    Zurechnung der Unfallfolgen bei spontaner Veranstalltung eines durch einen

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

  • OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00

    Fahrlässige Körperverletzung ; Fahrlässige Tötung ; Eigenverantwortliche

  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99

    Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln;

  • OLG Hamm, 12.01.2016 - 3 RVs 91/15

    Torunfall in Augustdorf - Landgericht muss Fahrlässigkeitsvorwurf genauer prüfen

  • LG Hamburg, 18.09.2012 - 628 KLs 3/12

    Die Feuerwehr und die rote Ampel

  • LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23

    Schule, Lehrer, Gesundheitsdaten, Aufsichtspflicht, Schulausflug, Klassenfahrt,

  • OLG Zweibrücken, 16.09.2014 - 1 OLG 1 Ss 23/14

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Herstellen und Zünden eines

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2006 - 2 Ns 915 Js 144710/03

    Verantwortlichkeit eines Speditionsunternehmers für die Folgen eines

  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka

  • OLG München, 09.08.2013 - 10 U 427/13

    Haftung des Unfallverursachers für Schäden eines anderen Fahrzeugs durch den

  • OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99

    Zur Frage der Vorhersehbarkeit bei fahrlässiger Tötung.

  • BGH, 15.10.1996 - 1 StR 579/96

    Gesamtstrafenbildung - Einsatzstrafe - Hemmschwelle

  • OLG Dresden, 16.04.2007 - 2 Ss 596/06

    Erhebung eines Widerspruchs gegen die Verwertung eines Beweises; Möglichkeit der

  • BayObLG, 26.06.2023 - 203 StRR 212/23

    Schwere Brandstiftung: Gefahr der Gesundheitsschädigung - Zurechenbarkeit von

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