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   BGH, 08.09.2009 - 4 StR 354/09   

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https://dejure.org/2009,4394
BGH, 08.09.2009 - 4 StR 354/09 (https://dejure.org/2009,4394)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2009 - 4 StR 354/09 (https://dejure.org/2009,4394)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2009 - 4 StR 354/09 (https://dejure.org/2009,4394)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines vollendeten Diebstahls i.R.e. Entwendung einer bargeldlosen Geldbörse

  • Judicialis

    StGB § 242 Abs. 1

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zueignungsabsicht hinsichtlich des Behältnisses der eigentlich erstrebten Beute

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242 Abs. 1
    Vorliegen eines vollendeten Diebstahls i.R.e. Entwendung einer bargeldlosen Geldbörse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 48 (Ls.)
  • StV 2010, 22
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.11.2003 - 3 StR 406/03

    Vollendeter Raub (Wegnahme; Objektkonkretisierung bei der Zueignungsabsicht:

    Auszug aus BGH, 08.09.2009 - 4 StR 354/09
    Will sich der Täter, wie hier festgestellt, nicht das Behältnis, sondern in der Hoffnung auf möglichst große Beute allein dessen vermuteten Inhalt aneignen, fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (BGH NStZ 2004, 333).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Nimmt der Täter - wie hier der Angeklagte - ein Behältnis nur deshalb an sich, weil er darin Bargeld vermutet, das er für sich behalten will, eignet er sich das Behältnis nicht zu (BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - 3 StR 425/09, NStZ-RR 2010, 75; Beschluss vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, NStZ-RR 2010, 48; Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06, NStZ 2006, 686, 687; Beschluss vom 31. Oktober 1986 - 3 StR 470/86, StV 1987, 245).
  • BGH, 10.04.2018 - 4 StR 538/17

    Diebstahl (Zueignungswille bei Wegnahme eines Behältnisses); Täterschaft

    Insoweit liegt dann nur ein aus Sicht des Täters fehlgeschlagener Versuch vor (BGH, Beschlüsse vom 26. November 2003 - 3 StR 406/03, NStZ 2004, 333, und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, NStZ-RR 2010, 48 (Ls)).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 609/16

    Verwerfung der Aufklärungsrüge als unzulässig

    Will sich der Täter, wie hier festgestellt, nicht das Behältnis, sondern in der Hoffnung auf möglichst große Beute allein dessen vermuteten Inhalt aneignen, fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 4 StR 42/12; vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22).
  • BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10

    Schwerer Bandendiebstahl (Versuch; mangelnde Zueignungsabsicht hinsichtlich eines

    Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.09.2016 - 4 StR 179/16

    Änderung des Schuldspruchs; Anforderungen an die Feststellung der

    Somit fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (BGH, Beschluss vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22; Beschluss vom 5. Mai 2010 - 4 StR 72/10).
  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 42/12

    Versuchter Diebstahl bei Irrtum über den Inhalt eines Tresors

    Damit ist lediglich eine versuchte Diebstahlstat gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343).
  • BGH, 05.05.2010 - 4 StR 72/10

    Zueignungsabsicht; schwerer vollendeter Bandendiebstahl; fehlgeschlagener Versuch

    Es liegt insoweit lediglich ein - aus Sicht des Täters fehlgeschlagener - Versuch vor (Senat, Beschluss vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09 - unter Hinweis auf BGH NStZ 2004, 333).
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