Rechtsprechung
BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Kosmetisches Sonnenschutzmittel II
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren; Zustandekommen eines Urteils unter Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Beantragung eines Patents für eine kosmetische Filter-Zusammensetzung; ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG (1981) §§ 110 ff.; ZPO § 234
"Kosmetisches Sonnenschutzmittel II"; Frist für die Erhebung einer Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht- Frist für Selbstkorrektur des Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99
- BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99 (1)
Papierfundstellen
- BGHZ 160, 214
- MDR 2005, 407
- GRUR 2004, 1061
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99
Dieses Rechtsschutzsystem genügt zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Plenarbeschluß v. 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395) nur teilweise den für den Rechtsschutz bei der Verletzung des Verfahrensgrundrechts des Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen, nämlich soweit eine Verletzung im allgemeinen Rechtsmittelsystem geltend gemacht werden kann.Auch das Bundesverfassungsgericht hat für den Fall nicht rechtzeitiger Neuregelung durch den Gesetzgeber eine Frist von 14 Tagen ab Zustellung der Entscheidung als angemessen angesehen (BVerfG aaO, NJW 2003, 1924, 1928).
- BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer …
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es nämlich geboten, für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren, und damit für die Einlegung einer Gegenvorstellung eine zeitliche Grenze vorzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 26.04.2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262; BGH, Beschl. v. 07.03.2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577). - BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99
Schaltmechanismus
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99
Diese ist in Anlehnung an die im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen vor dem Bundesgerichtshof geltende Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 ZPO; Sen.Beschl. v. 31.05.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010, 1011 - Schaltmechanismus; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 41/00, GRUR 2001, 271, 272 - Kreiselpumpe) mit zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu bemessen. - BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es nämlich geboten, für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren, und damit für die Einlegung einer Gegenvorstellung eine zeitliche Grenze vorzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 26.04.2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262; BGH, Beschl. v. 07.03.2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577). - BGH, 17.10.2000 - X ZR 41/00
Kreiselpumpe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei zweifelhaftem …
Auszug aus BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99
Diese ist in Anlehnung an die im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen vor dem Bundesgerichtshof geltende Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 ZPO; Sen.Beschl. v. 31.05.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010, 1011 - Schaltmechanismus; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 41/00, GRUR 2001, 271, 272 - Kreiselpumpe) mit zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu bemessen.
- BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
Crimpwerkzeug III
Die im Nichtigkeitsverfahren erfolgte, von der früheren Auslegung des Oberlandesgerichts abweichende Bewertung des Patentanspruchs durch den Xa Zivilsenat führt nicht ohne weiteres zur Zulassung der Revision (vgl. hierzu BGHZ 160, 214 Tz. 1 - Produktionsrückstandsentsorgung; BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem). - BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00
Gegenvorstellung im Nichtigkeitsberufungsverfahren
Von Verfassungs wegen ist es geboten, daß ein Gericht seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst korrigiert (BVerfGE 107, 395 ff.; Senatsbeschluß vom 16. September 2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 292), wenn die Gehörsrüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung erhoben wird (Senatsbeschluß vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II). - OLG Köln, 07.11.2005 - 17 W 221/05
Vergütungsanspruch des mitwirkenden Patentanwalts
Dem Umstand, dass die in § 140 Abs. 5 MarkenG noch vorhandene Einschränkung "bis zur Höhe einer vollen Gebühr" weggefallen war, wurde entnommen, dass nunmehr die Patentrechtsanwaltskosten in gleichem Umfang wie die entsprechenden Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig sein sollten (BGH GRUR 2004, 1061, 1063;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 140 Rdnr. 58).
- OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 19 W 7/05
Kostenentscheidung bei einem Beschluss des Beschwerdegerichts im …
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es nämlich geboten, für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren, und damit für die Einlegung einer Gegenvorstellung eine zeitliche Grenze vorzusehen (BGHZ 150, 133, 137; BGHZ 160, 214, 216; BGH NJW-RR 2004, 547, 575). - BPatG, 08.01.2014 - 14 W (pat) 49/12 Die für die Einlegung dieser beiden Rechtsbehelfe geltende Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; zur Frist für die Einlegung einer Gegenvorstellung vgl. BGH GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II) ist vorliegend eingehalten.
- BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 44/12 Die für die Einlegung dieser beiden Rechtsbehelfe geltende Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; zur Frist für die Einlegung einer Gegenvorstellung vgl. BGH GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II) ist vorliegend eingehalten.
- BPatG, 04.05.2020 - 19 W (pat) 25/19 Sowohl die Gehörsrüge als auch die Gegenvorstellung sind nur innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des anderen Verfahrensverstoßes zu erheben, also regelmäßig innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1929; BGH, Beschluss vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
- BPatG, 26.01.2016 - 19 W (pat) 3/14
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bzw. einer Gegenvorstellung …
Sowohl die Anhörungsrüge als auch die Gegenvorstellung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des Verfahrensgrundrechts, also in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung, zu erheben (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO (analog); BGH, Beschluss vom 8. September 2004 - X ZR 68/99 GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II). - BPatG, 03.03.2020 - 19 W (pat) 46/19 Sowohl die Gehörsrüge als auch die Gegenvorstellung sind nur innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des anderen Verfahrensverstoßes zu erheben, also regelmäßig innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1929; BGH, Beschluss vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
- BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 52/12 Die für die Einlegung dieser beiden Rechtsbehelfe geltende Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; zur Frist für die Einlegung einer Gegenvorstellung vgl. BGH GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II) ist vorliegend eingehalten.
- BPatG, 08.06.2011 - 19 W (pat) 22/08